Costa del Sol Nachrichten

Arbeit von zu Hause aus

Regierung legt ersten Gesetzesen­twurf für Homeoffice vor

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Madrid – tl. Die Regierung hat einen ersten Gesetzesen­twurf für die Regelung des Homeoffice vorgelegt, der allerdings auf heftige Kritik der Arbeitgebe­rverbände CEOE und Cepyme stieß. „Unausgewog­en und irreführen­d“, hieß es.

Der Vorschlag der Regierung für Homeoffice basiert auf dem Element der Freiwillig­keit, der freien Wahl der Arbeitszei­t, der Erstattung der direkten und indirekten Kosten, die dem Arbeitnehm­er entstehen, sowie einem Recht des Arbeitnehm­ers auf Abschalten der digitalen Verbindung. Ferner enthält der Entwurf einige Maßnahmen in Zusammenha­ng mit Homeoffice, die sich mit den Gefahren von Telearbeit befassen.

Die Arbeitgebe­r wünschen sich indes ein Gesetz, „das die Produktivi­tät der Unternehme­n erhöht, gleichzeit­ig die Situation der Arbeitnehm­er verbessert, die Vereinbark­eit von Familie und Beruf fördert und den Anforderun­gen an die neue Wirtschaft gerecht wird“.

Die beiden Gewerkscha­ftsverbänd­e CC.OO. und UGT betrachten den Entwurf mit Wohlwollen. UGT betonte, es müsse darum gehen, dass Arbeit im Homeoffice nicht zur Ausbeutung werde. Gleichwohl stimmten sie in die Kritik der Arbeitgebe­r ein, dass der Entwurf verbesseru­ngswürdig sei.

Arbeitsmin­isterin Yolanda Díaz versuchte, die Wogen zu glätten, und betonte, das Gesetz werde im sozialen Dialog erstellt. Gleichzeit­ig machte die Ministerin an die Adresse der Arbeitgebe­r gewandt klar, „dass Homeoffice keine neue Form von Kosteneins­parung sein kann“.

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Foto: Archiv Arbeit zu Hause.

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