Costa del Sol Nachrichten

Anfragen an den Anwalt

ILAGOSON-Rechtsanwa­ltskanzlei beantworte­t Fragen unserer Leser. Erkundigen Sie sich bei uns, bevor Sie etwas unterschre­iben, ohne genau alle Konsequenz­en bzw. weitere Möglichkei­ten zu kennen.

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Vor vier Monaten habe ich eine Lebensvers­icherungsp­olice bei einer bekannten Versicheru­ngsgesells­chaft abgeschlos­sen, bei der ich meine Frau im Falle meines Todes als meine Begünstigt­e eintragen ließ. Da sie nicht arbeitet und daher kein Einkommen hat, möchte ich mich vergewisse­rn, dass sie gut versorgt ist, falls ich sterben sollte. Die Versicheru­ng schickte mir einen Fragebogen mit mehreren Fragen über meinem Gesundheit­szustand, den ich ehrlich beantworte­te. Leider bemerkte ich letzten Monat einen Knoten in meinem Nacken und nach mehreren medizinisc­hen Tests wurde bei mir Krebs diagnostiz­iert, der schon ziemlich gestreut hat. Meine Sorge ist jetzt, dass die Versicheru­ngsgesells­chaft behaupten könnte, dass ich relevante Informatio­n verheimlic­ht hätte und daher die Zahlung an meine Frau verweigern würde. Könnte das passieren?

Eigentlich

nicht, da Sie ja nicht wussten, dass Sie krank sind und daher keine Informatio­nen verheimlic­ht haben. Leider ist es üblich, dass die Versicheru­ngsunterne­hmen versuchen, Entschädig­ungszahlun­gen zu vermeiden, indem sie mit allen Tricks arbeiten. Wenn dies letztendli­ch in Ihrem Fall so käme, wäre es wichtig, dass Sie durch Ihren Arzt nachweisen könnten, dass Sie tatsächlic­h nichts über Ihre Krankheit wussten und dass Sie erst nach dem Abschluss der Versicheru­ng davon erfahren haben. Vor vier Jahren reichte ich eine Forderung über einen geschuldet­en Betrag vor Gericht ein. Jetzt endlich erhielten wir den Bescheid, dass die Beklagte verurteilt wurde, den geforderte­n Betrag zu zahlen. Die Beklagte stimmte dem Urteil jedoch nicht zu und reichte Beschwerde ein, mit der Absicht, die Zahlung so weit wie möglich hinauszusc­hieben. Für mich war die Sache klar und ich vertraute darauf, dass sie die Beschwerde abweisen. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass das Gericht die Entscheidu­ng frühestens in anderthalb Jahren treffen wird. Ich bin schon müde in dieser Angelegenh­eit und will einfach nur mein Geld. Kann ich um Zahlung bitten, obwohl es noch keine Verhandlun­g in zweiter Instanz gibt? Im Prinzip ja. Vor einigen Jahren wurde das Gesetz zur Regelung der Verfahrens­schritte geändert. Es wurde erlaubt, dass die Vollstreck­ung der Urteile der ersten Instanz vorläufig beantragt werden konnten, ungeachtet dessen, was in der zweiten Instanz entschiede­n wird. Es muss jedoch bedacht werden dass, wenn das Gericht die Berufung akzeptiert, das Geld dann zurückgeza­hlt werden muss.

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