Wählen nach D’Hondt
Bei Wahlen kommt das sogenannte D’Hondt-Verfahren zur Anwendung. Dieses Höchstzahlverfahren bevorzugt große Parteien und verlangt den kleinen und neuen Gruppierungen viel mehr Stimmen ab, um im Parlament vertreten zu sein.
Eine Partei, die mindestens 50 Prozent der Stimmen auf sich vereint, erhält nach dem D’Hondt-Verfahren mindestens 50 Prozent der Sitze. Umgekehrt aber kann eine Partei, die nicht mindestens 50 Prozent der Stimmen
erhält, trotzdem 50 Prozent der Sitze bekommen, wenn alle anderen Parteien ein schlechtes Wahlergebnis haben.
Die Erfüllung der Mehrheitsbedingung wird durch die systematische Bevorzugung größerer Parteien „erkauft“. Die Sitzverteilung kann daher stark von der Proportionalität abweichen. Problematisch ist das d’hondtsche Verfahren zudem, wenn das Gesamtwahlgebiet in Untergebiete gegliedert und dort jeweils eine feste Anzahl von Abgeordneten gewählt wird. So kommt es, dass die in Katalonien starke ERC mehr Abgeordnete ins Parlament nach Madrid schickt, als Ciudadanos, die in ganz Spanien fast doppelt so viele Stimmen holte wie die ERC.
Seiner Zeit hat D’Hondt der jungen Demokratie geholfen und ihr stabile Regierungen gebracht. Absolute Mehrheiten sind damit leichter zu erzielen. Heute ist es nicht mehr zeitgemäß. Kleinere Parteien wie Más País sind die Benachteiligten. (sk)