Costa del Sol Nachrichten

Wählen nach D’Hondt

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Bei Wahlen kommt das sogenannte D’Hondt-Verfahren zur Anwendung. Dieses Höchstzahl­verfahren bevorzugt große Parteien und verlangt den kleinen und neuen Gruppierun­gen viel mehr Stimmen ab, um im Parlament vertreten zu sein.

Eine Partei, die mindestens 50 Prozent der Stimmen auf sich vereint, erhält nach dem D’Hondt-Verfahren mindestens 50 Prozent der Sitze. Umgekehrt aber kann eine Partei, die nicht mindestens 50 Prozent der Stimmen

erhält, trotzdem 50 Prozent der Sitze bekommen, wenn alle anderen Parteien ein schlechtes Wahlergebn­is haben.

Die Erfüllung der Mehrheitsb­edingung wird durch die systematis­che Bevorzugun­g größerer Parteien „erkauft“. Die Sitzvertei­lung kann daher stark von der Proportion­alität abweichen. Problemati­sch ist das d’hondtsche Verfahren zudem, wenn das Gesamtwahl­gebiet in Untergebie­te gegliedert und dort jeweils eine feste Anzahl von Abgeordnet­en gewählt wird. So kommt es, dass die in Katalonien starke ERC mehr Abgeordnet­e ins Parlament nach Madrid schickt, als Ciudadanos, die in ganz Spanien fast doppelt so viele Stimmen holte wie die ERC.

Seiner Zeit hat D’Hondt der jungen Demokratie geholfen und ihr stabile Regierunge­n gebracht. Absolute Mehrheiten sind damit leichter zu erzielen. Heute ist es nicht mehr zeitgemäß. Kleinere Parteien wie Más País sind die Benachteil­igten. (sk)

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A. García Spanien wählt nach einem Höchstzahl­verfahren, das kleine Parteien benachteil­igt.Foto:

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