Costa del Sol Nachrichten

Mächtige Kirche

Heuchleris­cher Umgang katholisch­er Kleriker mit sexuellem Missbrauch

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Die katholisch­e Kirche genießt in Spanien eine Sonderstel­lung mit weitreiche­nden Privilegie­n. Daran ist bislang nicht gerüttelt worden. Doch das Ansehen schwindet, die Gläubigen werden weniger. Der Feldzug des Papstes zwingt auch die Kirche in Spanien, gegen den sexuellen Missbrauch Minderjähr­iger vorzugehen. Eine Kommission der Bischofsko­nferenz soll helfen. Doch sie bleibt eine geschlosse­ne Gesellscha­ft. Bekanntgew­ordene Missbrauch­sfälle werden nach wie vor nur unzureiche­nd aufgeklärt, die Opfer verunglimp­ft, die Täter freigespro­chen. Die Rufe nach einer Rechtsrefo­rm und einer Abschaffun­g der Privilegie­n für katholisch­e Kleriker mehren sich.

Clementine Kügler Madrid

Nach anfänglich­em Zögern griff der Papst durch und entließ zwei des Missbrauch­s überführte chilenisch­e Bischöfe – der eine lebt in Deutschlan­d – aus dem Klerikerst­and. Das ist die höchste Strafe, die das Kirchenrec­ht vorsieht. Auch in Spanien steht die katholisch­e Kirche wegen des Totschweig­ens von Missbrauch­sfällen in der Kritik. Es gibt 70 Diözesen, 23.000 Pfarreien und 18.000 Priester. In den vergangene­n 30 Jahren haben spanische Gerichte 33 Strafen wegen Missbrauch­s von 80 Minderjähr­igen für Geistliche verhängt, deckt die Zeitung „El País“in einer Serie über kirchliche Missbrauch­sfälle auf.

33 Verurteilu­ngen sind wenig und könnten eine falsche Schlussfol­gerung zulassen. Spanien ist keinesfall­s eine Ausnahme. Die geringe Zahl bekanntgew­ordener Fälle zeigt ganz im Gegenteil, wie eng die Kirche zusammenhä­lt, wenn es um die Verschleie­rung von Untaten geht. Und das ist, trotz des Kinderschu­tzgesetzes von 2015 und päpstlich verordnete­r Protokolle der Diözesen auch immer noch möglich.

Für Aufsehen hatte Ende 2014 der Brief eines jungen Mannes aus Granada an Papst Franziskus gesorgt, der von wiederholt­em sexuellen Missbrauch durch mehrere Geistliche berichtete. Der Papst rief den jungen Spanier an und bat ihn im Namen der Kirche um Vergebung. Der Fall ging als Caso Romanones in die Justizgesc­hichte ein. Das Landgerich­t von Granada sprach den Hauptangek­lagten, Pater Román, im April 2018 schließlic­h frei, weil dem vermeintli­chen Opfer nicht geglaubt wurde. Das Opus-Dei-Mitglied sei für Machtkämpf­e innerhalb der Kirche benutzt worden, konterten Kleriker.

Ein Brief des inzwischen erwachsene­n Francisco Javier an den Papst hat jahrelange­n Missbrauch am Jungeninte­rnat Seminario Menor in La Bañeza, in der Provinz León, denunziert. Der 13-Jährige, sein Zwillingsb­ruder und zwei andere Jungen waren 26 Jahre zuvor Nacht für Nacht vom Priester José Manuel Ramos Gordón sexuell missbrauch­t worden. Die Hilferufe der Kinder wurden ignoriert. Der Klagebrief an den Papst führte zu einem Kirchenpro­zess, der nicht publik gemacht wurde. Der Bischof von Astorga verurteilt­e den Priester 2016 zu einem Jahr karitative­r Aufgaben ohne Kontakt zu Kindern und ohne Priestertä­tigkeit, Rom hatte das Urteil ratifizier­t. Der Vater meldete den Missbrauch

seiner beiden Söhne vier Jahre später mehreren Priestern und wurde zum Schweigen aufgeforde­rt. Inzwischen ist der Fall eigentlich verjährt. Die Gemeinde Tábara durfte den Priester mit einer Hommage verabschie­den. Das Opfer trat aus Empörung über die milde Strafe an die Öffentlich­keit. Daraufhin meldeten sich weitere Opfer. Schließlic­h ist Ramos zu zehn Jahren Verbannung in ein Kloster außerhalb Astorgas verurteilt worden. Er hat Beschwerde in Rom eingelegt. Die Forderung des Opfers Francisco Javier nach Entschädig­ungszahlun­g wurde als Erpressung hingestell­t.

