Was gilt für Reisende?
fin. Grundsätzlich sind Reisen zu vermeiden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind. Ein grundsätzliches Reiseverbot gibt es nicht, aber eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Flüge finden noch vereinzelt statt, aber die Fluggesellschaften haben den Betrieb stark eingeschränkt. Der Flughafen Alicante-Elche wird zwar vorerst nicht geschlossen, die Abwicklung findet aber ebenso wie in Valencia nur in einem Teil des Terminals statt. Der Flugverkehr zwischen Festland und Balearen, Kanaren sowie Melilla ist eingestellt.
Die Flughäfen Córdoba, Granada, Jerez, Murcia und Sevilla richten ihre Öffnungszeiten nach stattfindenden Flügen. In Málaga findet die Abwicklung nur noch im Terminal 2 statt, in Almería landen und starten gar keine Passagierflüge mehr. Wer einen Flug gebucht hat, sollte sich in jedem Fall mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Der Flughafenbetreiber Aena bittet Reisende, sich nicht eher als 90 Minuten vor Abflug
am Flughafen einzufinden, um die Aufenthaltsdauer und somit die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.
Für die Ein- und Ausreise auf dem Landweg gilt grundsätzlich, dass die spanisch-französische Grenze geschlossen ist. Kontrollen werden durchgeführt, ein- und ausreisen darf über die Straße lediglich, wer in Spanien beziehungsweise Frankreich seinen Wohnsitz hat. Durchreisen auf dem Weg nach Deutschland, um in die Heimat zurückzukehren, werden derzeit als Ausnahmefall genehmigt. Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin, gestrandete deutsche Touristen zurückzuholen. Wer als Tourist in Spanien ist, sollte sich in die Krisenvorsorgeliste auf www.diplo.de/elefand eintragen. Weitere Infos zum Thema Reisen auf Seite 21.