Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich habe ein Geschäft auf den kanarischen Inseln und während meiner Abwesenheit sind einige Polizisten gekommen, um die Ladenpapiere von meinem Personal zu verlangen und ohne weitere Erklärungen haben sie ebenfalls verlangt, dass ich diese Unterlagen bei der Polizeidienststelle vorlege. Das ist schon öfter vorgekommen. In den neun Monaten, die ich hier schon bin insgesamt dreimal und jedes Mal wurde ich eingeschüchtert, dass angeblich vom Nachbarn eine Anzeige gegen mich vorliegen würde, was nicht der Fall ist. Muss ich diese Unterlagen vorlegen, nur weil die Ortspolizisten das sagen ?
Laut Gesetz können zur Feststellung und Überprüfung dass Ihr Lokal allen Voraussetzungen entspricht, die Unterlagen angefordert werden. Dennoch ist es nicht rechtens, diese Unterlagen einzufordern, wenn keine Anordnung oder Benachrichtigung vorliegt. Wenn Sie also keine formelle schriftliche Aufforderung bekommen haben, sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Unterlagen zur Polizei zu bringen.
Ich bin geschieden und habe zwei Söhne, elf und dreizehn Jahre alt. Alle zwei Wochen verbringen sie das Wochenende mit ihrem Vater, zusätzlich auch zwei Abende unter der Woche. Nun stelle ich fest dass die Kinder an den Wochenenden bei ihrem Vater einen Großteil der Zeit mit dem Handy verbringen und mit Whatsapp oder Facebook verbunden sind. Ich gehe davon aus, dass ihr Vater es ihnen erlaubt, damit sie ruhig sind und ihn nicht stören. Wenn die Kinder bei mir sind, verbringen wir die Zeit gemeinsam und wir unternehmen viel miteinander, so erinnern sie sich oft nicht einmal an ihr Handy. Ich habe mit ihrem Vater darüber gesprochen, er hat mir geantwortet dass, wenn die Kinder bei ihm sind, ich sie in Ruhe lassen soll und er macht, was er für richtig hält. Gibt es eine Möglichkeit, ihn zu zwingen, die Benutzung der Handys einzuschränken?
Aus rechtlicher Sicht teilen Sie beide die elterliche Befugnis über Ihre Kinder, daher haben Sie auch beide die Kompetenz, um gemeinsam über deren Erziehung, Freizeitgestaltung, Aktivitäten, etc. zu bestimmen. Für den Fall, dass ein Elternteil nicht einverstanden ist bei Entscheidungen, welche die Erziehung oder das Verhalten des anderen Elternteils betreffen, entsteht ein Konflikt in der Durchführung der elterlichen Befugnis. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Schnellverfahren einzuleiten, welches kostenfrei ist und in welchem ein Richter die Entscheidung zum Wohle der Kinder trifft, wie lange die tägliche Internetbenutzung sein darf.