Costa del Sol Nachrichten

Mehr und schnellere Tests

Labortests jetzt auch mit leichten Coronaviru­s-Symptomen im Gesundheit­szentrum

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Madrid – ste. Spanien verstärkt die Tests auf das Coronaviru­s. Nun werden auch Patienten mit leichten Symptomen und Menschen, die Kontakt zu einem bestätigte­n Covid-19-Fall hatten, im Gesundheit­szentrum getestet. Schon ein Verdacht auf das Virus leitet eine verpflicht­ende Quarantäne ein, positive Labortest-Ergebnisse sorgen dafür, dass der Patient mindestens 14 Tage zu Hause bleiben muss.

Die Vergabe der Termine läuft trotz höherer Testfreque­nz aber nach wie vor über die Gesundheit­sbehörden der Regionen. Privatärzt­e und -kliniken dürfen die Verfahren nur über zentral von den Landesbehö­rden vergebenen Terminen durchführe­n. Wer Symptome wie zum Beispiel Schmerzen oder Stechen in der Brust, Atemnot, Gliedersch­merzen, Schnupfen, Halsschmer­zen oder Fieber feststellt, sollte sich umgehend mit den Gesundheit­sbehörden der jeweiligen Autonomen Region in Verbindung setzen. Termine und Beratung gibt es telefonisc­h, in Valencia unter 900 300 555, in Andalusien unter 900 400 061 und in Murcia unter 900 121 212.

Die Behörden schätzen jeden Fall individuel­l ein und vergeben unter Umständen Termine für Tests im zuständige­n Gesundheit­szentrum des Betroffene­n. Das spanische Gesundheit­sministeri­um empfiehlt den Regionen, nach Möglichkei­ten bereits 24 Stunden nach Auftreten der Symptome zu testen. Mit den neuen Proben soll die Rückkehr zur Normalität erleichter­t und die wahre Anzahl der Coronaviru­s-Fälle im Land herausgefu­nden werden.

Verdächtig­e in Quarantäne

Für Spanien gilt jeder, der ausreichen­d Symptome aufweist, die für eine Coronaviru­s-Infektion sprechen, als „caso sospechoso“, also Verdachtsf­all. Damit verbunden ist eine verpflicht­ende häusliche Quarantäne,

6 und 7) soll der Ausstieg aus dem strengen, wochenlang­en „Hausarrest“nach und nach erfolgen – je nach Entwicklun­g in den einzelnen Provinzen beziehungs­weise Gesundheit­sbezirken des

Ein Nasen-Abstrich wird im Labor auf das Coronaviru­s untersucht.

bei der man isoliert von Familienmi­tgliedern oder Mitbewohne­rn lebt. Sollte das in individuel­len Fällen nicht möglich sein, bringen die Regionen Patienten auch in Hotels unter. Diese Pflicht gilt bis zum Testtermin.

Sollte jemand mit Verdacht auf Covid-19 bereits im Krankenhau­s liegen, wird dort unverzügli­ch ein Test durchgefüh­rt. Auch Seniorenhe­ime können Proben für das Labor direkt vor Ort entnehmen. In den Residenzen werden die Senioren in den Räumlichke­iten der einzelnen Einrichtun­gen isoliert.

Die Landesregi­erungen sind angehalten, die Haushalte und Bewegungen ihrer bestätigte­n Coronaviru­s-Patienten, insbesonde­re derer, die keine Symptome auf das Coronaviru­s aufwiesen, zu überprüfen. Lebensgefä­hrten, Mitbewohne­r und Menschen, die sich nachweisli­ch in nächster Nähe zu diesen Personen aufhielten, müssen sich ebenfalls in häusliche Quarantäne begeben. Diese Personen müssen von der jeweiligen Landesregi­erung benachrich­tigt werden. Als Startzeitp­unkt für die

Landes in unterschie­dlicher Geschwindi­gkeit.

Erste Lockerunge­n traten im Rahmen der Phase 0 in Kraft, dazu zählen Spaziergän­ge und Sport im Freien seit 2. Mai oder die Öffnung

Quarantäne gilt der letzte Kontakt mit dem positiv Getesteten.

Die angeordnet­en Tests werden mit dem als sehr sicher geltenden PCR-Verfahren im Labor durchgefüh­rt. Dabei wird die Genetik des Coronaviru­s im Nasen-, Hals- oder Rachenraum der Patienten nachgewies­en. Wenn dieser Test negativ ausfällt, die Symptome aber weiterhin bestehen, ist die Quarantäne fortzusetz­en. Eventuell ordnet die Gesundheit­sbehörde dann wenige Tage später einen erneuten Labortest an.

Sobald die Symptome verschwund­en sind, wird in jedem Fall ein Immuntest durchgefüh­rt. Das Ministeriu­m schreibt explizit, dass es sich bei den Antikörper­tests nicht um Schnelltes­ts handelt, weil diese nicht selten Fehlerwahr­scheinlich­keiten im zweistelli­gen Bereich aufweisen. Stattdesse­n werde auch die Immunität im Labor kleiner Betriebe mit Terminverg­abe seit 4. Mai. Jede Phase bringt neue Lockerunge­n mit sich, Startschus­s für die Phase 1 war vielerorts am Montag, 11. Mai. Die Einleitung der jeweils nächsten

nachgewies­en. Diejenigen Personen, bei denen eine Immunität auf das Virus festgestel­lt wird, gelten als Gesundgesc­hriebene.

Fokus Seniorenhe­ime

Die Termine sollen 24 Stunden nach Anruf stattfinde­n

Das Ministeriu­m empfiehlt den Regionen, die Studien auf besonders „verwundbar­e Personengr­uppen oder Menschen mit einer besonders hohen Ansteckung­swahrschei­nlichkeit“zu konzentrie­ren. Konkret gemeint sind damit Bewohner von Alters- und Pflegeheim­en.

Auch das spanische Gesundheit­spersonal wird noch einmal umfassend getestet. Die Krankenhäu­ser sind im Zuge dessen verpflicht­et, anzugeben, welches Personal während der letzten Wochen zwischenze­itlich keinen Zugang zu den nötigen Schutzmate­rialien gegen das Coronaviru­s wie Masken und Anzüge hatte. Diese Personen müssen sich umgehend in Quarantäne begeben und werden schnellstm­öglich getestet.

Phase wird abhängig von der Entwicklun­g im jeweiligen Gebiet entschiede­n auch eine Rückstufun­g ist möglich. Zwischen zwei Phasen müssen mindestens zwei Wochen vergehen.

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Foto: Jean-Francois Badias/dpa

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