Wucher bei Kreditkarten
Oberster Gerichtshof annulliert Revolvierenden Kredit mit 27 Prozent Zinsen
Madrid – sk. Der Oberste Gerichtshof hat einen konkreten Revolvierenden Kredit wegen des zu hohen Zinssatzes annulliert. Der Kreditnehmer musste 27 Prozent Zinsen auf das via Kreditkarte aufgenommene Geld zahlen, was der Oberste Gerichtshof in dem richtungsweisenden Urteil als „Wucher“und „überzogen“befand. Richtungsweisend, weil Revolvierende Kredite ein weit verbreitetes Finanzierungsangebot sind und vom spanischen Bankwesen insgesamt 13,6 Milliarden Euro an diese Kreditform gebunden sind.
Bei diesem konkreten Fall handelte es sich um einen Kunden der Internetbank WiZink, der mit Verweis auf das Wuchergesetz Ley de Usura aus dem Jahr 1908 die Annullierung
des Kredits erfolgreich anstrengte. Das Gericht musste entscheiden, was es für einen Zinssatz hielt, „der entscheidend über dem normalen“liegt. Letztendlich zog der Oberste Gerichtshof ein bereits vorliegendes Urteil heran, das einen Zinssatz von 24,6 Prozent
als Wucher einstufte, da dieser den Durchschnittssatz im Zeitrahmen von 2001 bis 2009 um das Doppelte schlug.
Nun ist laut der spanischen Zentralbank ein Satz von 19 bis 20 Prozent bei Revolvierenden Krediten
keine Seltenheit. Das halten die Richter für „sehr hoch“. Denn normale Bankschulden werden mit Zinsen zwischen sieben und acht Prozent belegt – doppelt so hoch und Wucher wäre demnach jenseits der 14 bis 16 Prozent.
Nach Ansicht der Richter rechtfertigt die schlechte Zahlungsmoral der Kunden nicht die Erhebung hoher Zinsen. Schließlich müssen Banken die Solvenz ihrer Kunden überprüfen. Auch die Zentralbank scheint kein großer Freund dieser Kreditkartenkredite zu sein und hat schon wiederholt vor deren Schneeballeffekt gewarnt. Vor allem während der Krise stieg in vielen Haushalten die Zahl der Kreditkarten – in einigen bis auf fünf – während gleichzeitig das Einkommen sank.
Schlechte Zahlungsmoral rechtfertigt keine hohen Zinsen