Costa del Sol Nachrichten

Die Rückführun­g Minderjähr­iger

-

Nach dem Abkommen zwischen Madrid und Rabat von 1991 zur Rücknahme von illegalen Einwandere­rn aus Drittstaat­en, die von marokkanis­chem Territoriu­m nach Spanien gelangt sind, haben beide Regierunge­n 2007 ein weiteres Abkommen geschlosse­n, das aber erst 2012 in Kraft trat. Es sieht die Rückführun­g von minderjähr­igen Marokkaner­n vor, die ohne Begleitung illegal nach Spanien eingewande­rt sind. Von den aktuell rund 10.000 minderjähr­igen Migranten in Spanien, die allein unterwegs waren und vorwiegend in Andalusien, aber auch in anderen Regionen betreut werden, stammen 70 Prozent aus Marokko. Das Abkommen von 2007 war ebenfalls lange Zeit nicht das Papier wert, auf dem es stand. Marokko versuchte wiederholt, sich vor einer Rücknahme seiner jungen Leute zu drücken. Oft mit der Begründung, es sei ja gar nicht erwiesen, dass die betreffend­en Minderjähr­igen marokkanis­che Staatsbürg­er seien.

Aber auch die spanische Justiz machte es den Behörden nicht so leicht mit der Abschiebun­g Minderjähr­iger. So gab das Verfassung­sgericht der Klage eines jugendlich­en Marokkaner­s gegen seine Rückführun­g statt. Die Richter bemängelte­n, dass der Junge weder angehört noch über seinen Willen befragt und auch nicht über seine bevorstehe­nde Abschiebun­g informiert worden sei. Eine Änderung des Ausländerg­esetzes schreibt das nun zwingend vor. (tl)

 ?? Foto: dpa ?? Ein junger marokkanis­cher Flüchtling nach seiner Rettung aus Seenot.
Foto: dpa Ein junger marokkanis­cher Flüchtling nach seiner Rettung aus Seenot.

Newspapers in German

Newspapers from Spain