Madrid erweitert Hilfspaket
Mieter in Not und Selbstständige profitieren von neuem Dekret
Madrid – tl. Die Regierung hat ihr wirtschaftliches und soziales 200-Milliarden-Hilfspaket gegen die Coronavirus-Krise per Dekret erweitert. Die Maßnahmen umfassen auch Hilfen für Selbstständige, einkommensschwache Mieter sowie Hausangestellte. Allerdings ist noch nicht klar, wie einige der neuen Hilfen im Detail aussehen oder wie sie von den zuständigen Ministerien umgesetzt werden sollen. Die wichtigsten Entscheidungen:
Mieten: Zwangsräumungen von Wohnungen von einkommensschwachen Mietern wegen Mietschulden sind zunächst für die Dauer von sechs Monaten generell ausgesetzt. Ebenso werden jetzt in der Coronavirus-Krise auslaufende Mietverträge automatisch um sechs Monate verlängert. Für den
Fall, dass Vermieter keine Mietminderung akzeptieren, können Mieter Zugang zu staatlichen Kleinkrediten ohne Zins und Gebühren erhalten.
Strom, Wasser, Gas: Das Dekret verbietet den Versorgungsunternehmen, säumigen Zahlern während des Notstands Strom, Wasser oder Gas abzustellen.
Hausangestellte und Zeitarbeiter: Für Hausangestellte wird eine Sonderhilfe für Arbeitslosigkeit geschaffen. Sie umfasst 70 Prozent des Bruttolohns. Beschäftigte mit Zeitverträgen, die noch keine Anwartschaft auf Arbeitslosenhilfe haben, erhalten 440 Euro, was 80 Prozent der Mindestbemessungsgrenze (Iprem) entspricht.
Hypotheken: Das dreimonatige Moratorium für Hypothekenzahlungen
gilt auch für Personen, die ihre Arbeit verloren haben oder deren Einnahmen stark gesunken sind. Auch Selbstständige können das in Anspruch nehmen.
Selbstständige: Diesem Personenkreis wird erlaubt, für die Monate Mai, Juni und Juli die Zahlung von Sozialbeiträgen bis zu sechs Monate zinslos aufzuschieben. Die Zahlung von Schulden bei der Seguridad Social wird bis zum 30. Juni gestundet, mit Verzugszinsen von 0,5 Prozent.
Konsumentenkredite: Einkommensschwachen Personen wird ein dreimonatiges Moratorium auf Konsumentenkredite eingeräumt. Ferner kann binnen 14 Tagen von Kaufverträgen zurückgetreten werden, wenn sich die Verträge nicht erfüllen lassen.