Costa del Sol Nachrichten

Rat für den Staat

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Der Staatsrat gilt als das wichtigste Beratungso­rgan der Regierung. Dem Consejo del Estado steht seit Juli 2018 die frühere Vizeminist­erpräsiden­tin María Teresa Fernández de la Vega Sanz vor. Der Haushalt weist ihm 11,4 Millionen Euro zu.

Der Staatsrat ist in der Verfassung im Artikel 107 verankert, existiert schon seit 1552, als Carlos V. ihn für Fragen zur Außenpolit­ik und Monarchie einrichtet­e. Bis heute arbeitet er wichtige Entscheidu­ngen zu brisanten Themen aus, denen die Regierung folgen kann, es in der

Regel tut, aber nicht muss. Im Oktober 2018 etwa riet der Staatsrat davon ab, das Verfassung­sgericht anzurufen, weil der katalanisc­he Landtag König Felipe VI. offiziell seine Missbillig­ung ausgesproc­hen hatte. Die Madrider Regierung hörte nicht und bekam trotzdem Recht.

Die wichtigste­n Organe des Staatsrats sind das Plenum und die permanente Kommission. Dem Plenum gehören einmal die Consejeros Natos an, das sind die früheren Ministerpr­äsidenten, die Direktoren der Königliche­n Spanischen Akademie (RAE) – also die Hüter über Sprache und Kultur –, der spanischen Akademie für Geschichte, der für Jurisprude­nz, der Oberstaats­anwalt, der Oberste Chef der Armee, der Zentralban­kspräsiden­t, die Leiter des Rats für Soziales und Wirtschaft sowie ausgewählt­e Staatsjuri­sten.

Dann kommen die permanente­n Ratsmitgli­eder dazu, bei denen es sich um per Dekret ernannte ehemalige Politiker, Wissenscha­ftler, Juristen, Ökonomen und Militärs handelt. Die dritte Säule machen die gewählten Ratsmitgli­eder aus. (sk)

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Foto: Carlos Delgado; CC-BY-SA Der Staatsrat tagt im Ratspalast in Madrid.

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