Über 360 Neuinfizierte in Andalusien: Die Landesregierung will das Coronavirus mit einer Maskenpflicht in Schach halten
Andalusische Regierung will Verbreitung des Virus mit einer allgemeinen Maskenpflicht eindämmen
Sevilla – jan. Anlass zur Sorge bereiten in Andalusien derzeit die neuen Coronavirus-Ausbrüche. Auf 20 ist ihre Zahl zuletzt angestiegen und die Zahl der von diesen Ausbrüchen hervorgebrachten Neuinfizierten auf 362. Wobei sich die Infektionsherde vor allem auf die im Osten der Region gelegenen Provinzen Granada, Málaga und Almería konzentrieren.
Eine Abschottung der Infektionsherde, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, so wie es Katalonien zum Beispiel in einem Landkreis der Provinz Lleida gemacht hat, wird in Andalusien zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bislang ist diese Option aber noch nicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden.
Andalusien zieht nach
Stattdessen hat die andalusische Regierung eine andere Maßnahme beschlossen, um die Pandemie besser in Schach zu halten und zwar die Einführung einer allgemeinen Maskenpflicht. Ein Schritt, der zuvor schon von sieben weiteren spanischen Regionen vollzogen wurde und den in Kürze noch weitere vollziehen dürften.
Die am vergangenen Samstag vom andalusischen Ministerpräsidenten Juanma Moreno angekündigte Maskenpflicht ist am Dienstag dieser Woche vom Kabinett abgesegnet worden, nachdem sich Tags zuvor auch das die Landesregierung in Corona-Fragen beratende Expertenkomitee einstimmig dafür ausgesprochen hatte.
In Kraft getreten ist die Maskenpflicht am 15. Juli. Eine Atemschutzmaske
muss in der Öffentlichkeit nun immer getragen werden, sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien und zwar unabhängig davon, ob die soziale Distanz gewahrt werden kann.
Ablegen kann man sie fast nur noch zu Hause im Familienkreis. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit Atembeschwerden oder einer Behinderung.
Zum Baden im Meer darf man die Schutzmaske schon abnehmen, aber nicht zum Spaziergang am Ufer. Und bei einer Missachtung der Maskenpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.