Auf die Wahl des Arztes achten
Krankenversorgung in Spanien: Dr. Rainer Fuchs erklärt, was Sie jetzt wissen müssen – Teil 2
In Zeiten von Corona denken viele über ihre Absicherung im spanischen oder deutschen Gesundheitssystem nach. Der Autor Dr. Rainer Fuchs hat aus seinem Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“, das bereits in dritter Auflage erschienen ist, einige typische Fallbeispiele zusammengestellt.
Was sind private Krankenversicherungen in Spanien wert?
Sandra B. ist 69 Jahre alt und verbringt ihren Lebensabend gemeinsam mit ihrem spanischen Partner in der Nähe von Calp. Sie fühlt sich dort zu Hause, sodass sie vor zwei Jahren alle Verbindungen nach Deutschland abgebrochen und auch ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hat. Sie hat für nur 76 Euro monatlich eine spanische Privatversicherung abgeschlossen. Als bei ihr Altersdiabetes festgestellt wird, verweigert diese Privatversicherung die Kostenübernahme der dadurch nötig gewordenen Dauerbehandlung, weil chronische Krankheiten nach dem Vertrag ausgeschlossen sind. Was kann sie tun?
Antwort: Sehr wenig! Leider sind solche Fälle gar nicht so selten. Die preiswerten spanischen Privatversicherungen bieten keinen Vollschutz. Bei ernsten Krankheiten besteht dann oft gar keine Versicherung. Frau B. wird voraussichtlich auch nicht in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Möglicherweise kann sie aber dem spanischen staatlichen Gesundheitsdienst beitreten, wenn sie eine Nebenbeschäftigung aufnimmt oder wenn sie mittellos wird.
Zahnsanierung in Spanien?
Felix F. aus K. lebt seit zwei Jahren in seinem Haus bei Benidorm. Er ist in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert und hat keine spanische SIP-Karte (Tarjeta Sanitaria) beantragt. Sein deutscher Zahnarzt an der Costa Blanca rät ihm dringend zu einer Sanierung seiner Zähne und macht ihm einen Kostenvorschlag über 5.645 Euro. Wird seine deutsche gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen?
Antwort: Die Kasse wird dann den Anteil der Kosten tragen, den sie in Deutschland gezahlt hätte, wenn Herr F. ihr vorher einen Heilund Kostenplan zur Genehmigung vorgelegt hat – und sie diese Genehmigung erteilt. Das kann sie, sie muss es aber nicht. Demgegenüber wäre die deutsche Krankenkasse verpflichtet, ihren deutschen Kostenanteil an einer gewöhnlichen (Zahn-) Arztbehandlung zu übernehmen, wenn die Behandlung ambulant ist oder keinen Heil- und Kostenplan erfordert. Hätte er die spanische SIP-Karte (Tarjeta Sanitaria) als Dauerresident beantragt (was er eigentlich müsste), könnte er in keinem Fall mit einer (Teil-) Kostenerstattung seiner deutschen Krankenkasse rechnen.
Wer zahlt für den Rücktransport nach Deutschland?
Luise F. aus dem Saarland, die seit fünf Jahren an der Costa Blanca lebt, hat nach einem Sturz in ihrem Haus einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Der Bruch heilt sehr schlecht ab, und sie muss voraussichtlich noch längere Zeit im Krankenhaus bleiben. Sie möchte nunmehr in ein deutsches Krankenhaus verlegt werden, wo sich ihre Kinder um sie kümmern können. Wer kommt für die Transportkosten auf?
Antwort: Niemand! Deshalb ist es sehr wichtig, für diesen Fall eine besondere private Versicherung abzuschließen. Achtung: Die übliche private Reisekrankenversicherung genügt meist nicht, weil sie nur wenige Monate dauernde Reisen abdeckt.
Der Verkehrsunfall
Familie Z. aus Berlin besitzt ein Ferienhaus in Altea. Bei einer Autofahrt
kommt ihr Fahrzeug von der nassen Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. Als sie aufwachen, liegen sie mit zahlreichen Verletzungen in einer privaten Klinik. Herr Z. soll einen Kostenvorschuss von 5.000 Euro auf die zu erwartenden Krankenhauskosten zahlen. Muss er das?
Antwort: Das ist tatsächlich schon vorgekommen; häufiger ist es so, dass nach Unfällen aus freiem Willen eine private Klinik aufgesucht wird. Diese Fälle sind stets schwierig zu lösen. Nötig sind intensive Verhandlungen mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher wurde immer noch eine halbwegs befriedigende Lösung gefunden. Wenn die Familie so bald wie möglich in eine staatliche Klinik wechselt, wird sich die deutsche gesetzliche Kasse in der Regel nicht gegen eine zumindest teilweise Kostenübernahme sträuben. Auf jeden Fall ist eine Zusatzversicherung angeraten.
Was gilt beim Privatarzt?
Hans H. aus Kassel besitzt ein Apartment in der Nähe von Jávea, das er zweimal im Jahr für einige Wochen selbst nutzt. Bei einem dieser Ferienaufenthalte hat er plötzlich Schmerzen in der Brust. Auf Anraten von Freunden geht er zu einem deutschen Privatarzt. Glücklicherweise rührten die Schmerzen nicht vom Herzen her, sondern von der Speiseröhre. Der Arzt verschreibt ihm ein teures Magenpräparat und schickt eine hohe Rechnung. Muss Herr H. nun alles aus eigener Tasche bezahlen?
Antwort: Eigentlich hätte Herr
H. in ein spanisches Gesundheitszentrum oder in die Notaufnahme einer spanischen Klinik gehen können. Dann wäre er mit der deutschen Gesundheitskarte seiner gesetzlichen Krankenversicherung, die auf der Rückseite zugleich die Europäische Krankenversicherungskarte ist, kostenlos behandelt worden. Weil Herr H. kein Dauerresident ist, wird seine deutsche Kasse aber bei der ambulanten Behandlung den Anteil an den Arztkosten übernehmen, den sie auch in Deutschland gezahlt hätte, abzüglich einer Kostenpauschale, die je nach Kasse verschieden ist.