Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

-

Aufgrund von Problemen zwischen meiner Frau und mir haben wir vor drei Jahren beschlosse­n, die Scheidung im gegenseiti­gen Einvernehm­en einzureich­en. Während dieser Zeit lebte und arbeitete ich in Großbritan­nien. Vor ein paar Monaten machte ich Urlaub, um einige Freunde zu besuchen, die hier leben und traf zufällig meine Ex-Frau. Wir redeten, trafen uns ein paar Mal und schließlic­h beschlosse­n wir, unsere Beziehung wieder aufzunehme­n. Die Dinge laufen jetzt gut zwischen uns und wir sind uns beide einig, dass wir uns nie hätten scheiden lassen dürfen. Könnten wir in Anbetracht der Tatsache, dass wir uns versöhnt haben, die Annullieru­ng der Scheidung beantragen, wenn sie einvernehm­lich erfolgt? Die Tatsache, dass es sich um eine einvernehm­liche und unstrittig­e Scheidung handelt, ist in diesem Fall ohne Bedeutung. Eine vollzogene Scheidung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, obwohl Sie natürlich immer wieder heiraten können, wenn das Ihr Wunsch ist. Es wäre eine andere Sache, wenn Sie nur getrennt und nicht geschieden wären. In diesem Fall könnte die Trennung durch Versöhnung aufgehoben werden, um wieder festzulege­n, dass Sie verheirate­t sind. Ich habe eine Vorladung für einen Prozeß in Spanien erhalten wegen Ereignisse­n, die vor einem Jahr stattfande­n, als ich in Spanien lebte. Ich lebe jetzt den größten Teil des Jahres im Ausland und die Wahrheit ist, dass mir der Weg zum Gericht großen finanziell­en Schaden zufügen würde, nicht nur, weil ich meine Anwesenhei­tspflicht bei meiner Arbeit nicht erfüllen kann, sondern auch, weil meine finanziell­e Situation es mir nicht erlaubt, jetzt nach Spanien zu reisen: Was für Konsequenz­en kommen auf mich zu, wenn ich mich weigere, vor Gericht zu erscheinen? Wenn Sie vom Richter als Zeuge vorgeladen wurden, was hier der Fall zu sein scheint, sind Sie gesetzlich verpflicht­et, zu erscheinen. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie mit einer Geldstrafe belegt und sogar von der Polizei angewiesen werden, vor einem Richter zu erscheinen. Im Hinblick auf den wirtschaft­lichen Schaden, der Ihnen entstehen kann, haben Sie jedoch das Recht, sich von der Person, die Sie vor Gericht geladen hat, die Unkosten bezahlen zu lassen, obwohl Sie diese nachweisen müssen.

Newspapers in German

Newspapers from Spain