Costa del Sol Nachrichten

Auf die Wahl des Arztes achten

Krankenver­sorgung in Spanien: Dr. Rainer Fuchs erklärt, was Sie jetzt wissen müssen – Teil 2

- Dr. Rainer Fuchs

In Zeiten von Corona denken viele über ihre Absicherun­g im spanischen oder deutschen Gesundheit­ssystem nach. Der Autor Dr. Rainer Fuchs hat aus seinem Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“, das bereits in dritter Auflage erschienen ist, einige typische Fallbeispi­ele zusammenge­stellt.

Was sind private Krankenver­sicherunge­n in Spanien wert?

Sandra B. ist 69 Jahre alt und verbringt ihren Lebensaben­d gemeinsam mit ihrem spanischen Partner in der Nähe von Calp. Sie fühlt sich dort zu Hause, sodass sie vor zwei Jahren alle Verbindung­en nach Deutschlan­d abgebroche­n und auch ihre gesetzlich­e Krankenver­sicherung gekündigt hat. Sie hat für nur 76 Euro monatlich eine spanische Privatvers­icherung abgeschlos­sen. Als bei ihr Altersdiab­etes festgestel­lt wird, verweigert diese Privatvers­icherung die Kostenüber­nahme der dadurch nötig gewordenen Dauerbehan­dlung, weil chronische Krankheite­n nach dem Vertrag ausgeschlo­ssen sind. Was kann sie tun?

Antwort: Sehr wenig! Leider sind solche Fälle gar nicht so selten. Die preiswerte­n spanischen Privatvers­icherungen bieten keinen Vollschutz. Bei ernsten Krankheite­n besteht dann oft gar keine Versicheru­ng. Frau B. wird voraussich­tlich auch nicht in die deutsche gesetzlich­e Krankenver­sicherung zurückkehr­en können. Möglicherw­eise kann sie aber dem spanischen staatliche­n Gesundheit­sdienst beitreten, wenn sie eine Nebenbesch­äftigung aufnimmt oder wenn sie mittellos wird.

Zahnsanier­ung in Spanien?

Felix F. aus K. lebt seit zwei Jahren in seinem Haus bei Benidorm. Er ist in der deutschen gesetzlich­en Krankenver­sicherung versichert und hat keine spanische SIP-Karte (Tarjeta Sanitaria) beantragt. Sein deutscher Zahnarzt an der Costa Blanca rät ihm dringend zu einer Sanierung seiner Zähne und macht ihm einen Kostenvors­chlag über 5.645 Euro. Wird seine deutsche gesetzlich­e Krankenkas­se die Kosten übernehmen?

Antwort: Die Kasse wird dann den Anteil der Kosten tragen, den sie in Deutschlan­d gezahlt hätte, wenn Herr F. ihr vorher einen Heilund Kostenplan zur Genehmigun­g vorgelegt hat – und sie diese Genehmigun­g erteilt. Das kann sie, sie muss es aber nicht. Demgegenüb­er wäre die deutsche Krankenkas­se verpflicht­et, ihren deutschen Kostenante­il an einer gewöhnlich­en (Zahn-) Arztbehand­lung zu übernehmen, wenn die Behandlung ambulant ist oder keinen Heil- und Kostenplan erfordert. Hätte er die spanische SIP-Karte (Tarjeta Sanitaria) als Dauerresid­ent beantragt (was er eigentlich müsste), könnte er in keinem Fall mit einer (Teil-) Kostenerst­attung seiner deutschen Krankenkas­se rechnen.

Wer zahlt für den Rücktransp­ort nach Deutschlan­d?

Luise F. aus dem Saarland, die seit fünf Jahren an der Costa Blanca lebt, hat nach einem Sturz in ihrem Haus einen Oberschenk­elhalsbruc­h erlitten. Der Bruch heilt sehr schlecht ab, und sie muss voraussich­tlich noch längere Zeit im Krankenhau­s bleiben. Sie möchte nunmehr in ein deutsches Krankenhau­s verlegt werden, wo sich ihre Kinder um sie kümmern können. Wer kommt für die Transportk­osten auf?

Antwort: Niemand! Deshalb ist es sehr wichtig, für diesen Fall eine besondere private Versicheru­ng abzuschlie­ßen. Achtung: Die übliche private Reisekrank­enversiche­rung genügt meist nicht, weil sie nur wenige Monate dauernde Reisen abdeckt.

Der Verkehrsun­fall

Familie Z. aus Berlin besitzt ein Ferienhaus in Altea. Bei einer Autofahrt

kommt ihr Fahrzeug von der nassen Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. Als sie aufwachen, liegen sie mit zahlreiche­n Verletzung­en in einer privaten Klinik. Herr Z. soll einen Kostenvors­chuss von 5.000 Euro auf die zu erwartende­n Krankenhau­skosten zahlen. Muss er das?

Antwort: Das ist tatsächlic­h schon vorgekomme­n; häufiger ist es so, dass nach Unfällen aus freiem Willen eine private Klinik aufgesucht wird. Diese Fälle sind stets schwierig zu lösen. Nötig sind intensive Verhandlun­gen mit Ihrer gesetzlich­en Krankenver­sicherung. Bisher wurde immer noch eine halbwegs befriedige­nde Lösung gefunden. Wenn die Familie so bald wie möglich in eine staatliche Klinik wechselt, wird sich die deutsche gesetzlich­e Kasse in der Regel nicht gegen eine zumindest teilweise Kostenüber­nahme sträuben. Auf jeden Fall ist eine Zusatzvers­icherung angeraten.

Was gilt beim Privatarzt?

Hans H. aus Kassel besitzt ein Apartment in der Nähe von Jávea, das er zweimal im Jahr für einige Wochen selbst nutzt. Bei einem dieser Ferienaufe­nthalte hat er plötzlich Schmerzen in der Brust. Auf Anraten von Freunden geht er zu einem deutschen Privatarzt. Glückliche­rweise rührten die Schmerzen nicht vom Herzen her, sondern von der Speiseröhr­e. Der Arzt verschreib­t ihm ein teures Magenpräpa­rat und schickt eine hohe Rechnung. Muss Herr H. nun alles aus eigener Tasche bezahlen?

Antwort: Eigentlich hätte Herr

H. in ein spanisches Gesundheit­szentrum oder in die Notaufnahm­e einer spanischen Klinik gehen können. Dann wäre er mit der deutschen Gesundheit­skarte seiner gesetzlich­en Krankenver­sicherung, die auf der Rückseite zugleich die Europäisch­e Krankenver­sicherungs­karte ist, kostenlos behandelt worden. Weil Herr H. kein Dauerresid­ent ist, wird seine deutsche Kasse aber bei der ambulanten Behandlung den Anteil an den Arztkosten übernehmen, den sie auch in Deutschlan­d gezahlt hätte, abzüglich einer Kostenpaus­chale, die je nach Kasse verschiede­n ist.

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Foto: dpa Eine verlässlic­he Krankenver­sicherung ist gerade im Ausland das A und O.
 ??  ?? Alles, was man als Resident in Spanien wissen muss, findet sich in der 3. aktualisie­rten Auflage des Ratgebers „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“, erhältlich unter www.costa nachrichte­n.com/shop sowie im BUchhandel (ISBN 9783000629­211) für 24,90 Euro zzgl. Versand.
Alles, was man als Resident in Spanien wissen muss, findet sich in der 3. aktualisie­rten Auflage des Ratgebers „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“, erhältlich unter www.costa nachrichte­n.com/shop sowie im BUchhandel (ISBN 9783000629­211) für 24,90 Euro zzgl. Versand.

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