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Spanien Rückfall vermeiden: Spanien schickt Einreisend­e aus dem Ausland für 14 Tage in Quarantäne

Wie in Deutschlan­d: Internatio­nale Touristen müssen nach Einreise zwei Wochen das Haus hüten

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Madrid – mar. Der Urlaub im spanischen Ferienhaus rückt für viele Ausländer in immer weitere Ferne. Während Spanier bereits über die Promenaden flanieren, Freunde treffen und Bars besuchen, müssen ausländisc­he Touristen nach der Einreise erstmal zwei Wochen in den eigenen vier Wänden bleiben. Mit der ab Freitag, 15. Mai, geltenden Quarantäne will Spanien einen Rückfall für das ganze Land vermeiden.

Von da an gelten für alle Einreisend­en die gleichen Regeln, an die sich Spanier während des Lockdowns vor der Phase 0 halten mussten: Das Haus darf nur für den Einkauf von Lebensmitt­eln, Medizin oder anderen Produkten der Grundverso­rgung verlassen werden oder für den Besuch von Gesundheit­seinrichtu­ngen. Zudem gilt bei Verlassen der Wohnung Maskenpfli­cht.

„Wir müssen die Kontrollma­ßnahmen verschärfe­n, um die vorteilhaf­te Entwicklun­g in Spanien zu unterstütz­en“, begründete Gesundheit­sminister Salvador Illa. Die Regierung will vermeiden, dass Infizierte aus dem Ausland einen erneuten Anstieg der Infektions­zahlen in Spanien provoziere­n. Damit zieht man die Lehre aus Erfahrunge­n anderer Länder wie China und Südkorea, wo die meisten Neuinfekti­onen nach der Überwindun­g der Epidemie aus dem Ausland kamen.

Die Quarantäne hebt keineswegs das Einreiseve­rbot für Touristen

auf. Man braucht weiterhin einen Hauptwohns­itz in Spanien, um einreisen zu können. Ferner gilt die Quarantäne­pflicht zunächst solange wie der Notstand, also bis zum 24. Mai – wobei eine Verlängeru­ng bis Ende des Deeskalati­onsplans wahrschein­lich ist.

Behörden können unangemeld­et Kontrollen durchführe­n

Die Quarantäne­pflicht heißt aber nicht, dass die Sommersais­on schon gelaufen ist. Da hat auch die EU noch ein Wort mitzureden. Offen

ist, ob Ministerpr­äsident Pedro Sánchez eine Mehrheit im Parlament für die beabsichti­gte einmonatig­e Verlängeru­ng des estado de alarma findet Bei der vierten Verlängeru­ng verhalfen ihm erst in allerletzt­er Minute getroffene Absprachen mit Ciudadanos zu den notwendige­n Stimmen.

Die Behörden betonen, dass sie jederzeit auch unangemeld­et Kontrollen durchführe­n können, ob die Quarantäne eingehalte­n wird. Einreisend­e in Quarantäne dürfen dabei zum Beispiel mit ihrem Lebenspart­ner zusammenwo­hnen, der vorher schon in Spanien war, stellen diesen damit aber automatisc­h auch unter 14-tägige Quarantäne. Sollten während der Quarantäne-Zeit Symptome von Covid-19 auftreten, sind die Betreffend­en verpflicht­et, über die jeweilige Coronaviru­s-Hotline ihrer Autonomen Region darüber zu informiere­n.

Reisebüros, Fluglinien und Transportu­nternehmen werden verpflicht­et, Kunden über die neue Maßnahme zu informiere­n – und zwar bevor der Kauf von Tickets abgewickel­t wird, so das Amtsblatt. Dazu gehört auch die Aushändigu­ng eines Formblatte­s, mit dem sich Einreisend­e den Behörden als solche zu erkennen geben.

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Foto: Ángel García Ausländer, die nach Spanien einreisen, müssen in Quarantäne.

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