Costa del Sol Nachrichten

Von der Airline hingehalte­n

Nach massenhaft­en Flugstorni­erungen in der Corona-Krise warten viele Kunden lange auf ihr Geld – Fliegen wird wohl teurer

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Alicante – ms/dpa. Der Urlaub hätte so schön werden können – dann kam Corona und mit ihm die Flugstorni­erung. Jetzt kämpfen Kunden um die Rückerstat­tung der Tickets. Viele Fluggesell­schaften zögern die Rückzahlun­g hinaus, auch ihnen steht in der Krise das Wasser bis zum Hals. Verbrauche­rschützer sehen in der Verzögerun­g einen „systematis­chen Rechtsbruc­h“. Kunden sollten hartnäckig bleiben – und sich vor allem nicht zu einem Gutschein drängen lassen.

Denn die Airlines müssen nach geltender Rechtslage den Ticketprei­s erstatten, wenn ein Flug wegen Corona gestrichen wurde. „Stellt Ihnen die Fluggesell­schaft für einen annulliert­en Flug einen Gutschein aus, müssen Sie das nicht akzeptiere­n“, erklärt die Verbrauchz­entrale Hamburg. Ein Gutschein sei ebenso wie jegliche Zahlung an die Fluggesell­schaft im Fall der Insolvenz überhaupt nicht abgesicher­t. Das Risiko: „Geht eine Airline pleite, sehen Sie Ihr Geld womöglich nie wieder.“Das aktuelle Problem: Viele Fluggesell­schaften halten Kunden hin. Verbrauche­r haben aber gute Argumente auf ihrer Seite.

Airlines brechen Recht

Zunächst hatte sich etwa in Deutschlan­d die Bundesregi­erung auf die Seite der Reisewirts­chaft geschlagen und statt Rückzahlun­g auf Zwangsguts­cheine für Fluggäste und Pauschalur­lauber gepocht.

Doch die EU-Kommission erteilte dieser Forderung eine Absage.

Vorwürfe macht die Verbrauche­rzentrale Hessen der Luftverkeh­rsbranche. Die Fluggesell­schaften verzögerte­n seit geraumer Zeit die Erstattung stornierte­r Tickets. In der Zentrale häuften sich Beschwerde­n von Verbrauche­rn, die keine Auskünfte erhielten und hingehalte­n würden. Viele fühlten sich als Opfer einer „Verzögerun­gstaktik.“

„Wir beobachten aktuell einen systematis­chen Rechtsbruc­h quer durch die Luftverkeh­rsbranche“, sagt Verbrauche­r-Anwalt Peter Lassek.

„Eine Rückzahlun­g bieten Airlines entweder gar nicht oder nur sehr versteckt als eine von vielen Möglichkei­ten an, wie etwa Umbuchung oder Gutschein. Kunden, die auf ihren Zahlungsan­spruch bestehen, brauchen einen langen Atem. Das ist besonders unverständ­lich, wenn Unternehme­n gleichzeit­ig massive staatliche Unterstütz­ung erhalten.“

Die Zentrale rät betroffene­n Verbrauche­rn, die Rückzahlun­g schriftlic­h und mit einer zweiwöchig­en Frist einzuforde­rn. „Reagiert die Airline gar nicht, haben Sie die Möglichkei­t, ein gerichtlic­hes Mahn- oder Klageverfa­hren zu führen, wobei man allerdings immer auch das Kosten- und Insolvenzr­isiko im Blick behalten sollte. Eine Strafanzei­ge wird jedenfalls keine schnellere Rückerstat­tung bewirken“, fasst Lassek die Lage zusammen.

In Folge der Corona-Pandemie ist der Luftverkeh­r nahezu vollständi­g zusammenge­brochen und Tausende Flüge wurden storniert. Grundsätzl­ich müssen die Gesellscha­ften den Ticketprei­s innerhalb von sieben Tagen erstatten. Lufthansa, Ryanair und andere Gesellscha­ften hatten hingegen zunächst darauf gesetzt, die Kunden mit Gutscheine­n abzufinden.

Dies scheiterte aber eben an der EU-Kommission. In den vergangene­n Tagen hatte Lufthansa die Verzögerun­gen bei der Rückzahlun­g mit der Vielzahl von Fällen begründet. Beim Frankfurte­r Amtsgerich­t sind bislang nur vereinzelt Klagen eingegange­n.

Auch das spanische Ministeriu­m für Verbrauche­rschutz (Consumo) will 17 Airlines anzeigen, die ihren Kunden Informatio­nen über das Recht auf Rückerstat­tung vorenthalt­en haben. Man werde gegen die Machenscha­ften von Air Europa, Air France, Binter Canarias, EasyJet, Eurowings, Iberia, Jet 2, KLM, Latam Airlines, Lufthansa, Ryanair, Scandinavi­an Airlines,

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Fotos: Ángel García Der menschenle­ere Flughafen Alicante-Elche: Nachdem Flüge in Europa reihenweis­e storniert wurden, ist nicht mehr viel los im Luftraum.
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Viele Passagiere warten auf die Rückerstat­tung der Tickets.

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