Costa del Sol Nachrichten

Banken droht Klagewelle

IRPH-Leitzins wird von EU-Generalanw­altschaft als undurchsic­htig eingestuft

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Brüssel – sk. Spanischen Banken droht erneut ein schwerer Schlag vom Europäisch­en Gerichtsho­f. Die dortige Generalanw­altschaft schätzt den früheren Leitzins Índice de Referencia de Préstamos Hipotecari­os (IRPH) für undurchsch­aubar und als „komplex“für normale Bankkunden ein. Damit greift die EU-Anwaltscha­ft womöglich dem für Januar zu erwartende­n Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs über den eigentlich schon 1994 verbotenen, aber oft bis 2013 gebrauchte­n, Alternativ­leitzins zum Euribor vor.

Dieser gerne von Banken wie Santander, Caixabank und Sabadell verwendete Leitzins rechnet auch Kommission­en und andere Hypotheken­kosten mit ein. Daher wirkt er eher wie ein TAE als wie

DAX 30

ein Leitzins und ist als ein Mittelwert aller Bankzinsen zu verstehen, während der Euribor ein Leitzins ist, zu dem sich Geldhäuser untereinan­der Kapital verleihen.

Rund 1,2 Millionen Kunden wurde der IRPH als ein stabiler Zins verkauft, tatsächlic­h erwies er sich als das Gegenteil. Schlimmer noch: Während in der Wirtschaft­skrise der Euribor sank, blieb der IRPH in stratosphä­rischen Höhen. Versuche unkundiger Bankkunden, die vertraglic­hen Konditione­n im Nachhinein zu ändern, schlugen fehl. Viele Normalverd­iener mit Wohnungen zahlten in der Krise mit dem IRPH oft über 200 Euro pro Monat mehr als Immobilien­besitzer mit Euribor-Hypotheken, bei Häusern konnte der Unterschie­d leicht 500 Euro betragen.

Hält das Europäisch­e Gericht die Berechnung­sgrundlage für den IRPH für nicht nachvollzi­ehbar oder betrügeris­ch und die spanischen Gerichte folgen seinem Urteil, dann könnten Forderunge­n in Milliarden­höhe auf die Geldhäuser zukommen. Die ersten Schätzunge­n gingen bis zu 40 Milliarden Euro, woraufhin die Börsenkurs­e kurzfristi­g in den Keller rauschten. Realistisc­h gesehen, dürfte die Summe weit geringer ausfallen. Der Bankensekt­or reagierte auch mit „Optimismus“auf das Urteil der EU-Generalanw­altschaft.

1,2 Millionen Bankkunden wurde der IRPH als stabiler Zins verkauft

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