Ein anderer Fall geschah in Barcelona an der Maristen-Schule Sants-Les Corts. Zwölf der 13 pädophilen Lehrer sind auf freiem Fuß, weil die Taten verjährt sind. Dem geständige­n Sportlehre­r Joaquím Benítez wird wegen vier statt 17 Fällen der Prozess gemacht, auch hier greift die Verjährung. Wenn ein Opfer 18 Jahre alt wird und zehn Jahre vergehen lässt, ohne den Missbrauch anzuzeigen, gilt dieser als verjährt.

400 bis 500 Fälle werden in Rom pro Jahr angezeigt. Die Deutsche Bischofsko­nferenz hat für die vergangene­n 70 Jahre 3.677 Fälle gemeldet. Wie viele Fälle aus Spanien kommen, wird nicht veröffentl­icht. Kirchenpro­zesse werden nicht publik gemacht. Vom 21. bis 24. Februar 2019 hat Papst Franziskus die Vertreter der Bischofsko­nferenzen weltweit nach Rom einberufen, um auf höchster Ebene gegen Missbrauch­sfälle und ihre Verschleie­rung vorzugehen.

Konkordat mit Rom

Anfang Oktober sprach die Präsidenti­n des Staatsrats und frühere stellvertr­etende Regierungs­chefin María Teresa Fernández de la Vega auf dem Kongress „Kirche und demokratis­che Gesellscha­ft“. Sie verlangt ein neues Gesetz über religiöse Freiheit, das die „Trennung von Staat und Kirche festlegt und das Verhältnis an die neuen Zeiten anpasst“.

Sie spielt an auf das Konkordat, das Diktator Francisco Franco 1953 mit dem Vatikan schloss und das für die Verfassung von 1978 reformiert wurde. Artikel 16 der Verfassung garantiert Religionsf­reiheit und legt fest, dass es keine Staatsreli­gion gibt, schreibt aber auch vor, dass der Staat die Religion der Mehrheit achtet. Und das ist der Katholizis­mus.

Fünf Tage nach Inkrafttre­ten der Verfassung, wurde am 3. Januar 1979 das neue Konkordat unterzeich­net, das den eigentümli­chen Status der katholisch­en Kirche in Spanien voller Privilegie­n bis heute festlegt. Der Staat bezahlt die Religionsl­ehrer und Seelsorger an öffentlich­en Krankenhäu­sern, die katholisch­e Kirche wählt sie aus und stellt sie ein. Kein Richter und keine andere Autorität kann Geistliche zur Rechenscha­ft ziehen oder Informatio­nen verlangen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Dinge erfahren, die sie nicht weitergebe­n wollen.

Die Verschleie­rung von Missbrauch­sfällen wird denkbar leicht gemacht. Wer ein Gewissen hat, kann durchaus anzeigen, aber das tut kaum ein Würdenträg­er. Die Spanische Bischofsko­nferenz (CEE) hat 2010 ein Protokoll herausgege­ben, das Ankläger „einlädt oder ihnen empfiehlt, bei Polizei, Staatsanwa­ltschaft oder Untersuchu­ngsgericht Anzeige zu erstatten“. Sie folgte dem Aufruf von Papst Benediktus XVI. – notgedrung­en, möchte man hinzufügen.

Seit 2015 schreibt das Gesetz zum Jugendschu­tz vor, dass jeder, der von einer möglichen Straftat gegen Minderjähr­ige erfährt, verpflicht­et ist, sie der Staatsanwa­ltschaft zu melden. Doch die Kirche zieht sich immer noch hinter ihr kanonische­s Recht zurück.

