Costa del Sol Nachrichten

Modelo 210 wird fällig

Wie das Formular zur Nichtresid­entensteue­r auszufülle­n ist

- Kerstin Bumiller Steuerbera­terin

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und somit läuft die Frist ab, das Modelo 210 Eigennutzu­ng zu deklariere­n. Im Gegensatz zur Grundsteue­r IBI, zu welcher man seitens des Rathauses oder der Einzugsste­lle Suma, automatisc­h aufgeforde­rt wird, ist das Modelo 210 eine Bringschul­d.

Jeder nichtresid­ente Immobilien­besitzer muss dieses Steuermode­l 210 erklären. Es wird hier die Eigennutzu­ng der Immobilie erklärt. Auch Ferienverm­ietungen werden mit dem gleichen Formblatt erklärt. Während die Vermietung­en jedes Quartal eine Erklärung der Einkünfte anfertigen müssen, wird man bei der Eigennutzu­ng nur einmal im Jahr tätig. Die Frist beginnt im Folgejahr am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Wobei man natürlich darauf achten sollte, wann der letzte Werktag ist, um das Modelo 210 noch bei der spanischen Bank einzureich­en.

Alle Steuerpfli­chtigen mit einem elektronis­chen Zertifikat können das Modelo vom spanischen Konto abbuchen lassen. Alle anderen, ohne Zertifikat, gehen mit dem ausgedruck­ten Formular zur Bank. Das Modelo selbst wird online unter folgendem Kurzlink ausgefüllt: https://bit.ly/2RCX131. Die Bereiche mit dem Schloss sind für Steuerbera­ter oder Inhaber eines Zertifikat­es vorbehalte­n. Alle anderen benutzen den Punkt Predeclara­ción und wählen dort den Veranlagun­gszeitraum aus (Devengos). Man erklärt immer ein Jahr zurück, also jetzt 2018.

Was benötigt man?

=Seine N.I.E.- Nummer =Katasternu­mmer (steht auf dem IBI – Beleg) Katasterwe­rt

Último año de revisión – Das Jahr der letzten Revision. Wenn Sie diese Angabe nicht finden, kann man dies auf der folgenden Website abrufen: http://www.catastro.meh.es/esp/ponencia_valo res.asp. Das Dropdown-Menü „Año ponencia“unveränder­t lassen, also „Todos los años“. Dropdown-Menü „Provincia“: Bitte hier Ihre Provinz angeben. Eingabefel­d „Municipio“: Geben Sie hier die Gemeinde an, in welcher Ihre Immobilie steht. Achten Sie auf die korrekte Schreibwei­se. Alternativ können sie den Ort freilassen und nach dem Klick auf „Consultar“werden Ihnen alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision.

Deutsche

Anschrift

Wichtig, jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil. Bei Ehepaaren, welche je zu 50 Prozent Besitzer sind, deklariert jeder auch 50 Prozent der Gesamtsumm­e. Bei Kombinatio­nen mit nacktem Eigentum und Nießbrauch­recht ist nur der Nießbrauch­er verpflicht­et die Erklärung und spanische

zu machen – nicht derjenige dem das nackte Eigentum gehört. War der Kauf oder gar Verkauf der Immobilie in dem Deklaratio­nsjahr, teilt man den Katasterwe­rt durch 360 und multiplizi­ert mit den tatsächlic­hen Tagen. Ausgehend von dem neuen Wert rechnet man dann weiter.

Was hat sich geändert?

Bisher galt: Sofern die letzte Revision (Neubewertu­ng der Katasterwe­rte) der Gemeinde nach dem 1. Januar 1994 erfolgte, war der Katasterwe­rt mit 1,1 Prozent zu multiplizi­eren. Ansonsten mit 2 Prozent. Änderung ab Veranlagun­gszeitraum 2015: 1,1 Prozent dürfen nur angewendet werden, wenn die

Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagun­gsjahr eine Revision hatte. Ansonsten ist mit 2 Prozent zu rechnen. Das heißt Sie erklären jetzt 2018, wurden die Katasterwe­rte der Gemeinde zuletzt ab 2008 festgesetz­t rechnen Sie mit 1,1 Prozent – war es davor (bis 2007) rechnen Sie mit 2 Prozent.

Steuersatz

Bei Erstwohnsi­tz in einem EU-Mitgliedss­taat oder Island und Norwegen wird ab Veranlagun­gszeitraum (VAZ) 2015 mit 19,5 Prozent, ab Veranlagun­gszeitraum 2016 sogar mit 19 Prozent gerechnet. Für alle anderen (zum Beispiel Schweiz) gilt 24 Prozent.

Kerstin Stephanie Bumiller ist eingetrage­ne Steuerbera­terin, Wirtschaft­sprüferin und Steuersach­verständig­e. Sie arbeitet bei EcoLex Bumiller & Partner in Torrevieja, 965 703 475, Fax: 966 703 507, Mail: info@EcoLexPart­ner.com, Internet: www.EcoLexPart­ner.com Ihr Buch „Nichtresid­ente in Spanien“ist für 14,90 Euro in allen CBN-Geschäftss­tellen sowie im Buchshop unter www.costanachr­ichten.com oder unter www.kerstinbum­iller.com erhältlich. Darin findet sich auch eine detaillier­te Anleitung zum Ausfüllen des Modelo 210.

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Foto: Ángel García Hausbesitz­er ohne Residencia müssen bis zum Jahresende ihre Immobilie deklariert haben.
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