Von der Airline hingehalten
Nach massenhaften Flugstornierungen in der Corona-Krise warten viele Kunden lange auf ihr Geld – Fliegen wird wohl teurer
Alicante – ms/dpa. Der Urlaub hätte so schön werden können – dann kam Corona und mit ihm die Flugstornierung. Jetzt kämpfen Kunden um die Rückerstattung der Tickets. Viele Fluggesellschaften zögern die Rückzahlung hinaus, auch ihnen steht in der Krise das Wasser bis zum Hals. Verbraucherschützer sehen in der Verzögerung einen „systematischen Rechtsbruch“. Kunden sollten hartnäckig bleiben – und sich vor allem nicht zu einem Gutschein drängen lassen.
Denn die Airlines müssen nach geltender Rechtslage den Ticketpreis erstatten, wenn ein Flug wegen Corona gestrichen wurde. „Stellt Ihnen die Fluggesellschaft für einen annullierten Flug einen Gutschein aus, müssen Sie das nicht akzeptieren“, erklärt die Verbrauchzentrale Hamburg. Ein Gutschein sei ebenso wie jegliche Zahlung an die Fluggesellschaft im Fall der Insolvenz überhaupt nicht abgesichert. Das Risiko: „Geht eine Airline pleite, sehen Sie Ihr Geld womöglich nie wieder.“Das aktuelle Problem: Viele Fluggesellschaften halten Kunden hin. Verbraucher haben aber gute Argumente auf ihrer Seite.
Airlines brechen Recht
Zunächst hatte sich etwa in Deutschland die Bundesregierung auf die Seite der Reisewirtschaft geschlagen und statt Rückzahlung auf Zwangsgutscheine für Fluggäste und Pauschalurlauber gepocht.
Doch die EU-Kommission erteilte dieser Forderung eine Absage.
Vorwürfe macht die Verbraucherzentrale Hessen der Luftverkehrsbranche. Die Fluggesellschaften verzögerten seit geraumer Zeit die Erstattung stornierter Tickets. In der Zentrale häuften sich Beschwerden von Verbrauchern, die keine Auskünfte erhielten und hingehalten würden. Viele fühlten sich als Opfer einer „Verzögerungstaktik.“
„Wir beobachten aktuell einen systematischen Rechtsbruch quer durch die Luftverkehrsbranche“, sagt Verbraucher-Anwalt Peter Lassek.
„Eine Rückzahlung bieten Airlines entweder gar nicht oder nur sehr versteckt als eine von vielen Möglichkeiten an, wie etwa Umbuchung oder Gutschein. Kunden, die auf ihren Zahlungsanspruch bestehen, brauchen einen langen Atem. Das ist besonders unverständlich, wenn Unternehmen gleichzeitig massive staatliche Unterstützung erhalten.“
Die Zentrale rät betroffenen Verbrauchern, die Rückzahlung schriftlich und mit einer zweiwöchigen Frist einzufordern. „Reagiert die Airline gar nicht, haben Sie die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren zu führen, wobei man allerdings immer auch das Kosten- und Insolvenzrisiko im Blick behalten sollte. Eine Strafanzeige wird jedenfalls keine schnellere Rückerstattung bewirken“, fasst Lassek die Lage zusammen.
In Folge der Corona-Pandemie ist der Luftverkehr nahezu vollständig zusammengebrochen und Tausende Flüge wurden storniert. Grundsätzlich müssen die Gesellschaften den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Lufthansa, Ryanair und andere Gesellschaften hatten hingegen zunächst darauf gesetzt, die Kunden mit Gutscheinen abzufinden.
Dies scheiterte aber eben an der EU-Kommission. In den vergangenen Tagen hatte Lufthansa die Verzögerungen bei der Rückzahlung mit der Vielzahl von Fällen begründet. Beim Frankfurter Amtsgericht sind bislang nur vereinzelt Klagen eingegangen.
Auch das spanische Ministerium für Verbraucherschutz (Consumo) will 17 Airlines anzeigen, die ihren Kunden Informationen über das Recht auf Rückerstattung vorenthalten haben. Man werde gegen die Machenschaften von Air Europa, Air France, Binter Canarias, EasyJet, Eurowings, Iberia, Jet 2, KLM, Latam Airlines, Lufthansa, Ryanair, Scandinavian Airlines,