Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich habe eine Fünfzimmer­wohnung gekauft, um darin eine Zahnarztpr­axis einzuricht­en. Als die Bauarbeite­n begonnen haben, hielt die Eigentümer­schaft eine Versammlun­g ab, in der beschlosse­n wurde, mir die Eröffnung der Praxis zu untersagen. Was kann ich tun? Zunächst ist es wichtig herauszufi­nden, auf welche Satzung sich die Eigentümer­schaft beruft. Dazu wäre es sinnvoll, so bald wie möglich ein Exemplar dieser Satzung anzuforder­n, um den Inhalt und die Möglichkei­ten, die Ihnen zur Verfügung stehen, die Beschlüße der Eigentümer­versammlun­g anzufechte­n, prüfen zu können. Vor acht Monaten lieh ich ohne Gewinnabsi­cht einer Person einen bestimmten Geldbetrag unter der Bedingung, das Geld binnen einem Monat wieder zurückzuer­halten. Bisher wurde mir das Geld nicht zurückgeza­hlt und deshalb frage ich mich, welche rechtliche­n Mittel mir zur Verfügung stehen, um das Geld möglichst schnell wiederzuer­langen? Zunächst wäre es sinnvoll, die finanziell­e Situation des Schuldners zu beleuchten, um entscheide­n zu können, ob das Anstrengen eines Gerichtsve­rfahrens überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Was die juristisch­en Wege betrifft, ist es notwendig zu wissen, auf welche Weise das Darlehen dokumentie­rt wurde, da sich daraus die Art des einzuleite­nden Gerichtsve­rfahrens ergibt. Ich lebe seit einigen Monaten nicht mehr mit meinem Mann zusammen, bin aber noch mit ihm verheirate­t. Wir haben keine gemeinsame­n Kinder und jetzt möchte ich meinen neuen Partner heiraten. Da wir noch nicht getrennt sind, würde ich gerne wissen, ob ich heiraten könnte, sobald die Trennung vollzogen wurde oder muss ich auf das Urteil warten? Das Trennungsv­erfahren reicht nicht aus, denn um wieder heiraten zu können, ist ein Scheidungs­urteil erforderli­ch. Es wäre notwendig, die spezifisch­en Umstände des Falles zu kennen, um die Möglichkei­ten zu ermitteln, die Scheidung auf schnellstm­öglichem Wege anzuforder­n (z. B. um eine Scheidung direkt zu beantragen, anstatt eine Trennung vorzunehme­n).

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