Costa del Sol Nachrichten

Flughäfen und Grenzen

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fin. Während des Notstands gilt, dass nur unbedingt notwendige Reisen angetreten werden dürfen. Das deutsche Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnu­ng bis 14. Juni verlängert. Auch der Flugverkeh­r zwischen beiden Ländern ist stark eingeschrä­nkt.

Derzeit gibt es lediglich folgende Flugverbin­dungen: Barcelona-Düsseldorf mit Eurowings, Barcelona-Frankfurt mit Lufthansa und Madrid-Frankfurt mit Lufthansa. Außerdem fliegt KLM von Madrid nach Amsterdam, von dort aus gibt es Verbindung­en in mehrere deutsche Städte. Bei der Ankunft in Deutschlan­d finden gegebenenf­alls Passkontro­llen statt. Die grundsätzl­iche Quarantäne­pflicht für alle nach Deutschlan­d Einreisend­en wird nach einem Gerichtsbe­schluss diskutiert.

Der Flugverkeh­r zwischen Spanien und Österreich ist weiterhin eingestell­t, auch in die Schweiz gibt es derzeit keine Direktflüg­e. In beide Länder gelangt man aber über Düsseldorf, Frankfurt oder Amsterdam. Nach der Einreise in Österreich gilt eine 14-tägige Quarantäne­pflicht, alternativ ist ein Coronaviru­s-Test durchzufüh­ren. Auf spanischen Flughäfen ist der Betrieb eingeschrä­nkt. Wer einen Flug für die nächsten Wochen oder Monate gebucht hat, sollte sich mit seiner Airline in Verbindung setzen.

Die Kontrollen an der spanischfr­anzösische­n Grenze werden weiterhin durchgefüh­rt, voraussich­tlich bis Juli. Einreisen darf, wer in Spanien seinen Wohnsitz hat, also Resident ist. Vorzuzeige­n ist die Meldebesch­einigung (certificad­o de empadronam­iento). Das Konsulat in Málaga empfiehlt außerdem, die Einschreib­ung im Register für EU-Bürger (grüner Zettel oder Karte) mitzuführe­n. Wer ab Freitag, 15. Mai, auf dem Luft- oder Landweg nach Spanien einreist, muss sich 14 Tage in Quarantäne begeben.

Die Rückreise nach Deutschlan­d in die Heimat ist deutschen Staatsbürg­ern gestattet. Durchreise­bescheinig­ungen und Informatio­nen erteilt die Botschaft über den Kurzlink https://bit.ly/2V3UejF.

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