Spezielle Hilfe für zwölf Sektoren
Regierung gewährt zinslose Stundung von Sozialbeiträgen
Madrid – tl. Die Regierung hat ein spezielles Corona-Hilfspaket für zwölf Sektoren der Wirtschaft in Kraft gesetzt, von dem Unternehmen und Selbstständige profitieren sollen. Die Hilfe besteht darin, dass Kleinunternehmen die Zahlung der Sozialbeiträge für die Monate Mai, Juni und Juli bis zu sechs Monate aufschieben können. Und das Ganze ohne Verzugszinsen. Die Sozialbeiträge für Mai wären der Regelung gemäß im November fällig, die für Juni im
Dezember und so weiter.
Zu den Hilfsempfängern zählen folgende Aktivitäten: Feldfruchtanbau, Druck und Grafik, Metallschreiner, Schreiner, Schlosser, Klempner sowie Heizungs- und Klimaanlagen-Installateure. Zu den Empfängern gehören nicht spezialisierte Einzelhändler oder Läden mit vorwiegend Lebensmitteln und Getränken, Tabakläden, Bäckereien und Konditoreien, kleine Werbeagenturen, Friseure sowie andere Schönheitsbehandlungen.
Im Staatsanzeiger (BOE) ist aufgelistet, welche Unternehmen für diese Hilfe in Frage kommen.
Auf CNAE-Code kommt es an
Grundsätzlich haben die Betriebe und Selbstständige aus den zwölf Sektoren Anspruch auf die Hilfe, deren wirtschaftliche Aktivität mit den sogenannten CNAE-Codes der Gründungsurkunden übereinstimmt. Die CNAE-Codes dienen der Klassifizierung der wirtschaftlichen Aktivität von Unternehmen.
Der Antrag auf Aufschub der Sozialbeiträge kann bei der Tesorería General de la Seguridad Social jeweils zwischen dem ersten und zehnten Tag des Monats gestellt werden, für den die Beiträge fällig wären. Alle übrigen Unternehmen können zwar auch die Stundung der Beiträge für die genannten drei Monate beantragen. Dann aber mit Verzugszinsen von 0,5 Prozent. Was aber immer noch das Siebenfache ist als der sonst bei Verzug übliche Zinssatz.