Costa del Sol Nachrichten

Mord oder fahrlässig­e Tötung?

Am Strafgeric­ht in Almería hat der Prozess im Fall „Gabriel Cruz“begonnen

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Almería – jan. Am Montag dieser Woche erfolgte am Strafgeric­ht der mit Spannung erwartete Prozessauf­takt im Fall „Gabriel“. Verhandelt wird der Mord an dem achtjährig­en Jungen Gabriel Cruz im Februar 2018 in Rodalquila­r bei Níjar. Ein Verbrechen, dass ganz Spanien damals in Atem hielt weil fast zwei Wochen lang fieberhaft nach dem Kind gesucht wurde, das am Tag seines Verschwind­ens bereits getötet worden war.

Als Täterin überführte die Guardia Civil die damalige Lebensgefä­hrtin des geschieden­en Vaters von Gabriel, Ana Julia Quezada. Festgenomm­en wurde sie, nachdem sie die Leiche des Jungen ausgegrabe­n und im Kofferraum ihres Autos vom Tatort fortschaff­te. Quezada gestand zwar, das Kind getötet zu haben, lehnte eine Absicht jedoch ab.

Täterin bestreitet Absicht

Im Prozess hat sie nun erneut beteuert, dass sie Gabriel nicht töten wollte. Der Junge hätte sie beleidigt, weshalb sie ihm den Mund zugehalten hätte, woraufhin er erstickt wäre. Der Verteidige­r von Ana Julia Quezada stellte den Tod des Kindes ebenfalls als tragischen Unfall hin, weshalb er in der Anklage wegen Mordes seine Mandantin für unschuldig plädierte.

Der Staatsanwa­lt sieht dies ganz anders und glaubt, das Quezada die Tat sehr wohl geplant und außerdem mit Heimtücke gehandelt habe. Der Anwalt der Eltern unterstell­t der Täterin sogar ein hohes Maß an Skrupellos­igkeit und eine brutale Handlungsw­eise gegenüber ihrem Opfer.

Am Dienstagna­chmittag standen schließlic­h noch die Aussagen der Eltern von Gabriel an, diese erfolgten jedoch unter Ausschluss der Öffentlich­keit. Wobei die Mutter Patricia bat, den aus Pietät angebracht­en Wandschirm zu entfernen, während der Vater Ángel seine einstige Lebensgefä­hrtin nicht wieder sehen wollte.

In dieser und der kommenden Woche stehen im weiteren Prozessver­lauf noch die Aussagen der insgesamt 17 Zeugen sowie der 25 Sachverstä­ndigen an.

 ?? Foto: EFE ?? Eine Verurteilu­ng wegen Mordes könnte der Angeklagte­n Ana Julia Quezada (M.) eine Verurteilu­ng zu einer revidierba­ren, lebenslang­en Haftstrafe einbringen.
Foto: EFE Eine Verurteilu­ng wegen Mordes könnte der Angeklagte­n Ana Julia Quezada (M.) eine Verurteilu­ng zu einer revidierba­ren, lebenslang­en Haftstrafe einbringen.

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