Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich bin 65 Jahre alt und Pensionist. 1986 habe ich eine Spanierin geheiratet, sie ist Beamtin und hat ein gutes Gehalt. Finanziell haben wir eine Gütertrennung vereinbart. Wir haben zwei Töchter, 27 und 31 Jahre alt und beide wohnen noch bei uns, obwohl die Ältere arbeitet und die Jüngere das Studium wahrscheinlich noch in diesem Jahr beenden wird. Leider laufen die Dinge mit meiner Frau nicht sehr gut und ich überlege, mich scheiden zu lassen. Falls ich das tue, müsste ich Unterhalt für meine Töchter bezahlen, obwohl sie schon erwachsen sind? Und wenn ja, wieviel müsste ich dann bezahlen? Die Kinder haben weiterhin das Recht auf Unterhaltsanspruch, auch wenn sie volljährig sind, so lange sie finanziell abhängig sind oder noch studieren. In Ihrem konkreten Fall würde Ihre älteste Tochter wahrscheinlich keinen Unterhalt bekommen, da sie arbeitet und somit nicht finanziell abhängig ist. Bei Ihrer jüngsten Tochter ändern sich die Dinge, erst wenn sie ihr Studium beendet hat. Momentan könnte für Ihre jüngere Tochter die Befreiung von dieser Zahlung nur beantragt werden, wenn Gleichgültigkeit, Inkompetenz oder akademisches Desinteresse festgestellt würden, was nicht der Fall zu sein scheint. Was den zu zahlenden Betrag betrifft, so hängt er maßgeblich davon ab, wieviel Rente Sie beziehen. Ich habe eine Klinik für Physiotherapie und werde sie verkaufen, da ich in den Ruhestand gehe. Der neue Eigentümer hat versprochen, die Verträge meiner zwei Angestellten aufrecht zu erhalten und ihre Betriebszugehörigkeit sowie die Gehälter zu berücksichtigen. Eine von den beiden ist bereit, einen Kontinuitätsvertrag zu unterzeichnen, aber die andere sagt, sie möchte ihre Arbeitszeiten ändern. Ich habe ihr gesagt, dass sie das mit dem neuen Eigentümer absprechen muss, aber sie besteht darauf, dass sie nicht unterschreibt, bevor das nicht geklärt ist. Was können wir machen, wenn sie die Unterschrift verweigert? Das Verhalten Ihrer Mitarbeiterin macht nicht viel Sinn, weil sie nicht mehr verlangen kann, als das, was sie bereits hat. Durch den Ruhestand des Arbeitgebers kann ein Arbeitsvertrag einfach durch die Zahlung einer einmonatigen Abfindung gekündigt werden. Aufgrund dieser Tatsache kann Ihre Angestellte die Arbeitsstelle entweder verlassen oder von dem Arbeitgeber verlangen, die gleichen Arbeitsbedingungen beizubehalten, was Sie ihr ja bereits anbieten.