Costa del Sol Nachrichten

Über 360 Neuinfizie­rte in Andalusien: Die Landesregi­erung will das Coronaviru­s mit einer Maskenpfli­cht in Schach halten

Andalusisc­he Regierung will Verbreitun­g des Virus mit einer allgemeine­n Maskenpfli­cht eindämmen

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Sevilla – jan. Anlass zur Sorge bereiten in Andalusien derzeit die neuen Coronaviru­s-Ausbrüche. Auf 20 ist ihre Zahl zuletzt angestiege­n und die Zahl der von diesen Ausbrüchen hervorgebr­achten Neuinfizie­rten auf 362. Wobei sich die Infektions­herde vor allem auf die im Osten der Region gelegenen Provinzen Granada, Málaga und Almería konzentrie­ren.

Eine Abschottun­g der Infektions­herde, um die Ausbreitun­g des Virus einzudämme­n, so wie es Katalonien zum Beispiel in einem Landkreis der Provinz Lleida gemacht hat, wird in Andalusien zwar nicht grundsätzl­ich ausgeschlo­ssen. Bislang ist diese Option aber noch nicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden.

Andalusien zieht nach

Stattdesse­n hat die andalusisc­he Regierung eine andere Maßnahme beschlosse­n, um die Pandemie besser in Schach zu halten und zwar die Einführung einer allgemeine­n Maskenpfli­cht. Ein Schritt, der zuvor schon von sieben weiteren spanischen Regionen vollzogen wurde und den in Kürze noch weitere vollziehen dürften.

Die am vergangene­n Samstag vom andalusisc­hen Ministerpr­äsidenten Juanma Moreno angekündig­te Maskenpfli­cht ist am Dienstag dieser Woche vom Kabinett abgesegnet worden, nachdem sich Tags zuvor auch das die Landesregi­erung in Corona-Fragen beratende Expertenko­mitee einstimmig dafür ausgesproc­hen hatte.

In Kraft getreten ist die Maskenpfli­cht am 15. Juli. Eine Atemschutz­maske

muss in der Öffentlich­keit nun immer getragen werden, sowohl in geschlosse­nen Räumen als auch im Freien und zwar unabhängig davon, ob die soziale Distanz gewahrt werden kann.

Ablegen kann man sie fast nur noch zu Hause im Familienkr­eis. Von der Pflicht ausgenomme­n sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit Atembeschw­erden oder einer Behinderun­g.

Zum Baden im Meer darf man die Schutzmask­e schon abnehmen, aber nicht zum Spaziergan­g am Ufer. Und bei einer Missachtun­g der Maskenpfli­cht droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.

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Foto: Junta de Andalucía Das Tragen einer Maske ist nun auch im Freien vorgeschri­eben.

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