Hilfe bei Rückkehr
Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite der Deutschen Auslandsvertretungen zu finden
Komme ich noch nach Deutschland? Besteht der Flugverkehr überhaupt noch fort? Diese und weitere Fragen beantwortet die Deutsche Auslandsvertretung und gibt Reisenden praktische Tipps mit auf den Weg, um doch noch in die Heimat zurückkehren zu können.
Málaga – lk. Viele Deutsche, die sich vorübergehend in Spanien aufhalten, treibt die Frage um, wie sie in dieser Situation am schnellsten ausreisen können. Der deutsche Konsul in Málaga, Arnulf Braun, rät dazu, dass sich Pauschaltouristen umgehend an ihren Reiseveranstalter wenden sollten, um Einzelheiten zum weiteren Aufenthalt und zur Rückreise nach Deutschland zu erfahren.
Individualtouristen, also solche Personen, die ihre Reise selbst geplant und organisiert haben, sollten sich bei dem Vermieter ihrer Unterkunft erkundigen, wie dieser die Vorgaben der spanischen Regierung umsetzen wird. Auch diesem Personenkreis wird dringend empfohlen, den bereits gebuchten Flug auf das nächstmögliche Datum umzubuchen, um baldmöglichst die Heimreise nach Deutschland antreten zu können. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts www.di plo.de und der gemeinsamen Website der Deutschen Auslandsvertretungen in Spanien www.spanien.di plo.de sind aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise zu finden.
So ist dort zu lesen, dass weiterhin Flugverbindungen zwischen Spanien und Deutschland bestehen (Stand 25. März). Bei der Auswahl des Zielflughafens sollten Reisende gegebenenfalls flexibel sein. Heimkehrern wird geraten, auch Flüge nach Frankreich, Belgien, Österreich oder in die Schweiz zu prüfen, um von dort aus nach Deutschland weiterzureisen. Eine Übersicht über die geplanten Flüge ist auf der Internetseite der spanischen Flughafenbetreibergesellschaft Aena (www.aena.es) zu finden. Verschiedene Fluggesellschaften haben zudem Sonderflugpläne veröffentlich. Es wird empfohlen, die Informationen der jeweiligen Internetseiten der Fluggesellschaften zu verfolgen und sich zur Buchung direkt an diese zu wenden.
Die Deutschen Auslandsvertretungen empfehlen jedem Deutschen, der zurückreisen möchte, sich in die Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de und auf der Internetseite https://www.con dor.com/tca/de/fly-home einzutragen. Auf ihrer Website www.spa nien.diplo.de haben die Deutschen Auslandsvertretungen die häufigsten Fragen zusammengefasst.
Reise mit Bescheinigung
Wer auf dem Landweg zurückreisen möchte, muss mit Kontrollen rechnen. Falls die Weiterreise verweigert wird, sollte man erklären, dass man Spanien verlassen will, deswegen auf dem Weg zur spanisch-französischen Grenze ist und dass dies eine rechtlich gültige Ausnahme von der Ausgangssperre
sei. Entsprechende Bescheinigungen können von der Internetseite www.spanien.diplo.de heruntergeladen werden.
Zwar gilt die Regelung, dass in jedem Auto nur eine Person sitzen darf, inzwischen hat die spanische Regierung aber eine Ausnahme für Heimkehrer erlassen. Diese müssen bei Kontrollen ihren Personalausweis oder Pass und einen Nachweis ihres gewöhnlichen Aufenthalts in der EU vorzeigen. Sollte die Polizei die Weiterreise verweigern, sollte der Reisende Kontakt mit der Deutschen Botschaft, dem Generalkonsulat Barcelona oder dem Konsulat in Málaga aufnehmen.