Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Erkundigen Sie sich bei uns, bevor Sie etwas unterschreiben, ohne genau alle Konsequenzen bzw. weitere Möglichkeiten zu kennen.
Am vergangenen Wochenende teilte mir meine Ex-Frau mit, dass sie mich wegen Diebstahls angezeigt hat. Angeblich gab sie mir vor sechs Monaten 35.000 €, welches ich bei der Bank einzahlen sollte und dies nicht getan hätte. Das ist alles eine Lüge. Ich habe das Geld, das sie sagt, nie erhalten und tatsächlich hat sie keinen Beweis hierfür. Sie kann nicht akzeptieren, dass ich mich von ihr getrennt habe und sie tut immer so etwas, um Rache für die Trennung zu nehmen, weil sie mich so schwer wie möglich verletzen will, besonders seit sie herausgefunden hat, dass ich in einer neuen Beziehung lebe. Muss ich vor Gericht gehen? In solchen Fällen ist es ratsam, einen Prozess zu vermeiden, indem man angibt, dass es keine rationalen Hinweise darauf gibt, dass die Anklage wahr ist. Es ist jedoch normal, dass Sie mindestens einmal vom Gericht aufgefordert werden, Ihre Stellungnahme abzugeben und es ist möglich, selbst wenn wir versuchen, ihn zu vermeiden, es trotzdem zu einem Prozess kommt. Wenn das Gericht uns laden sollte, bleibt nichts anderes übrig, als dorthin zu gehen und zu versuchen, es so schnell wie möglich zu klären. Ich kam Ende der 80er Jahre nach Spanien, um dort zu leben und gründete eine Telekommunikationsfirma, die glücklicherweise in all den Jahren sehr gut lief. Um dies zu erreichen, gründete ich eine Gesellschaft, mit der ich die ganze Zeit gearbeitet habe. Jetzt bin ich im Rentenalter und niemand will das Geschäft weiterführen. Ich möchte nun die Gesellschaft ohne Aktivität belassen, weiß jedoch nicht, ob dies möglich ist, da das Unternehmen mehrere Immobilien besitzt. Müsste ich den Namen aller Vermögenswerte des Unternehmens infolge seines Verschwindens ändern? Nein, ganz und gar nicht. Es ist möglich, ein Unternehmen ohne Aktivität zu belassen, d. h. ohne dass es endgültig aufgelöst werden muss. Wenn Sie es vollständig auflösen, müssten alle Vermögenswerte auf die Gesellschafter verteilt werden. Es ist jedoch möglich, die Gesellschaft nicht aufzulösen und nur ohne finanzielle Tätigkeit zu belassen, falls Sie sie jemals wieder reaktivieren wollen.