Frauen erhalten Recht auf Abtreibung
Am 6. Oktober 1983 hob das spanische Parlament die strafrechtliche Verfolgung der Abtreibung partiell auf. Zumindest jene Frauen, die ihre Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung, wegen einer Missbildung des Fötus oder wegen einer Gefahr für ihre eigene Gesundheit unterbrachen, mussten fortan nicht mehr befürchten, von der Justiz belangt zu werden.
Das Spanische Strafgesetzbuch aus dem Jahr 1822 verbot die Abtreibung grundsätzlich und forderte bei einem Zuwiderhandeln für die Schwangere bis zu acht Jahre und für die Ausführer der Abtreibung bis zu 14 Jahre Gefängnis. Der Straftatbestand wurde 1937 von der Regierung der Zweiten Republik abgeschafft. Nach dem Ende des Bürgerkriegs machte die Franco-Diktatur die Aufhebung aber wieder rückgängig.
Die Regierung von Felipe González trat 1982 mit dem Versprechen an, Frauen das Recht auf einen Abbruch der Schwangerschaft zu gewähren. Nach der eingangs erwähnten, partiellen Legalisierung begann unmittelbar die Ausarbeitung eines Abtreibungsgesetzes. Das im Juni 1985 vom Parlament verabschiedete Gesetz sah eine Indikationslösung vor. Die Norm wurde im Jahr 2010 von der Regierung Zapatero reformiert, die gegen den Widerstand konservativer Kreise eine bis heute gültige Fristenlösung einführte. (jan)