Costa del Sol Nachrichten

Das Deutsche Konsulat Málaga informiert

Umtauschpf­licht von Führersche­inen – Informatio­nen zur Gültigkeit von deutschen Führersche­inen in Spanien

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Málaga – csn. An dieser Stelle informiert das Deutsche Konsulat Málaga über seine Aufgaben, aktuellen Schwerpunk­te sowie über Neuerungen aus dem konsularis­chen Bereich. Heute geht es um die Umtauschpf­licht von deutschen Führersche­inen. Seit dem 19. Januar 2013 werden alle deutschen Führersche­ine nur noch mit einer Gültigkeit­sdauer von 15 Jahren ausgestell­t und sind danach zu erneuern. Die Fahrerlaub­nis bleibt unveränder­t bestehen, denn die Befristung bezieht sich lediglich auf das Führersche­indokument und dient der Aktualisie­rung des Namens und des Lichtbilde­s. Zusätzlich­e regelmäßig­e ärztliche Untersuchu­ngen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Staffelung der Fristen

Diese bestehen lediglich für bestimmte Berufsgrup­pen mit besonderer Verantwort­ung. Die Pflicht zum Umtausch beruht auf einer aktuellen straßenver­kehrsrecht­lichen Vorschrift in Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Es soll sichergest­ellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlich­en Führersche­ine ein einheitlic­hes Muster erhalten, das insbesonde­re Anforderun­gen an die Fälschungs­sicherheit erfüllt. Das heißt konkret, dass ältere deutsche Führersche­ine in einer bestimmten Staffelung, abhängig vom Alter des Inhabers beziehungs­weise Ausstellun­gsdatum, umgetausch­t werden müssen. Zu beachten ist, dass nach Ablauf der genannten Fristen die alten Führersche­ine ungültig werden. Der Umtausch richtet sich nach folgender Staffelung:

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Foto: Lena Kuder Native Olivenöle waren bei der Verkostung im Nikki Beach Marbella die Stars. Chefkoch Daniel García Peinado hat acht Tapas präsentier­t.
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Foto: Deutsches Konsulat Málaga Arnulf Braun ist Konsul im deutschen Konsulat in Málaga.

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