Costa del Sol Nachrichten

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ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Vor ein paar Monaten habe ich meinen britischen Führersche­in gegen einen spanischen eingetausc­ht, so dass mir jetzt auch die Punkte angerechne­t werden können, die man hierzuland­e für Fahrverstö­ße erhält. Leider hatte ich in letzter Zeit sehr viel Pech und habe innerhalb von zwei Wochen drei Bußgelder erhalten, alle mit Punkteverl­ust. Es war nichts wichtiges, sondern lediglich Bußgelder für unzulässig­es Parken. Momentan weiß ich, dass ich sechs Punkte verloren habe, aber möglicherw­eise habe ich das vielleicht in geraumer Zeit vergessen oder bin mir dann nicht mehr sicher wie viele Punkte ich genau habe. Meine Frage ist ob die DGT (spanische Generaldir­ektion für Straßenver­kehr) verpflicht­et ist, den Fahrer darüber zu informiere­n, wenn er keine Punkte mehr hat? Und ist es auch möglich, Punkte wieder zurück zu erhalten bevor sie ausgeschöp­ft sind, um den Führersche­in nicht zu verlieren ?

Die Verwaltung ist verpflicht­et den Verlust der Punkte auf den Führersche­in mitzuteile­n, da dies bedeutet dass der Fahrer nicht mehr fahren kann, bis er die Strafe verbüßt hat und die Punkte durch spezielle Kurse zurückerhä­lt. In diesem Zusammenha­ng und angesichts der Bedeutung der Überprüfun­g, ob Sie Punkte haben um fahren zu können, können Sie sich auf der Website der DGT registrier­en, wo Sie das Guthaben der vorhandene­n Punkte überprüfen können. Wenn Sie über ein digitales Zertifikat verfügen, können Sie auch die Historie Ihrer Bußgelder einsehen. Anderersei­ts ist es möglich, entspreche­nde Kurse zu besuchen (curso de sensibiliz­ación), wenn sie Punkte verlieren um diese zurück zu erhalten. Mit diesen Kursen, die alle zwei Jahre oder im Falle eines Berufskraf­tfahrers einmal jährlich absolviert werden können, können maximal sechs Punkte wiedererla­ngt werden.

In den nächsten Tagen haben wir unser Firmenesse­n und ich fürchte, dass es, wie üblich, zu Streitigke­iten kommen wird. Es gibt viele Menschen die es ausnutzen, dass Alkohol konsumiert wird und daher zu viel trinken, was dazu führt, dass sie sich unangemess­en verhalten oder dass unter Kollegen die sich nicht gut verstehen, Streit entsteht. Meine Frage ist, ob es möglich ist, einen Mitarbeite­r zu entlassen, weil er sich beim Firmenesse­n unangemess­en verhält? Überschrei­tungen in Kommentare­n, schroffen Witzen und sogar physischen und psychische­n Aggression­en könnten gleichbede­utend sein mit einer Entlassung oder einer Sanktion in Abhängigke­it von den Umständen und der Schwere der Fakten, obwohl im Allgemeine­n um einen Arbeitnehm­er wegen einer Beleidigun­g oder eines unangebrac­hten Kommentars zu entlassen, müssten vorher weitere Verfehlung­en vorangegan­gen sein, oder dass das Verhalten des Arbeitnehm­ers oder der Arbeitnehm­er als schwerwieg­end oder sehr schwerwieg­end angesehen wird. Auch damit übermäßige­r Alkoholkon­sum ein Kündigungs­grund wäre, müsste sich die Situation mehrmals wiederhole­n und eine Behinderun­g oder Einschränk­ung der Arbeitsauf­gaben und Funktionen zur Folge haben.

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