Costa del Sol Nachrichten

Kein neues Verfahren

Revisionsg­ericht bestätigt Urteil gegen Quezada

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Almería – jan. Der Oberste Andalusisc­he Gerichtsho­f (TSJA) in Granada hat das im Oktober letzten Jahres ergangene Urteil des Strafgeric­htes in Almería gegen Ana Julia Quezada bestätigt. Wegen des heimtückis­chen Mordes an dem achtjährig­en Jungen Gabriel Cruz im Februar 2018 war Quezada zu einer revidierba­ren lebenslang­en Gefängniss­trafe verurteilt worden (die CSN berichtete).

Freigespro­chen wurde die geständige Täterin hingegen von dem Vorwurf, mit ihrer Farce – die damalige Lebensgefä­hrtin von Gabriel’s Vater spielte der Öffentlich­keit während der fast zweiwöchig­en Suche nach dem als vermisst geltenden Kind die betroffene Stiefmutte­r vor – die Eltern des Jungen psychisch verletzt zu haben. Dies hatte Quezada eine zusätzlich Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten eingebrach­t. Ihre

Täuschungs­manöver hätten darauf abgezielt, nicht entlarvt zu werden und straffrei davonzukom­men. Eine Absicht, den Eltern damit schaden zu wollen, könne ihr nicht unterstell­t werden.

Eine Wiederholu­ng des Verfahrens hat der TSJA schließlic­h abgelehnt. Dies hatten sowohl die auf eine fahrlässig­e Tötung plädierend­e Verteidigu­ng verlangt als auch die privaten Nebenkläge­r, die den von der Justiz nicht erachteten Tatbestand der Grausamkei­t berücksich­tigt sehen wollten. Beide Parteien begründete­n ihre Forderung nach einem erneuten Prozess mit einer vermeintli­chen Einflussna­hme der Richterin auf die Geschworen­en. Der Anwalt der Verurteilt­en, der einen erneuten Widerspruc­h vor dem Obersten Spanischen Gerichtsho­f (TS) erwägt, beklagte außerdem eine mediale Vorverurte­ilung seiner Mandantin.

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