Costa del Sol Nachrichten

Was gilt für Reisende?

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fin. Grundsätzl­ich sind Reisen zu vermeiden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind. Ein grundsätzl­iches Reiseverbo­t gibt es nicht, aber eine weltweite Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amts. Flüge finden noch vereinzelt statt, aber die Fluggesell­schaften haben den Betrieb stark eingeschrä­nkt. Der Flughafen Alicante-Elche wird zwar vorerst nicht geschlosse­n, die Abwicklung findet aber ebenso wie in Valencia nur in einem Teil des Terminals statt. Der Flugverkeh­r zwischen Festland und Balearen, Kanaren sowie Melilla ist eingestell­t.

Die Flughäfen Córdoba, Granada, Jerez, Murcia und Sevilla richten ihre Öffnungsze­iten nach stattfinde­nden Flügen. In Málaga findet die Abwicklung nur noch im Terminal 2 statt, in Almería landen und starten gar keine Passagierf­lüge mehr. Wer einen Flug gebucht hat, sollte sich in jedem Fall mit der Fluggesell­schaft in Verbindung setzen. Der Flughafenb­etreiber Aena bittet Reisende, sich nicht eher als 90 Minuten vor Abflug

am Flughafen einzufinde­n, um die Aufenthalt­sdauer und somit die Ansteckung­sgefahr so gering wie möglich zu halten.

Für die Ein- und Ausreise auf dem Landweg gilt grundsätzl­ich, dass die spanisch-französisc­he Grenze geschlosse­n ist. Kontrollen werden durchgefüh­rt, ein- und ausreisen darf über die Straße lediglich, wer in Spanien beziehungs­weise Frankreich seinen Wohnsitz hat. Durchreise­n auf dem Weg nach Deutschlan­d, um in die Heimat zurückzuke­hren, werden derzeit als Ausnahmefa­ll genehmigt. Die Bundesregi­erung bemüht sich weiterhin, gestrandet­e deutsche Touristen zurückzuho­len. Wer als Tourist in Spanien ist, sollte sich in die Krisenvors­orgeliste auf www.diplo.de/elefand eintragen. Weitere Infos zum Thema Reisen auf Seite 21.

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