Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Vor ein paar Monaten habe ich meinen britischen Führerschein gegen einen spanischen eingetauscht, so dass mir jetzt auch die Punkte angerechnet werden können, die man hierzulande für Fahrverstöße erhält. Leider hatte ich in letzter Zeit sehr viel Pech und habe innerhalb von zwei Wochen drei Bußgelder erhalten, alle mit Punkteverlust. Es war nichts wichtiges, sondern lediglich Bußgelder für unzulässiges Parken. Momentan weiß ich, dass ich sechs Punkte verloren habe, aber möglicherweise habe ich das vielleicht in geraumer Zeit vergessen oder bin mir dann nicht mehr sicher wie viele Punkte ich genau habe. Meine Frage ist ob die DGT (spanische Generaldirektion für Straßenverkehr) verpflichtet ist, den Fahrer darüber zu informieren, wenn er keine Punkte mehr hat? Und ist es auch möglich, Punkte wieder zurück zu erhalten bevor sie ausgeschöpft sind, um den Führerschein nicht zu verlieren ?
Die Verwaltung ist verpflichtet den Verlust der Punkte auf den Führerschein mitzuteilen, da dies bedeutet dass der Fahrer nicht mehr fahren kann, bis er die Strafe verbüßt hat und die Punkte durch spezielle Kurse zurückerhält. In diesem Zusammenhang und angesichts der Bedeutung der Überprüfung, ob Sie Punkte haben um fahren zu können, können Sie sich auf der Website der DGT registrieren, wo Sie das Guthaben der vorhandenen Punkte überprüfen können. Wenn Sie über ein digitales Zertifikat verfügen, können Sie auch die Historie Ihrer Bußgelder einsehen. Andererseits ist es möglich, entsprechende Kurse zu besuchen (curso de sensibilización), wenn sie Punkte verlieren um diese zurück zu erhalten. Mit diesen Kursen, die alle zwei Jahre oder im Falle eines Berufskraftfahrers einmal jährlich absolviert werden können, können maximal sechs Punkte wiedererlangt werden.
In den nächsten Tagen haben wir unser Firmenessen und ich fürchte, dass es, wie üblich, zu Streitigkeiten kommen wird. Es gibt viele Menschen die es ausnutzen, dass Alkohol konsumiert wird und daher zu viel trinken, was dazu führt, dass sie sich unangemessen verhalten oder dass unter Kollegen die sich nicht gut verstehen, Streit entsteht. Meine Frage ist, ob es möglich ist, einen Mitarbeiter zu entlassen, weil er sich beim Firmenessen unangemessen verhält? Überschreitungen in Kommentaren, schroffen Witzen und sogar physischen und psychischen Aggressionen könnten gleichbedeutend sein mit einer Entlassung oder einer Sanktion in Abhängigkeit von den Umständen und der Schwere der Fakten, obwohl im Allgemeinen um einen Arbeitnehmer wegen einer Beleidigung oder eines unangebrachten Kommentars zu entlassen, müssten vorher weitere Verfehlungen vorangegangen sein, oder dass das Verhalten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmer als schwerwiegend oder sehr schwerwiegend angesehen wird. Auch damit übermäßiger Alkoholkonsum ein Kündigungsgrund wäre, müsste sich die Situation mehrmals wiederholen und eine Behinderung oder Einschränkung der Arbeitsaufgaben und Funktionen zur Folge haben.