Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich bin Besitzer eines Grundstücks auf dem Land. Von meinem Grundstück aus habe ich keinen direkten Zugang zur Straße, hatte aber diesbezüglich nie Probleme, da mein Nachbar mich einen alten Weg benutzen ließ, der sein Grundstück durchquerte. Mein Nachbar hat sein Grundstück vor fünf Monaten verkauft und der neue Besitzer lässt mich den Weg nicht benutzen. Er sagt, das Grundstück sei sein Privateigentum. Was kann ich tun? Dieser Weg ist die einzige Möglichkeit. um zur Straße zu gelangen.
Es ist notwendig, die Besitzurkunde und das Kataster zu studieren. In dem Fall, dass der alte Weg, den Sie benutzen, nicht als öffentlicher Durchgangsweg betrachtet wird und kein Durchgangsrecht zu Ihren Gunsten besteht, können Sie ein Gerichtsverfahren einleiten, entweder weil der Weg seit vielen Jahren genutzt wird oder weil Sie keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße haben.
Vor ein paar Monaten gab es eine Eigentümerversammlung, in der eine Reihe von Arbeiten zur Reparatur der Fassade des Gebäudes, welches schon zahlreiche Risse hatte und dem anschließenden Anstrich, genehmigt wurde. Bei der Versammlung gab es drei Eigentümer, die gegen die Reparaturarbeiten gestimmt haben und sich nun weigern, ihren Anteil an den Arbeiten zu bezahlen. Sie behaupten, dass in den Sitzungsprotokollen aufgeführt ist, das sie dagegen waren und jetzt nicht zur Zahlung verpflichtet seien. Können sie die Zahlung verweigern?
Nein, das können sie nicht. Bei dieser Art von Entscheidungen, d. h. wenn die notwendige Mehrheit erreicht ist, ist das Abkommen gültig und bindend für alle. Auch für diejenigen, die dagegen gestimmt haben. Wenn diese der Auffassung sind, dass das Abkommen ihnen schadet oder gegen das Gesetz verstößt, können sie dieses vor Gericht anfechten. Um Ihnen eine genauere Antwort geben zu können, müssten wir die Richtlinien der Gemeinschaft kennen, um zu wissen, ob die erforderliche Mehrheit der Stimmen dafür vorhanden war oder nicht.