Costa del Sol Nachrichten

Frührente nach Arbeitsjah­ren im Ausland

EU verpflicht­et Spanien, gearbeitet­e Zeit außerhalb des Landes bei Bezügen anzurechne­n

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Madrid – sk. Wer in Spanien in Frührente gehen möchte, aber eine Zeit im europäisch­en Ausland gearbeitet hat, wird gegenüber seinen Landsleute­n diskrimini­ert. Zu diesem Urteil kommt der Europäisch­e Gerichtsho­f (EUGH) im Fall zweier Galicier, die ausgerechn­et eine Zeit lang in Deutschlan­d gearbeitet hatten.

Die Seguridad Social verweigert­e ihnen die Frührente, obwohl sie alle Voraussetz­ungen erfüllten, bis auf eine: Die in Spanien gearbeitet­en Jahre reichten nicht aus, um das Minimum für einen Frührenten­anspruch zu erfüllen. Mit diesem Urteil gab das Gericht dem damaligen irischen EU-Generalanw­alt Gerard Hogan Recht, der die spanischen Vorschrift­en für diskrimini­erend befand und gegen sie vorging. Spanien rechnet nämlich die Arbeitszei­t in einem anderen

Staat den Personen nicht an, die in Frührente gehen möchten.

Die Frührente in Spanien beginnt zwischen 61 und 63 Jahren oder nach 35 gearbeitet­en Jahren. Wer freiwillig ab 63 Jahren in Frührente gehen möchte, muss aufgrund der geleistete­n Arbeitszei­t wenigstens einen Anspruch auf die Mindestren­te erreichen, die für unter 65-Jährige ohne Partner bei 633,70 Euro pro Monat und mit Partner bei 783,60 Euro liegt. Schafft man das nicht, muss man weiterarbe­iten. Diese Voraussetz­ung konnten die beiden Galicier nicht erfüllen. So kam einer für die in Spanien gearbeitet­e Zeit nur auf 530 Euro. Hätte die Seguridad Social die in Deutschlan­d gearbeitet­e Zeit und den daraus resultiere­nden Rentenansp­ruch von weiteren 507 Euro aber berücksich­tigt, hätte der Arbeiter durchaus in Frührente gehen können. Seinem Kollegen ging es ähnlich, nur mit unterschie­dlichen Beträgen. Das befand der EUGH als Unrecht.

„Die staatliche­n Behörden müssen nicht nur den Rentenansp­ruch der Personen innerhalb der Legislatio­n ihres Staates berücksich­tigen, sondern auch den aus jedem anderen Mitgliedss­taat“, lautet das Urteil. Die Seguridad Social will das nun prüfen, meint aber, viele spanische Arbeitnehm­er seien davon ohnehin nicht betroffen.

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Foto: Pixabay Der EUGH hält die Frührenten­regelung für unfair.

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