Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Vor sechs Monaten kaufte ich mir ein Handy, dass plötzlich kaputt ging. Der Hersteller reagierte auf meine Reklamation lediglich mit einer Entschuldigung, ohne dass er das Handy reparierte oder durch ein entsprechend Neues ersetzte. Was sagt das spanische Gesetz zur Dauer von Garantiezeiten?
Das spanische Gesetz hat sich hier den in Europa gültigen Normen der Produktlebensdauer angepasst. Das heißt zum Beispiel, dass die Garantiezeit zwei Jahre beträgt. Der Käufer wird sich innerhalb dieser Zeit ohne irgendwelche Kosten zwischen einer Reparatur oder dem Ersatz eines Artikels entscheiden können.
Unsere Eigentümergemeinschaft hat den Wunsch, eine Versicherung abzuschließen. Unser Präsident ließ sich deshalb von zwei Versicherungen Angebote unterbreiten und entschied sich dann für das teurere Angebot. Darf er auch gegen den Widerstand der meisten Eigentümer so handeln?
Um einen solche Entscheidung treffen zu können, ist die Mehrheit der Stimmen der Eigentümer ausreichend, die an der Abstimmung teilnehmen, es sei denn, in den Statuten ist etwas anderes ausgesagt. Auf keinen Fall darf der Präsident auf eigene Faust handeln, ohne dass er diese Mehrheit aus der Versammlung besitzt.
Vor einigen Jahren erkrankte ich schwer und musste mich lange erholen. Nun habe ich die damals behandelnde Klinik gebeten, mir meine Krankengeschichte zu überlassen, damit ich diese meinem heutigen Arzt vorlegen kann. Es wurde mir gesagt, dass man darüber keine Dokumentation mehr habe. Wie lange müssen die Krankenakten der Patienten einer Klinik aufgehoben werden?
Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, die Unterlagen (Krankengeschichten) ihrer Patienten aufzuheben und zu archivieren, damit man gegebenenfalls darauf zurückgreifen kann. Die Aufbewahrungsfristen betragen fünf Jahre ab Beginn der Entlassung aus dem Krankenhaus.