Mehr Transparenz bei Flugtickets
EuGH: Preisangabe muss unvermeidbare Kosten enthalten
Luxemburg – dpa. Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen für ihre Tickets vollständige Preise angeben. Schon bei der ersten Nennung eines Preises müssten neben dem reinen Flugpreis sämtliche unvermeidbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, urteilte der Europäische Gerichtshof in einer in Luxemburg veröffentlichten Entscheidung (Az.: C-28/19). Damit bestätigten die EuropaRichter ihre bisherige Linie.
Im konkreten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde
und der irischen Fluggesellschaft Ryanair aus dem Jahr 2011. Laut Aufsicht fehlten in den damaligen Preisangaben die Mehrwertsteuer bei Inlandsflügen, die Gebühren für den OnlineCheck-in und für Kreditkartenzahlungen, wenn eine andere Karte als die von Ryanair bevorzugte Marke genutzt werden sollte.
Auch Gebühren für Kreditkarte
Die EU-Richter verwiesen darauf, dass alle unvermeidbaren Preisbestandteile im ersten Angebot berücksichtigt werden müssen. Dazu zählten besonders die Mehrwertsteuer und die Gebühren für Fremd-Kreditkarten. Beim Checkin
komme es darauf an, ob eine kostenfreie Alternative zur Verfügung stehe. Ist dies nicht der Fall, müssten auch diese Kosten bereits im erstgenannten Preis enthalten sein. Auswählbare Zusatzleistungen inklusive Steuern müssten hingegen erst zu Beginn des Buchungsverfahrens klar und transparent mitgeteilt werden.
Mit dem Urteil hat der EuGH nicht über den nationalen Rechtsstreit entschieden, sondern auf Antrag Italiens vorab EU-Rechtsfragen geklärt. In der konkreten Sache müssen nun die italienischen Verwaltungsgerichte entscheiden.