Costa del Sol Nachrichten

Ab Juli Reisen möglich

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fin. Ab Juli lässt die spanische Regierung wieder Touristen ins Land. Derzeit gilt aber noch, dass nur Spanier und gemeldete Residenten mit spanischem Erstwohnsi­tz einreisen dürfen. Außerdem ist noch bis Ende des Notstandsd­ekrets am 21. Juni bei Einreise aus dem Ausland eine 14-tägige Quarantäne anzutreten. Nicht unbedingt notwendige Reisen sind zu unterlasse­n, solange der Notstand gilt, die allgemeine Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amts für die gesamte EU läuft am 14. Juni aus.

Ein Pilotproje­kt startet am 15. Juni auf den Balearen: Dann dürfen knapp 11.000 deutsche Touristen einreisen, die entweder ein Ferienhaus auf einer der Inseln besitzen oder ein Urlaubspak­et über mindestens fünf Tage bei einem Reiseveran­stalter gebucht haben. Für diese Urlauber gilt die Quarantäne­pflicht nicht.

Die Fluglinien stehen unterdesse­n in den Startlöche­rn, um den Betrieb wieder aufzunehme­n. Wie den gesamten Notstand über gibt es weiterhin regelmäßig folgende Flüge mit der Lufthansa: Barcelona-Frankfurt und MadridFran­kfurt, außerdem fliegt Eurowings die Strecke Barcelona-Düsseldorf. Ab 22. Juni hat Ryanair Flüge von Alicante nach Frankfurt und Hamburg im Programm, ab Juli dann wieder zu fast allen üblichen Zielen in Deutschlan­d. Lufthansa bietet ab Ende Juni Flüge von Málaga und Valencia nach Frankfurt mit Zwischenst­opp in Zürich an,

Eurowings startet mit den Strecken Málaga-Düsseldorf und Valencia-Düsseldorf. Direktverb­indungen zwischen Spanien und Österreich sind erst für Juli online buchbar. In die Schweiz kommt man im Juni mit dem Flug Valencia-Zürich.

Für Reisen mit dem Auto gilt: Die Kontrollen an der spanisch-französisc­hen Grenze werden weiterhin fortgeführ­t, nach derzeitige­m Stand mindestens bis 1. Juli. Wer nach Spanien einreisen will, muss hier Resident sein. Vorzuzeige­n ist die Meldebesch­einigung (certificad­o de empadronam­iento), empfehlens­wert ist außerdem, die Einschreib­ung im Register für EU-Bürger (grüner Zettel oder Karte) mitzuführe­n. Nicht-Residenten dürfen wie alle anderen Touristen erst ab 1. Juli wieder einreisen.

Die Rückreise in die Heimat ist deutschen Staatsbürg­ern in jedem Fall gestattet. Durchreise­bescheinig­ungen und Informatio­nen erteilt die Botschaft über den Kurzlink https://bit.ly/ 2V3UejF.

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