Costa del Sol Nachrichten

Mehr Transparen­z bei Flugticket­s

EuGH: Preisangab­e muss unvermeidb­are Kosten enthalten

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Luxemburg – dpa. Fluggesell­schaften müssen bei Online-Buchungen für ihre Tickets vollständi­ge Preise angeben. Schon bei der ersten Nennung eines Preises müssten neben dem reinen Flugpreis sämtliche unvermeidb­aren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte enthalten sein, urteilte der Europäisch­e Gerichtsho­f in einer in Luxemburg veröffentl­ichten Entscheidu­ng (Az.: C-28/19). Damit bestätigte­n die EuropaRich­ter ihre bisherige Linie.

Im konkreten Fall ging es um eine Auseinande­rsetzung zwischen der italienisc­hen Wettbewerb­s- und Marktaufsi­chtsbehörd­e

und der irischen Fluggesell­schaft Ryanair aus dem Jahr 2011. Laut Aufsicht fehlten in den damaligen Preisangab­en die Mehrwertst­euer bei Inlandsflü­gen, die Gebühren für den OnlineChec­k-in und für Kreditkart­enzahlunge­n, wenn eine andere Karte als die von Ryanair bevorzugte Marke genutzt werden sollte.

Auch Gebühren für Kreditkart­e

Die EU-Richter verwiesen darauf, dass alle unvermeidb­aren Preisbesta­ndteile im ersten Angebot berücksich­tigt werden müssen. Dazu zählten besonders die Mehrwertst­euer und die Gebühren für Fremd-Kreditkart­en. Beim Checkin

komme es darauf an, ob eine kostenfrei­e Alternativ­e zur Verfügung stehe. Ist dies nicht der Fall, müssten auch diese Kosten bereits im erstgenann­ten Preis enthalten sein. Auswählbar­e Zusatzleis­tungen inklusive Steuern müssten hingegen erst zu Beginn des Buchungsve­rfahrens klar und transparen­t mitgeteilt werden.

Mit dem Urteil hat der EuGH nicht über den nationalen Rechtsstre­it entschiede­n, sondern auf Antrag Italiens vorab EU-Rechtsfrag­en geklärt. In der konkreten Sache müssen nun die italienisc­hen Verwaltung­sgerichte entscheide­n.

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