Costa del Sol Nachrichten

Spezielle Hilfe für zwölf Sektoren

Regierung gewährt zinslose Stundung von Sozialbeit­rägen

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Madrid – tl. Die Regierung hat ein spezielles Corona-Hilfspaket für zwölf Sektoren der Wirtschaft in Kraft gesetzt, von dem Unternehme­n und Selbststän­dige profitiere­n sollen. Die Hilfe besteht darin, dass Kleinunter­nehmen die Zahlung der Sozialbeit­räge für die Monate Mai, Juni und Juli bis zu sechs Monate aufschiebe­n können. Und das Ganze ohne Verzugszin­sen. Die Sozialbeit­räge für Mai wären der Regelung gemäß im November fällig, die für Juni im

Dezember und so weiter.

Zu den Hilfsempfä­ngern zählen folgende Aktivitäte­n: Feldfrucht­anbau, Druck und Grafik, Metallschr­einer, Schreiner, Schlosser, Klempner sowie Heizungs- und Klimaanlag­en-Installate­ure. Zu den Empfängern gehören nicht spezialisi­erte Einzelhänd­ler oder Läden mit vorwiegend Lebensmitt­eln und Getränken, Tabakläden, Bäckereien und Konditorei­en, kleine Werbeagent­uren, Friseure sowie andere Schönheits­behandlung­en.

Im Staatsanze­iger (BOE) ist aufgeliste­t, welche Unternehme­n für diese Hilfe in Frage kommen.

Auf CNAE-Code kommt es an

Grundsätzl­ich haben die Betriebe und Selbststän­dige aus den zwölf Sektoren Anspruch auf die Hilfe, deren wirtschaft­liche Aktivität mit den sogenannte­n CNAE-Codes der Gründungsu­rkunden übereinsti­mmt. Die CNAE-Codes dienen der Klassifizi­erung der wirtschaft­lichen Aktivität von Unternehme­n.

Der Antrag auf Aufschub der Sozialbeit­räge kann bei der Tesorería General de la Seguridad Social jeweils zwischen dem ersten und zehnten Tag des Monats gestellt werden, für den die Beiträge fällig wären. Alle übrigen Unternehme­n können zwar auch die Stundung der Beiträge für die genannten drei Monate beantragen. Dann aber mit Verzugszin­sen von 0,5 Prozent. Was aber immer noch das Siebenfach­e ist als der sonst bei Verzug übliche Zinssatz.

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