Spanien Rückfall vermeiden: Spanien schickt Einreisende aus dem Ausland für 14 Tage in Quarantäne
Wie in Deutschland: Internationale Touristen müssen nach Einreise zwei Wochen das Haus hüten
Madrid – mar. Der Urlaub im spanischen Ferienhaus rückt für viele Ausländer in immer weitere Ferne. Während Spanier bereits über die Promenaden flanieren, Freunde treffen und Bars besuchen, müssen ausländische Touristen nach der Einreise erstmal zwei Wochen in den eigenen vier Wänden bleiben. Mit der ab Freitag, 15. Mai, geltenden Quarantäne will Spanien einen Rückfall für das ganze Land vermeiden.
Von da an gelten für alle Einreisenden die gleichen Regeln, an die sich Spanier während des Lockdowns vor der Phase 0 halten mussten: Das Haus darf nur für den Einkauf von Lebensmitteln, Medizin oder anderen Produkten der Grundversorgung verlassen werden oder für den Besuch von Gesundheitseinrichtungen. Zudem gilt bei Verlassen der Wohnung Maskenpflicht.
„Wir müssen die Kontrollmaßnahmen verschärfen, um die vorteilhafte Entwicklung in Spanien zu unterstützen“, begründete Gesundheitsminister Salvador Illa. Die Regierung will vermeiden, dass Infizierte aus dem Ausland einen erneuten Anstieg der Infektionszahlen in Spanien provozieren. Damit zieht man die Lehre aus Erfahrungen anderer Länder wie China und Südkorea, wo die meisten Neuinfektionen nach der Überwindung der Epidemie aus dem Ausland kamen.
Die Quarantäne hebt keineswegs das Einreiseverbot für Touristen
auf. Man braucht weiterhin einen Hauptwohnsitz in Spanien, um einreisen zu können. Ferner gilt die Quarantänepflicht zunächst solange wie der Notstand, also bis zum 24. Mai – wobei eine Verlängerung bis Ende des Deeskalationsplans wahrscheinlich ist.
Behörden können unangemeldet Kontrollen durchführen
Die Quarantänepflicht heißt aber nicht, dass die Sommersaison schon gelaufen ist. Da hat auch die EU noch ein Wort mitzureden. Offen
ist, ob Ministerpräsident Pedro Sánchez eine Mehrheit im Parlament für die beabsichtigte einmonatige Verlängerung des estado de alarma findet Bei der vierten Verlängerung verhalfen ihm erst in allerletzter Minute getroffene Absprachen mit Ciudadanos zu den notwendigen Stimmen.
Die Behörden betonen, dass sie jederzeit auch unangemeldet Kontrollen durchführen können, ob die Quarantäne eingehalten wird. Einreisende in Quarantäne dürfen dabei zum Beispiel mit ihrem Lebenspartner zusammenwohnen, der vorher schon in Spanien war, stellen diesen damit aber automatisch auch unter 14-tägige Quarantäne. Sollten während der Quarantäne-Zeit Symptome von Covid-19 auftreten, sind die Betreffenden verpflichtet, über die jeweilige Coronavirus-Hotline ihrer Autonomen Region darüber zu informieren.
Reisebüros, Fluglinien und Transportunternehmen werden verpflichtet, Kunden über die neue Maßnahme zu informieren – und zwar bevor der Kauf von Tickets abgewickelt wird, so das Amtsblatt. Dazu gehört auch die Aushändigung eines Formblattes, mit dem sich Einreisende den Behörden als solche zu erkennen geben.