Mord oder fahrlässige Tötung?
Am Strafgericht in Almería hat der Prozess im Fall „Gabriel Cruz“begonnen
Almería – jan. Am Montag dieser Woche erfolgte am Strafgericht der mit Spannung erwartete Prozessauftakt im Fall „Gabriel“. Verhandelt wird der Mord an dem achtjährigen Jungen Gabriel Cruz im Februar 2018 in Rodalquilar bei Níjar. Ein Verbrechen, dass ganz Spanien damals in Atem hielt weil fast zwei Wochen lang fieberhaft nach dem Kind gesucht wurde, das am Tag seines Verschwindens bereits getötet worden war.
Als Täterin überführte die Guardia Civil die damalige Lebensgefährtin des geschiedenen Vaters von Gabriel, Ana Julia Quezada. Festgenommen wurde sie, nachdem sie die Leiche des Jungen ausgegraben und im Kofferraum ihres Autos vom Tatort fortschaffte. Quezada gestand zwar, das Kind getötet zu haben, lehnte eine Absicht jedoch ab.
Täterin bestreitet Absicht
Im Prozess hat sie nun erneut beteuert, dass sie Gabriel nicht töten wollte. Der Junge hätte sie beleidigt, weshalb sie ihm den Mund zugehalten hätte, woraufhin er erstickt wäre. Der Verteidiger von Ana Julia Quezada stellte den Tod des Kindes ebenfalls als tragischen Unfall hin, weshalb er in der Anklage wegen Mordes seine Mandantin für unschuldig plädierte.
Der Staatsanwalt sieht dies ganz anders und glaubt, das Quezada die Tat sehr wohl geplant und außerdem mit Heimtücke gehandelt habe. Der Anwalt der Eltern unterstellt der Täterin sogar ein hohes Maß an Skrupellosigkeit und eine brutale Handlungsweise gegenüber ihrem Opfer.
Am Dienstagnachmittag standen schließlich noch die Aussagen der Eltern von Gabriel an, diese erfolgten jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wobei die Mutter Patricia bat, den aus Pietät angebrachten Wandschirm zu entfernen, während der Vater Ángel seine einstige Lebensgefährtin nicht wieder sehen wollte.
In dieser und der kommenden Woche stehen im weiteren Prozessverlauf noch die Aussagen der insgesamt 17 Zeugen sowie der 25 Sachverständigen an.