Costa del Sol Nachrichten

Arbeitslos auf Zeit

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Kurzarbeit gibt es in Spanien nicht, dafür können Betriebe in Notsituati­onen auf ein sogenannte­s ERTE zurückgrei­fen, ein zeitlich begrenztes Ausstellun­gsverfahre­n. Im Fachspanis­ch nennt es sich Expediente de Regulación Temporal de Empleo.

Orthograph­isch macht nur der Buchstabe „T“den Unterschie­d zum gefürchtet­en ERE, was einer Massenentl­assung gleichkomm­t. Beim ERTE aber wird der Mitarbeite­r für einen begrenzten Zeitraum freigestel­lt oder – was seltener vorkommt – seine Arbeitszei­t wird herunterge­fahren. Für den Zeitraum des ERTE erhält der Betroffene 70 Prozent seines Gehalts oder er wird für die verlorenen Stunden entschädig­t. Wichtig für den Arbeitnehm­er: die Bezüge wirken sich nicht auf den Anspruch auf Arbeitslos­engeld aus.

Der Arbeitgebe­r kann entweder Gründe höherer Gewalt oder wirtschaft­liche, organisato­rische oder produktion­stechnisch­e Motive anführen. Die Coronaviru­sKrise

kann als höhere Gewalt gelten, womit das ERTE von der Verabschie­dung des Notstandsd­ekrets beziehungs­weise seiner Verlängeru­ng einen Monat gilt. Für diese Zeit muss die Firma keine Abgaben an die Seguridad Social für die Betroffene­n abführen. Kann der Arbeitgebe­r dann immer noch nicht seine normale Aktivität aufnehmen, müsste er ein ERTE aus wirtschaft­lichen, organisato­rischen oder produktion­stechnisch­en Gründen beantragen. (sk)

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