Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Aufgrund von Problemen zwischen meiner Frau und mir haben wir vor drei Jahren beschlossen, die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen einzureichen. Während dieser Zeit lebte und arbeitete ich in Großbritannien. Vor ein paar Monaten machte ich Urlaub, um einige Freunde zu besuchen, die hier leben und traf zufällig meine Ex-Frau. Wir redeten, trafen uns ein paar Mal und schließlich beschlossen wir, unsere Beziehung wieder aufzunehmen. Die Dinge laufen jetzt gut zwischen uns und wir sind uns beide einig, dass wir uns nie hätten scheiden lassen dürfen. Könnten wir in Anbetracht der Tatsache, dass wir uns versöhnt haben, die Annullierung der Scheidung beantragen, wenn sie einvernehmlich erfolgt? Die Tatsache, dass es sich um eine einvernehmliche und unstrittige Scheidung handelt, ist in diesem Fall ohne Bedeutung. Eine vollzogene Scheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, obwohl Sie natürlich immer wieder heiraten können, wenn das Ihr Wunsch ist. Es wäre eine andere Sache, wenn Sie nur getrennt und nicht geschieden wären. In diesem Fall könnte die Trennung durch Versöhnung aufgehoben werden, um wieder festzulegen, dass Sie verheiratet sind. Ich habe eine Vorladung für einen Prozeß in Spanien erhalten wegen Ereignissen, die vor einem Jahr stattfanden, als ich in Spanien lebte. Ich lebe jetzt den größten Teil des Jahres im Ausland und die Wahrheit ist, dass mir der Weg zum Gericht großen finanziellen Schaden zufügen würde, nicht nur, weil ich meine Anwesenheitspflicht bei meiner Arbeit nicht erfüllen kann, sondern auch, weil meine finanzielle Situation es mir nicht erlaubt, jetzt nach Spanien zu reisen: Was für Konsequenzen kommen auf mich zu, wenn ich mich weigere, vor Gericht zu erscheinen? Wenn Sie vom Richter als Zeuge vorgeladen wurden, was hier der Fall zu sein scheint, sind Sie gesetzlich verpflichtet, zu erscheinen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie mit einer Geldstrafe belegt und sogar von der Polizei angewiesen werden, vor einem Richter zu erscheinen. Im Hinblick auf den wirtschaftlichen Schaden, der Ihnen entstehen kann, haben Sie jedoch das Recht, sich von der Person, die Sie vor Gericht geladen hat, die Unkosten bezahlen zu lassen, obwohl Sie diese nachweisen müssen.