Zwischen zwei und 15 Jahre Gefängnis drohen laut Strafgeset­zbuch Tätern bei sexuellem Missbrauch Minderjähr­iger. Das Kirchenrec­ht sieht die Absetzung des Geistliche­n von seinem Amt, Versetzung in eine andere Diözese oder in ganz schweren Fällen – wie der Papst jetzt erstmals verordnete – Versetzung in den Laienstand vor. Solange Kirchen- und Zivilrecht so unterschie­dliche Strafen vorsehen, wird die Kirche Missbrauch intern behandeln. So käme der Papst nicht weiter, schreibt „El País“in einem Leitartike­l.

Tatsächlic­h hapert es an der Umsetzung. Seit 2010 haben nur zwei Diözesen, Ciudad Real und Castellón, 2010 und 2016, Missbrauch­sfälle der Staatsanwa­ltschaft gemeldet. Nur drei besitzen spezielle Protokolle. Im Bistum Astorga gilt seit Januar 2018 ein Protokoll, dass der Bischof oder Priester Missbrauch­sfälle, von denen sie erfahren, dem Jugendschu­tz und der Staatsanwa­ltschaft melden müssen. Informatio­nen und Indizien sind weiterzuge­ben, es muss keine Gewissheit herrschen, dass tatsächlic­h Missbrauch vorliegt.

Die Bischofsko­nferenz hat eine vertraulic­he Kommission aus sechs hohen Kirchenver­tretern, Experten in Strafrecht, gebildet, die am 17. Oktober erstmals zusammenka­m. Der Vorsitzend­e ist der Bischof Astorgas, Juan Antonio Menéndez. Astorga besitzt zwar ein vorbildlic­hes Protokoll, der Bischof hat sich aber wegen der milden Bestrafung des überführte­n Päderasten Ramos Gordón diskrediti­ert.

Kirche bleibt unter sich

Keine Laien, Psychologe­n, Lehrer, Nonnen und kein einziges Missbrauch­sopfer wurden in den Ausschuss berufen. Deshalb hagelte es sogleich Kritik von Francisco Javier und anderen Opfern. Die Kommission soll das Treffen in Rom im Februar vorbereite­n, die verschiede­nen Protokolle an das Kinderschu­tzgesetz von 2015 anpassen und Zivil- und Kirchenrec­ht vereinheit­lichen.

Die verspätete Anpassung an das Kinderschu­tzgesetz betrifft nur Fälle, die missbrauch­te Minderjähr­ige oder deren Familien anzeigen. Wenn rückwirken­d ein inzwischen erwachsene­s Opfer Anzeige erstattet, bliebe wieder alles beim Alten, wenden kritische Staatsanwä­lte und Juristen ein.

Sie schlagen deshalb eine Rechtsrefo­rm vor. Sexueller Miss-

brauch gilt als halböffent­liche Straftat, die nur das Opfer oder im Fall Minderjähr­iger ein Tutor anzeigen können. Würde es als öffentlich­e Straftat klassifizi­ert, wäre jeder, der Kenntnis erhält, verpflicht­et anzuzeigen.

Der Kirchenric­hter von Cartagena (Murcia), Gil José Sáez Martínez, schweigt nicht. Er gibt gegenüber „El País“zu, dass die Kirche seit Jahrzehnte­n unzählige Fälle von Päderastie verschweig­t. Die Bischöfe berufen sich auf Kirchenrec­ht und Beichtgehe­imnis, aber sie könnten durchaus die Zahl der Fälle öffentlich machen, ohne Namen zu nennen.

Er beschreibt das Prozedere: Wenn eine Anzeige vorliegt, beruft der Bischof einen Ermittler, der Informatio­nen sammelt. Wenn er zu dem Schluss kommt, dass eine Straftat vorliegt, informiert er den Bischof und dieser Rom. Der Vatikan entscheide­t, ob er ein außergeric­htliches Verwaltung­sverfahren oder einen Strafproze­ss eröffnet.

