Das Deutsche Konsulat Málaga informiert
Umtauschpflicht von Führerscheinen – Informationen zur Gültigkeit von deutschen Führerscheinen in Spanien
Málaga – csn. An dieser Stelle informiert das Deutsche Konsulat Málaga über seine Aufgaben, aktuellen Schwerpunkte sowie über Neuerungen aus dem konsularischen Bereich. Heute geht es um die Umtauschpflicht von deutschen Führerscheinen. Seit dem 19. Januar 2013 werden alle deutschen Führerscheine nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, denn die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führerscheindokument und dient der Aktualisierung des Namens und des Lichtbildes. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Staffelung der Fristen
Diese bestehen lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Die Pflicht zum Umtausch beruht auf einer aktuellen straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift in Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Es soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Das heißt konkret, dass ältere deutsche Führerscheine in einer bestimmten Staffelung, abhängig vom Alter des Inhabers beziehungsweise Ausstellungsdatum, umgetauscht werden müssen. Zu beachten ist, dass nach Ablauf der genannten Fristen die alten Führerscheine ungültig werden. Der Umtausch richtet sich nach folgender Staffelung: