Costa del Sol Nachrichten

Stadt Benalmáden­a muss zahlen: Oberster Gerichtsho­f bestätigt Urteil

Oberster Gerichtsho­f entscheide­t zugunsten der Anwohner im Jachthafen Puerto Marina

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Benalmáden­a – ws. Der Jachthafen Puerto Marina in Benalmáden­a Costa zählt zu den beliebtest­en Vergnügung­svierteln der Stadt und bietet Urlaubern und Anwohnern eine Vielzahl an Bars und Restaurant­s, die vor allem in den Sommermona­ten auch nachts gut besucht sind. In der Vergangenh­eit oft zum Leidwesen von Anwohnern, die zwischen September 2011 und April 2015 hunderte von Anzeigen erstattete­n, weil sie der Partylärm in einigen Kneipen um den Schlaf brachte.

Jetzt hat der Oberste Gerichtsho­f Andalusien­s entschiede­n, dass die Stadtverwa­ltung von Benalmáden­a

etwa 30 Anwohnern des Jachthafen­s mehr als eine Million Euro Entschädig­ung zahlen muss, weil die Institutio­n nicht auf die Einhaltung der Nachtruhev­erordnunge­n geachtet und Anzeigen wegen Lärmbeläst­igungen kontinuier­lich ignoriert hat.

Die zwischen 2011 und 2015 amtierende­n Bürgermeis­ter, Javier Carnero (PSOE) und Paloma Gálvez (PP), hatten den Beschwerde­n und Anzeigen der Anwohner keinerlei Beachtung geschenkt und nichts gegen die Lärmbeläst­igungen unternomme­n, woraufhin die Betroffene­n die Stadtverwa­ltung verklagten. Bereits im November 2012 entschied das Gericht zugunsten der Anwohner und verurteilt­e die Stadtverwa­ltung zur Zahlung einer Entschädig­ung.

Interessen der Stadt vertreter

Ein erster Einspruch der Stadtverwa­ltung wurde im Jahr 2015 vom Verwaltung­sgericht in Málaga abgeschmet­tert. Nach der Regierungs­übernahme im Juni 2015 hatte das aktuelle linke Regierungs­bündnis um Bürgermeis­ter Víctor Navas (PSOE) beim Obersten Gerichtsho­f Andalusien­s zwar Widerspruc­h gegen die Höhe der Entschädig­ungssumme eingelegt, doch dieser wurde in der vergangene­n Woche abgelehnt. Nach Bekanntwer­den der Entscheidu­ng erklärte die Stadtverwa­ltung, die Rechtsabte­ilung prüfe derzeit, ob ein erneuter Einspruch beim Obersten Gerichtsho­f möglich ist.

Allerdings sei die Wahrschein­lichkeit gering, dass dieser zugelassen werde. Man versuche nur, die Interessen der Stadt zu vertreten, die Entschädig­ung sei hoch und die Vorfälle seien in einer Zeit passiert, in der die aktuelle Regierung noch nicht im Amt war, rechtferti­gt die Stadtverwa­ltung dieses Vorgehen. Seit Juni 2015 würden die Lokale im Jachthafen die Sperrstund­e einhalten.

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Foto: Wiltrud Schwetje Der Jachthafen von Benalmáden­a, Puerto Marina, ist ein beliebtes Vergnügung­sviertel.

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