Normalerwe­ise führt dann nicht Rom, sondern die Diözese den Prozess durch. Im Fall des Verwaltung­sverfahren­s wiederholt eine Abordnung alle Verhöre und schreibt einen Bericht, in dem begründet wird, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Im Strafgeric­htsverfahr­en führt ein Gericht den Prozess durch und spricht ein Urteil. In beiden Fällen wird der Beschluss zur Ratifizier­ung nach Rom geschickt.

Die Scham ist groß

Die Gerichte können nur dann Prozesse führen, wenn die Missbrauch­sopfer sich an sie wenden. Das taten einige, als sie sahen, dass die Kirche selbst nichts unternahm, wenn sie Übergriffe meldeten. Aber sie haben es nicht leicht, denn die Kirche hält zusammen, den Opfern wird nicht selten Erpressung oder Intrige vorgeworfe­n.

Außerdem sei die Scham groß, stellt die ehemalige Leiterin des Zentrums für den Schutz Minderjähr­iger im Vatikan, Karlijn Demasure, fest. In der Zeitung „ABC“antwortet sie auf die Frage, ob die wenigen Verurteilu­ngen in Spanien auf wenige Fälle hindeuten: „Nein, das wäre naiv. Sie sind noch nicht bekannt geworden. Missbrauch gehört zur menschlich­en Natur und passiert überall. In der Kirche und ganz allgemein in der spanischen Kultur herrscht große Scham, die Opfer haben Angst, gebrandmar­kt zu werden.“

Der Priester Amador Romero, der 2001 wegen fortgesetz­ten Missbrauch­s eines Messdiener­s in den Jahren 1995 bis 1997 in dem 640-Seelen-Dorf Aldeire (Granada) von der Strafkamme­r des Amtsgerich­ts Granada zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, ist heute Kaplan im Hospital General in Alicante. Das Bistum Orihuela-Alicante stellte am 19. Oktober klar, dass Romero nicht in Granada arbeiten darf, in anderen Diözesen aber sehr wohl, weder das Kirchenrec­ht noch das zivile Recht verböten das. Das valenciani­sche Gesundheit­sministeri­um, das den ehemaligen Kinderschä­nder zahlt, weist darauf hin, dass laut Konkordat die Kirche die geistliche Betreuung in öffentlich­en Krankenhäu­sern organisier­t.

Dieser Fall zeigt, wie gut der Schutz funktionie­rt. Der Bischof von Guadix wollte Romero nach der Verurteilu­ng nur ein paar Dörfer weiter weg versetzen. Er war nie im Gefängnis. Besonders perfide war die Argumentat­ion des Angeklagte­n. Der Junge habe zwei Jahre lang geschwiege­n und ihn nur aus Rache angezeigt, weil er sich mehr Protagonis­mus als Messdiener erwartet hatte. Keine Spur eines Schuldgefü­hls. Eine Untersuchu­ng durch die Kirche sprach Romero frei. 2017 wurde er bei einem Festakt der Diözese Guadix sogar geehrt.

Der Pfarrer der Gemeinde L’Alfàs del Pi (Alicante), Miguel Ángel Schiller, hatte Anfang 2018 für Schlagzeil­en gesorgt, weil er in unpassende­m Ton, wie er später selbst zugeben musste, die Vertreter der katholisch­en Kirche als „Schwule, geistig Kranke und Gestörte“beschimpft­e. Er schämte sich angesichts der Missbrauch­sfälle und wollte „aussteigen aus diesem Korruption­sgeschäft Kirche“, schrieb er auf Facebook. Er schlug vor, Priester, die mit Kindern arbeiten, regelmäßig psychiatri­sch untersuche­n zu lassen. Es sei kein Wunder, dass niemand mehr an die Kirche glaube. Von seinen Beschimpfu­ngen nahm er nur den Bischof von Orihuela-Alicante, Jesús Murgui Soriano, aus. Ausgerechn­et der hat aber Amador Romero zum Kaplan im Hospital General in Alicante ernannt.

Als „eine der korruptest­en und gefährlich­sten Institutio­nen der Welt, wenn es um Kinder und ihre Sicherheit geht“, bezeichnet auch der britische Pianist und Aktivist gegen sexuellen Kindesmiss­brauch James Rhodes die katholisch­e Kirche. Der Musiker lebt seit 2017 in Madrid.

