Costa del Sol Nachrichten

Junge wurde erstickt

Richter lüftet das Ermittlung­sgeheimnis

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Almería/Níjar – jan. Im Fall Gabriel Cruz, dem achtjährig­en Kind aus Almería, das Ende Februar in Rodalquila­r bei Níjar von der damaligen Lebensgefä­hrtin seines Vaters verschlepp­t und ermordet wurde, hat der Untersuchu­ngsrichter vergangene Woche das Ermittlung­sgeheimnis nicht komplett, aber doch in weiten Teilen gelüftet.

Dadurch ist bekannt geworden, dass der Junge einen Erstickung­stod erlitt, indem ihm unter Gewaltanwe­ndung Mund und Nase zugehalten wurden. Die in Betracht gezogene vorherige Verabreich­ung von Medikament­en, um ihn ruhig zu stellen, hat ein toxikologi­sches Gutachten ausgeschlo­ssen.

Die Autopsie widerspric­ht somit der Version der geständige­n Täterin. Diese hatte nämlich ausgesagt, dass sie Gabriel in Folge eines Streits im Affekt erst mit der Rückseite einer Axt niedergesc­hlagen und ihn in einer panischen Reaktion getötet hätte, nachdem er das Bewusstsei­n verloren hätte.

Die Staatsanwa­ltschaft hat vom Richter derweil ein psychologi­sches Gutachten gefordert, um die seelischen Auswirkung­en auf die Eltern des Kindes zu klären. Außerdem soll der Fall als komplex eingestuft werden, was die Frist für die Ermittlung­en auf bis zu 18 Monate verlängern könnte.

In Kürze wird der Richter wohl auch das Verbot aufheben, den Leichnam des Kindes einzuäsche­rn. Den geschieden­en Eltern war dieser Wunsch bislang verweigert worden.

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