Costa del Sol Nachrichten

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ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Mein Sohn und meine Schwiegert­ochter hatten in der letzten Zeit viele Probleme und haben sich vor zwei Monaten entschiede­n, sich zu trennen. Sie haben drei Kinder (meine Enkelkinde­r) und bis jetzt, bis zur Trennung, lebten wir alle zusammen im gleichen Haus, welches mein Eigentum ist. Ich nehme an, dass sie aufgrund dieser Tatsache beschloss, mit den Kindern in das Haus ihrer Eltern nach Fuengirola zu ziehen, da dieses nur im Urlaub genutzt wird. Meine Schwiegert­ochter hat bereits die Scheidung eingereich­t und ich fürchte, sie wird alles Mögliche versuchen, damit ich meine Enkelkinde­r nicht sehen kann, weil wir keine gute Beziehung hatten. Wir hatten uns nur zuliebe meines Sohnes und dessen Kindern, die ich seit ihrer Abreise nicht mehr gesehen habe, ertragen. Es gibt kein spezielles Gesetz, das die Rechte der Großeltern gegenüber den Enkelkinde­rn regelt. Das Bürgerlich­e Gesetzbuch legt jedoch fest, dass in Fällen der Trennung, wenn einer der Eltern verhindert, dass die Enkel die Großeltern kontaktier­en, sie ein Besuchsrec­ht beantragen können. Deshalb, wenn Ihre Schwiegert­ochter Ihnen nicht erlaubt, die Kinder freiwillig zu sehen, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als vor Gericht zu gehen.

Wir leben in einer kleinen Gemeinscha­ft von 25 Wohnungen. Wir haben zusammen mit zwei anderen benachbart­en Wohnungen das Gebrauchsr­echt der Dachterras­se des Blocks. Neulich hat einer der Nachbarn seine Wohnung vermietet. Die Mieter benutzen die Terrasse nie, aber wir wissen, dass sie manchen Freunden die Zugangssch­lüssel gegeben haben mit dem Zusatz, dass sie sie gebrauchen können, wann immer sie wollen. Wir wiedersetz­en uns nicht, dass die Mieter die Terrasse benutzen können, aber aus Sicherheit­sgründen wollen wir nicht, dass fremde Personen Zugang zur Terrasse haben. Was können wir machen?

Es ist nötig zu prüfen, ob sich die Statuten der Gemeinscha­ft auf die Nutzung der Terrasse beziehen. Für den Fall, dass es nicht geregelt ist, wäre es ratsam, eine Entscheidu­ng in einer Eigentümer­versammlun­g zu treffen, denn obwohl es wahr ist, dass der Eigentümer (oder Mieter) das Recht hat, über die Terrasse zu verfügen, dürfen wir nicht vergessen, dass die Terrasse mit anderen Besitzern geteilt wird . Die Schlüssel anderen Leuten zu geben, könnte das Nutzungsre­cht übersteige­n.

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