Stornierung kommt meist teuer
Reiseveranstalter verlangen bei Rücktritt teils hohe Gebühren
Wilhelmshaven – dpa/tmn. Kommen unerwartet die Hochzeit der Lieblingscousine oder ein Streit mit dem Partner dazwischen, kann ein nicht angetretener Urlaub teuer werden. Denn die Veranstalter verlangen teils hohe Gebühren für eine Stornierung – und zwar nicht nur für kurzfristige Absagen. Wer früh bucht, sollte deshalb überlegen, ob er die Reise wirklich antreten kann.
Für sehr kurzfristige Stornierungen zahlen Kunden oft fast den gesamten Reisepreis – es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Denn bei sehr kurzfristigen Stornierungen können Veranstalter Verträge mit Partnern wie Hotels oder Airlines schwerer einhalten. Das kostet im Zweifel Geld, die „Strafzahlung“für Kunden fallen dann höher aus.
Kunden können häufig aber nachweisen, dass die entstandenen Rücktrittskosten geringer sind, als die angesetzte Pauschale. „Wenn das in der Pauschalreise enthaltene Hotel trotzdem ausgebucht ist, kann der Veranstalter durch den Rücktritt nicht so große Kosten gehabt haben“, erklärt Tourismusforscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade Hochschule in Wilhelmshaven.
Wer Zweifeln daran hat, dass die Gebühr angemessen ist, sollte sich zunächst an den Veranstalter wenden und um Nachlass bitten. Die Verantwortlichen hätten schließlich kein Interesse daran, unnötig Kunden zu vergraulen, so der Tourismusexperte. „Wenn das nicht hilft, kann man sich einen Rechtsbeistand suchen oder auch an einen Verbraucherverband wenden.“
Eine völlig kostenfreie Stornierung ist meist nur sehr kurz nach der Buchung möglich. Bei Thomas Cook ist eine Umbuchung dagegen bis zehn Tage vor Reiseantritt kostenfrei, aber nur wenn man die entsprechende Flexoption hinzugebucht hat.
Generell ist der Rücktritt oft kompliziert: Die AGB sind bei manchen Veranstaltern sehr umfangreich. Man muss sich also durch seitenlange Infos arbeiten.