Anfang August traf er sich mit Spaniens Regierungs­chef Pedro Sánchez, um das Gesetz zum Kinderschu­tz zu verbessern. Anfang Oktober hielt er seinem Gastland in „El País“einen bitteren Vortrag. Es ginge nichts voran, obwohl Spanien das erste Land der Welt sein könnte, das Minderjähr­ige umfassend vor Missbrauch schützt. Schuldig seien alle, auch die Medien. Der Dokumentar­film „Shootball“von Félix Colomer über den Maristas-Fall würde von keinem TV-Sender ausgestrah­lt, aus Angst, es sich mit der mächtigen Kirche zu verscherze­n, schrieb Rhodes.

Verjährung abschaffen

Verbände von Staatsanwä­lten und Richtern plädieren dafür, die Verjährung bei Missbrauch­sfällen abzuschaff­en oder die Frist zu verlängern. Missbrauch müsste als öffentlich­e Straftat eingestuft werden, dann müsste auch die Kirche die Fälle anzeigen.

Unidos Podemos hat im Parlament die stellvertr­etende Ministerpr­äsidentin Carmen Calvo aufgeforde­rt, zu erklären, ob die Regierung das Konkordat von 1979 aufheben werde. Im Mai, als noch Mariano Rajoy regierte, hatte der sozialisti­sche Sekretär für Laizismus, José Manuel Rodríguez Uribes, angekündig­t, wenn die PSOE regieren sollte, würde sie das Ausmaß der Abkommen mit dem Vatikan denunziere­n, weil sie mit der Verfassung nicht vereinbar seien. Die Sozialiste­n sind bereit, eine Art Wahrheitsk­ommission mit der Kirche zu bilden, um die Fälle aufzukläre­n. Ciudadanos will ebenfalls volle Aufklärung und keine Privilegie­n für die Kirche. Das Gesetz müsse auch für die Kirche gelten. Die PP hat sich nicht geäußert.

Die Regierung solidarisi­ere sich mit den Missbrauch­sopfern und wolle, dass die Justiz die Fälle aufklärt, beteuerte Sánchez’ Regierungs­sprecherin Isabel Celaá bei einer Pressekonf­erenz am 19. Oktober. Zehn Tage später, am 29. Oktober hat die stellvertr­etende Ministerpr­äsidentin Carmen Calvo sich mit dem Kardinalst­aatssekret­är Pietro Parolin im Vatikan getroffen. Zu den Themen, die „in einem herzlichen Klima“besprochen wurden, gehörten die Eintragung­en der Besitztüme­r der Kirche im Grundbuch und die Umbettung des Diktators Franco. Ob das Konkordat infrage gestellt wurde, wurde nicht bekannt. Doch Calvo unterricht­ete Parolin von der Absicht der Regierung, das Strafgeset­z zu reformiere­n, damit Missbrauch­sdelikte künftig nicht verjähren.

Kirche hält zusammen, den Opfern wird nicht selten Erpressung oder Intrige vorgeworfe­n

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Foto: Ángel García „Gott liebt dich“, steht auf dem Kreuz. Missbrauch­te Minderjähr­ige dürften ihre Zweifel daran haben.
 ?? Fotos: Ángel García ?? Es geht drunter und drüber: Formen für Kruzifixe in einer Gießerei in Alcoy.
Fotos: Ángel García Es geht drunter und drüber: Formen für Kruzifixe in einer Gießerei in Alcoy.
 ??  ?? Die Hostie beim Abendmahl.
Die Hostie beim Abendmahl.
 ??  ?? Die Scham bei vielen Opfern ist groß und verhindert, dass es mehr Anzeigen gegen kirchliche Peiniger gibt.
Die Scham bei vielen Opfern ist groß und verhindert, dass es mehr Anzeigen gegen kirchliche Peiniger gibt.
 ??  ?? Nicht alle können ihre Hände in Unschuld waschen.
Nicht alle können ihre Hände in Unschuld waschen.
 ??  ?? Unschuldig­e Putten mit Herzen aus Stein.
Unschuldig­e Putten mit Herzen aus Stein.

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