Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

-

Vor ein paar Tagen kam mein Sohn mit zerrissene­r Kleidung, blutenden Knien und einer Prellung am Arm nach Hause. Als ich ihn fragte, was passiert war, erzählte er mir, dass er sich mit einem anderen Jungen nach dem Unterricht auf dem Schulhof geprügelt hätte. Ich war sehr verärgert, da es das erste Mal war. Zufällig sprach ich mit der Mutter des anderen Jungen über den Vorfall und diese erzählte mir, dass sie beobachtet habe, dass ein Lehrer die Prügelei mitangeseh­en habe und nichts unternahm, um den Kampf zu beenden. Das ist für mich nicht akzeptabel und ich denke darüber nach, den Lehrer anzuzeigen, weil er die Jungs nicht getrennt hat. Könnte man rechtliche Schritte gegen ihn oder die Schule einleiten? Ja, solange Sie in irgendeine­r Weise nachweisen können, dass das Schul- personal, in diesem Fall der Lehrer, hätte eingreifen können, um den Kampf zu beenden, dies aber nicht getan hat. Sollte die Mutter des anderen Kindes sich bereit erklären, ihre Beobachtun­g zu bezeugen, wird das Verfahren einfacher. Ich erhielt einen Strafzette­l wegen einer Geschwindi­gkeitsüber­schreitung, dem ein Foto meines Fahrzeugs während des Vergehens angehängt war. Es handelt sich um eine Nebenstraß­e in der Nähe meines Hauses, die ich normalerwe­ise nicht benutze, da ich einen viel näheren Zugang zur Autobahn habe. Ich wurde mit 90 km/h geblitzt. Da mir nicht bewusst war, dass ich die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung überschrit­ten hatte, fuhr ich die Strecke ab, um festzustel­len, ob es in dieser Straße ein Schild mit einer entspreche­nde Geschwindi­gkeitsbe- grenzung gibt. Tatsächlic­h gibt es dort ein Schild mit einer Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von 50 km/Stunde aber dieses ist sehr alt und das reflektier­ende Material sehr beschädigt. Aus diesem Grund hatte ich es in der Dunkelheit nicht gesehen, als ich geblitzt wurde. Kann ich Einspruch gegen den Strafzette­l einlegen, da es nachts unmöglich ist, dieses Schild zu sehen? Natürlich! Man kann nicht für einen Geschwindi­gkeitsvers­toß bestraft werden, wenn die Schilder, die dieses angeben, im schlechten Zustand oder einfach nicht sichtbar sind, weil sie an ungeeignet­en Stellen platziert oder von Hinderniss­en bedeckt sind. Man kann auch nicht bestraft werden, wenn Schilder von einem vorausfahr­enden Fahrzeug verdeckt würden und auf der gegenüberl­iegenden Straßensei­te keine Beschilder­ung besteht.

Newspapers in German

Newspapers from Spain