Die Rückführung Minderjähriger
Nach dem Abkommen zwischen Madrid und Rabat von 1991 zur Rücknahme von illegalen Einwanderern aus Drittstaaten, die von marokkanischem Territorium nach Spanien gelangt sind, haben beide Regierungen 2007 ein weiteres Abkommen geschlossen, das aber erst 2012 in Kraft trat. Es sieht die Rückführung von minderjährigen Marokkanern vor, die ohne Begleitung illegal nach Spanien eingewandert sind. Von den aktuell rund 10.000 minderjährigen Migranten in Spanien, die allein unterwegs waren und vorwiegend in Andalusien, aber auch in anderen Regionen betreut werden, stammen 70 Prozent aus Marokko. Das Abkommen von 2007 war ebenfalls lange Zeit nicht das Papier wert, auf dem es stand. Marokko versuchte wiederholt, sich vor einer Rücknahme seiner jungen Leute zu drücken. Oft mit der Begründung, es sei ja gar nicht erwiesen, dass die betreffenden Minderjährigen marokkanische Staatsbürger seien.
Aber auch die spanische Justiz machte es den Behörden nicht so leicht mit der Abschiebung Minderjähriger. So gab das Verfassungsgericht der Klage eines jugendlichen Marokkaners gegen seine Rückführung statt. Die Richter bemängelten, dass der Junge weder angehört noch über seinen Willen befragt und auch nicht über seine bevorstehende Abschiebung informiert worden sei. Eine Änderung des Ausländergesetzes schreibt das nun zwingend vor. (tl)