Rat für den Staat
Der Staatsrat gilt als das wichtigste Beratungsorgan der Regierung. Dem Consejo del Estado steht seit Juli 2018 die frühere Vizeministerpräsidentin María Teresa Fernández de la Vega Sanz vor. Der Haushalt weist ihm 11,4 Millionen Euro zu.
Der Staatsrat ist in der Verfassung im Artikel 107 verankert, existiert schon seit 1552, als Carlos V. ihn für Fragen zur Außenpolitik und Monarchie einrichtete. Bis heute arbeitet er wichtige Entscheidungen zu brisanten Themen aus, denen die Regierung folgen kann, es in der
Regel tut, aber nicht muss. Im Oktober 2018 etwa riet der Staatsrat davon ab, das Verfassungsgericht anzurufen, weil der katalanische Landtag König Felipe VI. offiziell seine Missbilligung ausgesprochen hatte. Die Madrider Regierung hörte nicht und bekam trotzdem Recht.
Die wichtigsten Organe des Staatsrats sind das Plenum und die permanente Kommission. Dem Plenum gehören einmal die Consejeros Natos an, das sind die früheren Ministerpräsidenten, die Direktoren der Königlichen Spanischen Akademie (RAE) – also die Hüter über Sprache und Kultur –, der spanischen Akademie für Geschichte, der für Jurisprudenz, der Oberstaatsanwalt, der Oberste Chef der Armee, der Zentralbankspräsident, die Leiter des Rats für Soziales und Wirtschaft sowie ausgewählte Staatsjuristen.
Dann kommen die permanenten Ratsmitglieder dazu, bei denen es sich um per Dekret ernannte ehemalige Politiker, Wissenschaftler, Juristen, Ökonomen und Militärs handelt. Die dritte Säule machen die gewählten Ratsmitglieder aus. (sk)