Flughäfen und Grenzen
fin. Während des Notstands gilt, dass nur unbedingt notwendige Reisen angetreten werden dürfen. Das deutsche Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung bis 14. Juni verlängert. Auch der Flugverkehr zwischen beiden Ländern ist stark eingeschränkt.
Derzeit gibt es lediglich folgende Flugverbindungen: Barcelona-Düsseldorf mit Eurowings, Barcelona-Frankfurt mit Lufthansa und Madrid-Frankfurt mit Lufthansa. Außerdem fliegt KLM von Madrid nach Amsterdam, von dort aus gibt es Verbindungen in mehrere deutsche Städte. Bei der Ankunft in Deutschland finden gegebenenfalls Passkontrollen statt. Die grundsätzliche Quarantänepflicht für alle nach Deutschland Einreisenden wird nach einem Gerichtsbeschluss diskutiert.
Der Flugverkehr zwischen Spanien und Österreich ist weiterhin eingestellt, auch in die Schweiz gibt es derzeit keine Direktflüge. In beide Länder gelangt man aber über Düsseldorf, Frankfurt oder Amsterdam. Nach der Einreise in Österreich gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, alternativ ist ein Coronavirus-Test durchzuführen. Auf spanischen Flughäfen ist der Betrieb eingeschränkt. Wer einen Flug für die nächsten Wochen oder Monate gebucht hat, sollte sich mit seiner Airline in Verbindung setzen.
Die Kontrollen an der spanischfranzösischen Grenze werden weiterhin durchgeführt, voraussichtlich bis Juli. Einreisen darf, wer in Spanien seinen Wohnsitz hat, also Resident ist. Vorzuzeigen ist die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento). Das Konsulat in Málaga empfiehlt außerdem, die Einschreibung im Register für EU-Bürger (grüner Zettel oder Karte) mitzuführen. Wer ab Freitag, 15. Mai, auf dem Luft- oder Landweg nach Spanien einreist, muss sich 14 Tage in Quarantäne begeben.
Die Rückreise nach Deutschland in die Heimat ist deutschen Staatsbürgern gestattet. Durchreisebescheinigungen und Informationen erteilt die Botschaft über den Kurzlink https://bit.ly/2V3UejF.