Kreuz bei der Europawahl machen
Deutsches Generalkonsulat gibt Tipps zur Teilnahme aus dem Ausland
Neben der Kommunal- findet am 26. Mai 2019 auch die Europawahl statt. Das deutsche Generalkonsulat in Barcelona informiert über die Teilnahme aus dem Ausland.
Nur vorübergehend im Ausland?
Wenn Sie als Deutsche nur vorübergehend im Ausland sind – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – und nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen und erhalten automatisch Ihre Wahlbenachrichtigung an Ihre deutsche Heimatadresse. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Kein Wohnsitz mehr in Deutschland, sondern in Spanien?
Für Ihre Teilnahme an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) aus der Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere Voraussetzung, dass Sie...
...am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufgehalten haben (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet).
...ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen und sollte so bald wie möglich abgesandt werden.
Darf ich deutsche und spanische Abgeordnete wählen?
Von Ihrem Wahlrecht können Sie nur einmal Gebrauch machen! Wenn Sie sich bereits in ein Wahlregister in Spanien haben eintragen lassen, dann können Sie sich nicht mehr an der Europawahl in Deutschland beteiligen.
Wie kann man sich in das Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen?
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis inklusive Merkblatt zum Download finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de (Informationen für Deutsche im Ausland). Antragsvordrucke in Papierform sind beim Generalkonsulat Barcelona und bei der Honorarkonsulin in Alicante erhältlich, ferner bei den Stadt – und Kreiswahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland und beim Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Deutschland oder unter derfolgenden Mailadresse: bundeswahlleiter-bonn @destatis.de
Wie übersende ich den Antrag?
Der elektronische Antrag kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Er muss dann einschließlich der eidesstattlichen Versicherung persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden und so früh wie möglich im Original an die zuständige Gemeinde übermittelt werden. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Die Auslandsvertretungen in Spanien können die Anträge nicht weiterleiten.
Welche Gemeinde ist für mich zuständig?
Die Gemeinde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland. Falls Sie nie in Deutschland gemeldet waren, senden Sie Ihren Antrag an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.
Bis wann muss mein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Deutschland vorliegen?
Der Antrag muss spätestens bis Sonntag, 5. Mai 2019 (das sind 21 Tage vor der Wahl), bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Wie geht es dann weiter?
Üblicherweise verzichten die Gemeinden auf den Versand von Eingangsbestätigungen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen nach Eintragung in das Auslandswählerverzeichnis die Briefwahlunterlagen per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift im Ausland zu (frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl).
Bis wann muss Ihr Wahlbrief dann in Deutschland sein?
Ihr ausreichend frankierter Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde spätestens bis zum Wahltag, 26. Mai 2019, 18 Uhr eingehen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Absendung und den fristgerechten Eingang liegt beim Wahlberechtigten.
Beitrag von Ulrich Fischer, Leiter des Rechts- und Konsularbereichs im Generalkonsulat Barcelona. Weitere Auskünfte unter: www.spanien.diplo.de