Arbeitslos auf Zeit
Kurzarbeit gibt es in Spanien nicht, dafür können Betriebe in Notsituationen auf ein sogenanntes ERTE zurückgreifen, ein zeitlich begrenztes Ausstellungsverfahren. Im Fachspanisch nennt es sich Expediente de Regulación Temporal de Empleo.
Orthographisch macht nur der Buchstabe „T“den Unterschied zum gefürchteten ERE, was einer Massenentlassung gleichkommt. Beim ERTE aber wird der Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum freigestellt oder – was seltener vorkommt – seine Arbeitszeit wird heruntergefahren. Für den Zeitraum des ERTE erhält der Betroffene 70 Prozent seines Gehalts oder er wird für die verlorenen Stunden entschädigt. Wichtig für den Arbeitnehmer: die Bezüge wirken sich nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus.
Der Arbeitgeber kann entweder Gründe höherer Gewalt oder wirtschaftliche, organisatorische oder produktionstechnische Motive anführen. Die CoronavirusKrise
kann als höhere Gewalt gelten, womit das ERTE von der Verabschiedung des Notstandsdekrets beziehungsweise seiner Verlängerung einen Monat gilt. Für diese Zeit muss die Firma keine Abgaben an die Seguridad Social für die Betroffenen abführen. Kann der Arbeitgeber dann immer noch nicht seine normale Aktivität aufnehmen, müsste er ein ERTE aus wirtschaftlichen, organisatorischen oder produktionstechnischen Gründen beantragen. (sk)