Modelo 210 wird fällig
Wie das Formular zur Nichtresidentensteuer auszufüllen ist
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und somit läuft die Frist ab, das Modelo 210 Eigennutzung zu deklarieren. Im Gegensatz zur Grundsteuer IBI, zu welcher man seitens des Rathauses oder der Einzugsstelle Suma, automatisch aufgefordert wird, ist das Modelo 210 eine Bringschuld.
Jeder nichtresidente Immobilienbesitzer muss dieses Steuermodel 210 erklären. Es wird hier die Eigennutzung der Immobilie erklärt. Auch Ferienvermietungen werden mit dem gleichen Formblatt erklärt. Während die Vermietungen jedes Quartal eine Erklärung der Einkünfte anfertigen müssen, wird man bei der Eigennutzung nur einmal im Jahr tätig. Die Frist beginnt im Folgejahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Wobei man natürlich darauf achten sollte, wann der letzte Werktag ist, um das Modelo 210 noch bei der spanischen Bank einzureichen.
Alle Steuerpflichtigen mit einem elektronischen Zertifikat können das Modelo vom spanischen Konto abbuchen lassen. Alle anderen, ohne Zertifikat, gehen mit dem ausgedruckten Formular zur Bank. Das Modelo selbst wird online unter folgendem Kurzlink ausgefüllt: https://bit.ly/2RCX131. Die Bereiche mit dem Schloss sind für Steuerberater oder Inhaber eines Zertifikates vorbehalten. Alle anderen benutzen den Punkt Predeclaración und wählen dort den Veranlagungszeitraum aus (Devengos). Man erklärt immer ein Jahr zurück, also jetzt 2018.
Was benötigt man?
=Seine N.I.E.- Nummer =Katasternummer (steht auf dem IBI – Beleg) Katasterwert
Último año de revisión – Das Jahr der letzten Revision. Wenn Sie diese Angabe nicht finden, kann man dies auf der folgenden Website abrufen: http://www.catastro.meh.es/esp/ponencia_valo res.asp. Das Dropdown-Menü „Año ponencia“unverändert lassen, also „Todos los años“. Dropdown-Menü „Provincia“: Bitte hier Ihre Provinz angeben. Eingabefeld „Municipio“: Geben Sie hier die Gemeinde an, in welcher Ihre Immobilie steht. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise. Alternativ können sie den Ort freilassen und nach dem Klick auf „Consultar“werden Ihnen alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision.
Deutsche
Anschrift
Wichtig, jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil. Bei Ehepaaren, welche je zu 50 Prozent Besitzer sind, deklariert jeder auch 50 Prozent der Gesamtsumme. Bei Kombinationen mit nacktem Eigentum und Nießbrauchrecht ist nur der Nießbraucher verpflichtet die Erklärung und spanische
zu machen – nicht derjenige dem das nackte Eigentum gehört. War der Kauf oder gar Verkauf der Immobilie in dem Deklarationsjahr, teilt man den Katasterwert durch 360 und multipliziert mit den tatsächlichen Tagen. Ausgehend von dem neuen Wert rechnet man dann weiter.
Was hat sich geändert?
Bisher galt: Sofern die letzte Revision (Neubewertung der Katasterwerte) der Gemeinde nach dem 1. Januar 1994 erfolgte, war der Katasterwert mit 1,1 Prozent zu multiplizieren. Ansonsten mit 2 Prozent. Änderung ab Veranlagungszeitraum 2015: 1,1 Prozent dürfen nur angewendet werden, wenn die
Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagungsjahr eine Revision hatte. Ansonsten ist mit 2 Prozent zu rechnen. Das heißt Sie erklären jetzt 2018, wurden die Katasterwerte der Gemeinde zuletzt ab 2008 festgesetzt rechnen Sie mit 1,1 Prozent – war es davor (bis 2007) rechnen Sie mit 2 Prozent.
Steuersatz
Bei Erstwohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder Island und Norwegen wird ab Veranlagungszeitraum (VAZ) 2015 mit 19,5 Prozent, ab Veranlagungszeitraum 2016 sogar mit 19 Prozent gerechnet. Für alle anderen (zum Beispiel Schweiz) gilt 24 Prozent.
Kerstin Stephanie Bumiller ist eingetragene Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Steuersachverständige. Sie arbeitet bei EcoLex Bumiller & Partner in Torrevieja, 965 703 475, Fax: 966 703 507, Mail: info@EcoLexPartner.com, Internet: www.EcoLexPartner.com Ihr Buch „Nichtresidente in Spanien“ist für 14,90 Euro in allen CBN-Geschäftsstellen sowie im Buchshop unter www.costanachrichten.com oder unter www.kerstinbumiller.com erhältlich. Darin findet sich auch eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Modelo 210.