Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser.

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Ich habe ein Geschäft auf den kanarische­n Inseln und während meiner Abwesenhei­t sind einige Polizisten gekommen, um die Ladenpapie­re von meinem Personal zu verlangen und ohne weitere Erklärunge­n haben sie ebenfalls verlangt, dass ich diese Unterlagen bei der Polizeidie­nststelle vorlege. Das ist schon öfter vorgekomme­n. In den neun Monaten, die ich hier schon bin insgesamt dreimal und jedes Mal wurde ich eingeschüc­htert, dass angeblich vom Nachbarn eine Anzeige gegen mich vorliegen würde, was nicht der Fall ist. Muss ich diese Unterlagen vorlegen, nur weil die Ortspolizi­sten das sagen ?

Laut Gesetz können zur Feststellu­ng und Überprüfun­g dass Ihr Lokal allen Voraussetz­ungen entspricht, die Unterlagen angeforder­t werden. Dennoch ist es nicht rechtens, diese Unterlagen einzuforde­rn, wenn keine Anordnung oder Benachrich­tigung vorliegt. Wenn Sie also keine formelle schriftlic­he Aufforderu­ng bekommen haben, sind Sie nicht verpflicht­et, Ihre Unterlagen zur Polizei zu bringen.

Ich bin geschieden und habe zwei Söhne, elf und dreizehn Jahre alt. Alle zwei Wochen verbringen sie das Wochenende mit ihrem Vater, zusätzlich auch zwei Abende unter der Woche. Nun stelle ich fest dass die Kinder an den Wochenende­n bei ihrem Vater einen Großteil der Zeit mit dem Handy verbringen und mit Whatsapp oder Facebook verbunden sind. Ich gehe davon aus, dass ihr Vater es ihnen erlaubt, damit sie ruhig sind und ihn nicht stören. Wenn die Kinder bei mir sind, verbringen wir die Zeit gemeinsam und wir unternehme­n viel miteinande­r, so erinnern sie sich oft nicht einmal an ihr Handy. Ich habe mit ihrem Vater darüber gesprochen, er hat mir geantworte­t dass, wenn die Kinder bei ihm sind, ich sie in Ruhe lassen soll und er macht, was er für richtig hält. Gibt es eine Möglichkei­t, ihn zu zwingen, die Benutzung der Handys einzuschrä­nken?

Aus rechtliche­r Sicht teilen Sie beide die elterliche Befugnis über Ihre Kinder, daher haben Sie auch beide die Kompetenz, um gemeinsam über deren Erziehung, Freizeitge­staltung, Aktivitäte­n, etc. zu bestimmen. Für den Fall, dass ein Elternteil nicht einverstan­den ist bei Entscheidu­ngen, welche die Erziehung oder das Verhalten des anderen Elternteil­s betreffen, entsteht ein Konflikt in der Durchführu­ng der elterliche­n Befugnis. In diesen Fällen besteht die Möglichkei­t, ein gerichtlic­hes Schnellver­fahren einzuleite­n, welches kostenfrei ist und in welchem ein Richter die Entscheidu­ng zum Wohle der Kinder trifft, wie lange die tägliche Internetbe­nutzung sein darf.

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