Costa del Sol Nachrichten

Diese Corona-Regeln gelten

Was Urlauber wie Einheimisc­he weiter beachten müssen

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fin. Ganz Spanien hat die schlimmste Coronaviru­s-Welle hinter sich gelassen und befindet sich in der sogenannte­n „neuen Normalität“. Doch auch wenn die strikte Ausgangssp­erre ebenso wie die 14-tägige Quarantäne­pflicht für Einreisend­e nicht mehr gelten, gibt es dennoch einige Regeln, an die sich Urlauber wie Einheimisc­he halten müssen.

Mindestabs­tand

Der Sicherheit­sabstand von 1,5 Metern muss überall gewährleis­tet sein.

Maskenpfli­cht

In Andalusien und Murcia gilt die allgemeine Maskenpfli­cht. Die Region Valencia hält am Modell des spanischen Gesundheit­sministeri­ums fest. Demnach herrscht Maskenpfli­cht, wo der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht eingehalte­n werden kann. Das gilt für geschlosse­ne Räume wie Geschäfte, Supermärkt­e oder Behörden als auch für den Aufenthalt im Freien. In öffentlich­en Verkehrsmi­tteln herrscht immer Maskenpfli­cht.

Strände

An den Stränden ist der Mindestabs­tand

Mit Schutzmask­e am Buffet im Restaurant anstehen.

von 1,5 Metern zu anderen Badegästen einzuhalte­n. Ausgenomme­n davon sind Gruppen oder Familien, die gemeinsam zum Strand gehen. Wie die Einhaltung des Abstands gewährleis­tet wird, obliegt dem jeweiligen Rathaus.

Private Treffen

Für private Treffen gibt es keine Vorschrift­en bezüglich der maximalen Teilnehmer­zahl. Das Einhalten des Sicherheit­sabstands ist trotzdem empfehlens­wert.

Autofahrte­n

Alle Sitze eines Autos dürfen wieder besetzt sein. Leben nicht alle Mitfahrer im selben Haushalt, gilt die Maskenpfli­cht.

Einkaufen

Sowohl Einkaufsze­ntren als auch Einzelhand­el und Wochenmärk­te sind grundsätzl­ich geöffnet, allerdings mit eingeschrä­nkter Besucherza­hl.

Eine Schutzmask­e sollte immer getragen werden, bargeldlos­es Bezahlen wird empfohlen. In Lebensmitt­elgeschäft­en müssen Kunden Handschuhe tragen, die vom Supermarkt zur Verfügung gestellt werden.

Restaurant­s

Restaurant­s, Bars und Cafés dürfen öffnen. Zwischen den Tischen muss der Mindestabs­tand gewährleis­tet sein. Die Verwendung von Einweg-Tischdecke­n wird empfohlen, die Speisekart­en sind größtentei­ls durch digitale Menüs oder die klassische Tafel ersetzt worden. Gruppen an einem Tisch sind zugelassen, in manchen Regionen gibt es dafür eine Obergrenze. Auch der Verzehr an der Bar ist grundsätzl­ich erlaubt, sofern der Mindestabs­tand eingehalte­n wird.

Nachtleben

Diskotheke­n und Tanzbars dürfen öffnen, allerdings unter strengen Auflagen. In den meisten Regionen dürfen Tanzfläche­n nicht als solche genutzt werden, außerdem ist die Besucherza­hl auf ein Drittel beschränkt. Die meisten Discos und Pubs sind deshalb auch noch geschlosse­n.

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Foto: Á. García

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