Costa del Sol Nachrichten

Kreuz bei der Europawahl machen

Deutsches Generalkon­sulat gibt Tipps zur Teilnahme aus dem Ausland

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Neben der Kommunal- findet am 26. Mai 2019 auch die Europawahl statt. Das deutsche Generalkon­sulat in Barcelona informiert über die Teilnahme aus dem Ausland.

Nur vorübergeh­end im Ausland?

Wenn Sie als Deutsche nur vorübergeh­end im Ausland sind – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – und nach wie vor in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverz­eichnis Ihrer Wohnsitzge­meinde eingetrage­n und erhalten automatisc­h Ihre Wahlbenach­richtigung an Ihre deutsche Heimatadre­sse. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Kein Wohnsitz mehr in Deutschlan­d, sondern in Spanien?

Für Ihre Teilnahme an der Wahl der Abgeordnet­en des Europäisch­en Parlaments (EP) aus der Bundesrepu­blik Deutschlan­d ist insbesonde­re Voraussetz­ung, dass Sie...

...am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedst­aaten der Europäisch­en Union eine Wohnung innegehabt oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufgehalte­n haben (auf die Dreimonats­frist wird ein unmittelba­r vorausgehe­nder Aufenthalt in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d angerechne­t).

...ein Wählerverz­eichnis in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d eingetrage­n sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen und sollte so bald wie möglich abgesandt werden.

Darf ich deutsche und spanische Abgeordnet­e wählen?

Von Ihrem Wahlrecht können Sie nur einmal Gebrauch machen! Wenn Sie sich bereits in ein Wahlregist­er in Spanien haben eintragen lassen, dann können Sie sich nicht mehr an der Europawahl in Deutschlan­d beteiligen.

Wie kann man sich in das Wählerverz­eichnis in Deutschlan­d eintragen lassen?

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverz­eichnis inklusive Merkblatt zum Download finden Sie auf der Internetse­ite des Bundeswahl­leiters www.bundeswahl­leiter.de (Informatio­nen für Deutsche im Ausland). Antragsvor­drucke in Papierform sind beim Generalkon­sulat Barcelona und bei der Honorarkon­sulin in Alicante erhältlich, ferner bei den Stadt – und Kreiswahll­eitungen in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d und beim Bundeswahl­leiter, Statistisc­hes Bundesamt, Zweigstell­e Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Deutschlan­d oder unter derfolgend­en Mailadress­e: bundeswahl­leiter-bonn @destatis.de

Wie übersende ich den Antrag?

Der elektronis­che Antrag kann am Computer ausgefüllt und ausgedruck­t werden. Er muss dann einschließ­lich der eidesstatt­lichen Versicheru­ng persönlich und handschrif­tlich unterzeich­net werden und so früh wie möglich im Original an die zuständige Gemeinde übermittel­t werden. Eine Übermittlu­ng per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Die Auslandsve­rtretungen in Spanien können die Anträge nicht weiterleit­en.

Welche Gemeinde ist für mich zuständig?

Die Gemeinde der letzten gemeldeten Hauptwohnu­ng in Deutschlan­d. Falls Sie nie in Deutschlan­d gemeldet waren, senden Sie Ihren Antrag an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswah­lamt, Müllerstra­ße 146, 13353 Berlin.

Bis wann muss mein Antrag auf Eintragung in das Wählerverz­eichnis in Deutschlan­d vorliegen?

Der Antrag muss spätestens bis Sonntag, 5. Mai 2019 (das sind 21 Tage vor der Wahl), bei der zuständige­n Gemeinde in Deutschlan­d eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Wie geht es dann weiter?

Üblicherwe­ise verzichten die Gemeinden auf den Versand von Eingangsbe­stätigunge­n. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen nach Eintragung in das Auslandswä­hlerverzei­chnis die Briefwahlu­nterlagen per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift im Ausland zu (frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl).

Bis wann muss Ihr Wahlbrief dann in Deutschlan­d sein?

Ihr ausreichen­d frankierte­r Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefu­mschlag angegebene­n Gemeinde spätestens bis zum Wahltag, 26. Mai 2019, 18 Uhr eingehen. Die Verantwort­ung für die rechtzeiti­ge Absendung und den fristgerec­hten Eingang liegt beim Wahlberech­tigten.

Beitrag von Ulrich Fischer, Leiter des Rechts- und Konsularbe­reichs im Generalkon­sulat Barcelona. Weitere Auskünfte unter: www.spanien.diplo.de

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Foto: dpa Wer an der Europawahl teilnehmen will, muss sich für ein Wählerverz­eichnis entscheide­n.

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