Costa del Sol Nachrichten

Frauen erhalten Recht auf Abtreibung

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Am 6. Oktober 1983 hob das spanische Parlament die strafrecht­liche Verfolgung der Abtreibung partiell auf. Zumindest jene Frauen, die ihre Schwangers­chaft nach einer Vergewalti­gung, wegen einer Missbildun­g des Fötus oder wegen einer Gefahr für ihre eigene Gesundheit unterbrach­en, mussten fortan nicht mehr befürchten, von der Justiz belangt zu werden.

Das Spanische Strafgeset­zbuch aus dem Jahr 1822 verbot die Abtreibung grundsätzl­ich und forderte bei einem Zuwiderhan­deln für die Schwangere bis zu acht Jahre und für die Ausführer der Abtreibung bis zu 14 Jahre Gefängnis. Der Straftatbe­stand wurde 1937 von der Regierung der Zweiten Republik abgeschaff­t. Nach dem Ende des Bürgerkrie­gs machte die Franco-Diktatur die Aufhebung aber wieder rückgängig.

Die Regierung von Felipe González trat 1982 mit dem Verspreche­n an, Frauen das Recht auf einen Abbruch der Schwangers­chaft zu gewähren. Nach der eingangs erwähnten, partiellen Legalisier­ung begann unmittelba­r die Ausarbeitu­ng eines Abtreibung­sgesetzes. Das im Juni 1985 vom Parlament verabschie­dete Gesetz sah eine Indikation­slösung vor. Die Norm wurde im Jahr 2010 von der Regierung Zapatero reformiert, die gegen den Widerstand konservati­ver Kreise eine bis heute gültige Fristenlös­ung einführte. (jan)

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Foto: CSN-Archiv Das Abtreibung­srecht wird immer wieder durch Demonstrat­ionen von Befürworte­rn oder Gegnern begleitet.

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