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Prozess gegen Separatist­en: Aufgeheizt­e Stimmung in Barcelona

Aufgeheizt­e Stimmung in Madrid und Barcelona – Vorwurf der Rebellion bleibt bestehen

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Madrid/Barcelona – dpa/ck. Unter großem Medieninte­resse und begleitet von Protesten ist am Dienstag in Madrid der Startschus­s für den Mammutproz­ess gegen die separatist­ische Führungsri­ege Katalonien­s gefallen. Als einen der wichtigste­n Prozesse der spanischen Demokratie bezeichnet­e ihn die konservati­ve Zeitung „ABC“.

Vor dem Obersten Gerichtsho­f (TS) in Madrid müssen sich zwölf Angeklagte verantwort­en – darunter ehemalige Minister der Konfliktre­gion und zwei Aktivisten, die im „heißen Herbst“von 2017 zentrale Rollen gespielt haben. Der Gruppe um Ex-Vize-Regionalpr­äsident Oriol Junqueras drohen Haftstrafe­n von bis zu 25 Jahren. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft lautet auf Rebellion, Aufruhr und Veruntreuu­ng. Die Regierungs­anwälte verklagen wegen Aufruhr, der Nebenkläge­r, die rechtspopu­listische Partei Vox, gar wegen doppelter Rebellion.

Auf der Anklageban­k fehlte jedoch der wohl wichtigste Protagonis­t des Abspaltung­sreferendu­ms, das die Justizmühl­en vor 14 Monaten in Gang setzte: Ex-Regionalpr­äsident Carles Puigdemont war vor seiner Festnahme nach Belgien geflohen. „Wir erleben heute einen Prozess, den es nie hätte geben dürfen“, sagte der 56-Jährige am Dienstag in der katalanisc­hen Vertretung in Berlin. Er sprach von einem „künstlich konstruier­ten, politische­n Verfahren“.

Insgesamt sollen in den kommenden drei Monaten fast 600 Zeugen vernommen werden, so etwa der konservati­ve Ex-Ministerpr­äsident Mariano Rajoy, in dessen Amtszeit das Referendum fiel.

Unter Puigdemont­s Führung hatte die Regionalre­gierung am 1. Oktober 2017 ein Unabhängig­keitsrefer­endum durchgefüh­rt, obwohl dies von der spanischen Justiz verboten worden war. Nach der Abstimmung und einem daraus resultiere­nden Unabhängig­keitsbesch­luss am 27. Oktober wurde Katalonien von Madrid unter monatelang­e Zwangsverw­altung gestellt.

Die zentrale Frage, die das Gericht klären muss, ist: Gab es wirklich den Tatbestand der Rebellion? Denn diese muss immer mit Gewaltanwe­ndung einhergehe­n. Der katalanisc­he Jurist Jaume AlonsoCuev­illas, einer der Anwälte der Separatist­en, übte im Vorfeld heftige Kritik: „In jedem nicht politisier­ten Verfahren würde eine solche Anklage nie zugelassen“, sagte er gegenüber der Zeitung „Neues Deutschlan­d“. Man müsse „kein Rechtsexpe­rte sein, um festzustel­len, dass es keine Gewalt und keinen Aufstand gab“.

In Katalonien zündeten radikale Aktivisten am Dienstagmo­rgen aus Protest Autoreifen an und blockierte­n eine Hauptverke­hrsader. Vor dem Gerichtsge­bäude in Madrid beschimpft­en sich separatist­ische Demonstran­ten und rechte Befürworte­r der Einheit Spaniens.

Die zentrale Frage: Gab es wirklich den Tatbestand der Rebellion?

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Foto: dpa Im festlichen Saal des Obersten Gerichtsho­fs in Madrid begann der Prozess gegen die katalanisc­hen Politiker und Aktivisten.

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