Kein neues Verfahren
Revisionsgericht bestätigt Urteil gegen Quezada
Almería – jan. Der Oberste Andalusische Gerichtshof (TSJA) in Granada hat das im Oktober letzten Jahres ergangene Urteil des Strafgerichtes in Almería gegen Ana Julia Quezada bestätigt. Wegen des heimtückischen Mordes an dem achtjährigen Jungen Gabriel Cruz im Februar 2018 war Quezada zu einer revidierbaren lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden (die CSN berichtete).
Freigesprochen wurde die geständige Täterin hingegen von dem Vorwurf, mit ihrer Farce – die damalige Lebensgefährtin von Gabriel’s Vater spielte der Öffentlichkeit während der fast zweiwöchigen Suche nach dem als vermisst geltenden Kind die betroffene Stiefmutter vor – die Eltern des Jungen psychisch verletzt zu haben. Dies hatte Quezada eine zusätzlich Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten eingebracht. Ihre
Täuschungsmanöver hätten darauf abgezielt, nicht entlarvt zu werden und straffrei davonzukommen. Eine Absicht, den Eltern damit schaden zu wollen, könne ihr nicht unterstellt werden.
Eine Wiederholung des Verfahrens hat der TSJA schließlich abgelehnt. Dies hatten sowohl die auf eine fahrlässige Tötung plädierende Verteidigung verlangt als auch die privaten Nebenkläger, die den von der Justiz nicht erachteten Tatbestand der Grausamkeit berücksichtigt sehen wollten. Beide Parteien begründeten ihre Forderung nach einem erneuten Prozess mit einer vermeintlichen Einflussnahme der Richterin auf die Geschworenen. Der Anwalt der Verurteilten, der einen erneuten Widerspruch vor dem Obersten Spanischen Gerichtshof (TS) erwägt, beklagte außerdem eine mediale Vorverurteilung seiner Mandantin.