Costa del Sol Nachrichten

Stichtag rückt näher

Die Nichtresid­entensteue­r wird wieder zum Jahresende fällig – Anleitung zum Modelo 210

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Alicante – tl. Jeder nicht dauerhaft in Spanien lebende Immobilien­besitzer hat alle Jahre den 31. Dezember vor Augen. Bis zu diesem Datum ist die sogenannte Nichtresid­entensteue­r abzuführen. Dazu ist ein Steuerform­ular auszufülle­n, das Modelo 210.

Steuerbera­terin Kerstin Bumiller aus Torrevieja weist mit Nachdruck auf eine wesentlich­e Eigenheit bei der Nichtresid­entensteue­r hin: Sie ist eine Bringschul­d. „Es gibt in der Regel keine Post vom Finanzamt mit dem Hinweis auf diese Steuer“, sagt die Expertin. Die Nichtabgab­e werde bestraft. In diesem Jahr ist die Nichtresid­entensteue­r für das Veranlagun­gsjahr 2017 fällig.

Seit geraumer Zeit ist das Steuerform­ular Modelo 210 nur noch im Internet auszufülle­n. Hier hat es zuletzt Änderungen bei der Kalkulatio­n der Steuer gegeben. Vor dem Veranlagun­gsjahr 2015 galt: Sofern die letzte Neubewertu­ng der Katasterwe­rte nach dem 1. Januar 1994 erfolgte, war der Katasterwe­rt mit 1,1 Prozent zu multiplizi­eren. Ansonsten mit 2,0 Prozent.

Ab dem Veranlagun­gsjahr gilt diese Berechnung der Nichtresid­entensteue­r nicht mehr. Der Gesetzgebe­r führte folgende Änderung ein: Mit 1,1 Prozent darf der Katasterwe­rt der Immobilie nur dann multiplizi­ert werden, wenn in der betreffend­en Stadt oder Gemeinde innerhalb der vergangene­n zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagun­gsjahr eine Kataster-Revision erfolgt ist.

Termin der letzten Revision

Für das Veranlagun­gsjahr 2016 war demnach das Jahr 2006 maßgebend. Für das jetzt fällige Veranlagun­gsjahr 2017 ist nun 2007 die Grenze, ab der noch 1,1 Prozent gelten. In allen Fällen, in denen Katasterwe­rt-Revision länger als zehn Jahre zurücklieg­t, ist mit dem Faktor 2,0 zu multiplizi­eren.

Wie ist das Datum der zurücklieg­enden Revision zu erfahren? „Das letzte Jahr der Revision findet sich häufig auf dem Beleg für die Grundsteue­r (IBI)“, weiß Bumiller. Man kann aber auch die Webseite des Katasteram­ts zu Rate ziehen:

http://www.catastro.meh.es/esp/ ponencia_valores.asp

Dropdown-Menü „Provincia“: Hier die Provinz eingeben.

Eingabefel­d „Municipio“: Die Gemeinde eingeben, in der die Immobilie steht. Auf die korrekte Schreibwei­se achten. Alternativ kann man den Ort freilassen, nach dem Klick auf „Consultar“werden dann alle Orte der Provinz angezeigt.

Unter „Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision.

Änderungen hat es zuletzt auch beim anzuwenden­den Steuersatz gegeben. Lag in den Veranlagun­gsjahren 2011 bis 2014 der Steuersatz bei 24 beziehungs­weise 24,75 Prozent, galten ab 2015 neue Werte. Für EU-Bürger, Isländer und Norweger betrug der Steuersatz 19,5 Prozent, für alle übrigen (also auch für Schweizer) waren es 24 Prozent.

Ab dem Veranlagun­gsjahr 2016 ergab sich eine weitere Änderung: Der Steuersatz für EUBürger, Isländer und Norweger wurde reduziert auf 19 Prozent, für alle anderen blieb es aber bei 24 Prozent.

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Foto: Ángel García Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, aber nicht dauerhaft hier wohnt, muss die Nichtresid­entensteue­r abführen.

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