Junge wurde erstickt
Richter lüftet das Ermittlungsgeheimnis
Almería/Níjar – jan. Im Fall Gabriel Cruz, dem achtjährigen Kind aus Almería, das Ende Februar in Rodalquilar bei Níjar von der damaligen Lebensgefährtin seines Vaters verschleppt und ermordet wurde, hat der Untersuchungsrichter vergangene Woche das Ermittlungsgeheimnis nicht komplett, aber doch in weiten Teilen gelüftet.
Dadurch ist bekannt geworden, dass der Junge einen Erstickungstod erlitt, indem ihm unter Gewaltanwendung Mund und Nase zugehalten wurden. Die in Betracht gezogene vorherige Verabreichung von Medikamenten, um ihn ruhig zu stellen, hat ein toxikologisches Gutachten ausgeschlossen.
Die Autopsie widerspricht somit der Version der geständigen Täterin. Diese hatte nämlich ausgesagt, dass sie Gabriel in Folge eines Streits im Affekt erst mit der Rückseite einer Axt niedergeschlagen und ihn in einer panischen Reaktion getötet hätte, nachdem er das Bewusstsein verloren hätte.
Die Staatsanwaltschaft hat vom Richter derweil ein psychologisches Gutachten gefordert, um die seelischen Auswirkungen auf die Eltern des Kindes zu klären. Außerdem soll der Fall als komplex eingestuft werden, was die Frist für die Ermittlungen auf bis zu 18 Monate verlängern könnte.
In Kürze wird der Richter wohl auch das Verbot aufheben, den Leichnam des Kindes einzuäschern. Den geschiedenen Eltern war dieser Wunsch bislang verweigert worden.