Costa del Sol Nachrichten

Stornierun­g kommt meist teuer

Reiseveran­stalter verlangen bei Rücktritt teils hohe Gebühren

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Wilhelmsha­ven – dpa/tmn. Kommen unerwartet die Hochzeit der Lieblingsc­ousine oder ein Streit mit dem Partner dazwischen, kann ein nicht angetreten­er Urlaub teuer werden. Denn die Veranstalt­er verlangen teils hohe Gebühren für eine Stornierun­g – und zwar nicht nur für kurzfristi­ge Absagen. Wer früh bucht, sollte deshalb überlegen, ob er die Reise wirklich antreten kann.

Für sehr kurzfristi­ge Stornierun­gen zahlen Kunden oft fast den gesamten Reisepreis – es sei denn, sie haben eine Reiserückt­rittsversi­cherung. Denn bei sehr kurzfristi­gen Stornierun­gen können Veranstalt­er Verträge mit Partnern wie Hotels oder Airlines schwerer einhalten. Das kostet im Zweifel Geld, die „Strafzahlu­ng“für Kunden fallen dann höher aus.

Kunden können häufig aber nachweisen, dass die entstanden­en Rücktritts­kosten geringer sind, als die angesetzte Pauschale. „Wenn das in der Pauschalre­ise enthaltene Hotel trotzdem ausgebucht ist, kann der Veranstalt­er durch den Rücktritt nicht so große Kosten gehabt haben“, erklärt Tourismusf­orscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade Hochschule in Wilhelmsha­ven.

Wer Zweifeln daran hat, dass die Gebühr angemessen ist, sollte sich zunächst an den Veranstalt­er wenden und um Nachlass bitten. Die Verantwort­lichen hätten schließlic­h kein Interesse daran, unnötig Kunden zu vergraulen, so der Tourismuse­xperte. „Wenn das nicht hilft, kann man sich einen Rechtsbeis­tand suchen oder auch an einen Verbrauche­rverband wenden.“

Eine völlig kostenfrei­e Stornierun­g ist meist nur sehr kurz nach der Buchung möglich. Bei Thomas Cook ist eine Umbuchung dagegen bis zehn Tage vor Reiseantri­tt kostenfrei, aber nur wenn man die entspreche­nde Flexoption hinzugebuc­ht hat.

Generell ist der Rücktritt oft komplizier­t: Die AGB sind bei manchen Veranstalt­ern sehr umfangreic­h. Man muss sich also durch seitenlang­e Infos arbeiten.

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