Diese Corona-Regeln gelten
Was Urlauber wie Einheimische weiter beachten müssen
fin. Ganz Spanien hat die schlimmste Coronavirus-Welle hinter sich gelassen und befindet sich in der sogenannten „neuen Normalität“. Doch auch wenn die strikte Ausgangssperre ebenso wie die 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende nicht mehr gelten, gibt es dennoch einige Regeln, an die sich Urlauber wie Einheimische halten müssen.
Mindestabstand
Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss überall gewährleistet sein.
Maskenpflicht
In Andalusien und Murcia gilt die allgemeine Maskenpflicht. Die Region Valencia hält am Modell des spanischen Gesundheitsministeriums fest. Demnach herrscht Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Das gilt für geschlossene Räume wie Geschäfte, Supermärkte oder Behörden als auch für den Aufenthalt im Freien. In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht immer Maskenpflicht.
Strände
An den Stränden ist der Mindestabstand
Mit Schutzmaske am Buffet im Restaurant anstehen.
von 1,5 Metern zu anderen Badegästen einzuhalten. Ausgenommen davon sind Gruppen oder Familien, die gemeinsam zum Strand gehen. Wie die Einhaltung des Abstands gewährleistet wird, obliegt dem jeweiligen Rathaus.
Private Treffen
Für private Treffen gibt es keine Vorschriften bezüglich der maximalen Teilnehmerzahl. Das Einhalten des Sicherheitsabstands ist trotzdem empfehlenswert.
Autofahrten
Alle Sitze eines Autos dürfen wieder besetzt sein. Leben nicht alle Mitfahrer im selben Haushalt, gilt die Maskenpflicht.
Einkaufen
Sowohl Einkaufszentren als auch Einzelhandel und Wochenmärkte sind grundsätzlich geöffnet, allerdings mit eingeschränkter Besucherzahl.
Eine Schutzmaske sollte immer getragen werden, bargeldloses Bezahlen wird empfohlen. In Lebensmittelgeschäften müssen Kunden Handschuhe tragen, die vom Supermarkt zur Verfügung gestellt werden.
Restaurants
Restaurants, Bars und Cafés dürfen öffnen. Zwischen den Tischen muss der Mindestabstand gewährleistet sein. Die Verwendung von Einweg-Tischdecken wird empfohlen, die Speisekarten sind größtenteils durch digitale Menüs oder die klassische Tafel ersetzt worden. Gruppen an einem Tisch sind zugelassen, in manchen Regionen gibt es dafür eine Obergrenze. Auch der Verzehr an der Bar ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird.
Nachtleben
Diskotheken und Tanzbars dürfen öffnen, allerdings unter strengen Auflagen. In den meisten Regionen dürfen Tanzflächen nicht als solche genutzt werden, außerdem ist die Besucherzahl auf ein Drittel beschränkt. Die meisten Discos und Pubs sind deshalb auch noch geschlossen.