Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser. Erkundigen Sie sich bei uns, bevor Sie etwas unterschreiben, ohne genau alle Konsequenzen bzw. weitere Möglichkeiten zu kennen.
Vor vier Monaten habe ich eine Lebensversicherungspolice bei einer bekannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, bei der ich meine Frau im Falle meines Todes als meine Begünstigte eintragen ließ. Da sie nicht arbeitet und daher kein Einkommen hat, möchte ich mich vergewissern, dass sie gut versorgt ist, falls ich sterben sollte. Die Versicherung schickte mir einen Fragebogen mit mehreren Fragen über meinem Gesundheitszustand, den ich ehrlich beantwortete. Leider bemerkte ich letzten Monat einen Knoten in meinem Nacken und nach mehreren medizinischen Tests wurde bei mir Krebs diagnostiziert, der schon ziemlich gestreut hat. Meine Sorge ist jetzt, dass die Versicherungsgesellschaft behaupten könnte, dass ich relevante Information verheimlicht hätte und daher die Zahlung an meine Frau verweigern würde. Könnte das passieren?
Eigentlich
nicht, da Sie ja nicht wussten, dass Sie krank sind und daher keine Informationen verheimlicht haben. Leider ist es üblich, dass die Versicherungsunternehmen versuchen, Entschädigungszahlungen zu vermeiden, indem sie mit allen Tricks arbeiten. Wenn dies letztendlich in Ihrem Fall so käme, wäre es wichtig, dass Sie durch Ihren Arzt nachweisen könnten, dass Sie tatsächlich nichts über Ihre Krankheit wussten und dass Sie erst nach dem Abschluss der Versicherung davon erfahren haben. Vor vier Jahren reichte ich eine Forderung über einen geschuldeten Betrag vor Gericht ein. Jetzt endlich erhielten wir den Bescheid, dass die Beklagte verurteilt wurde, den geforderten Betrag zu zahlen. Die Beklagte stimmte dem Urteil jedoch nicht zu und reichte Beschwerde ein, mit der Absicht, die Zahlung so weit wie möglich hinauszuschieben. Für mich war die Sache klar und ich vertraute darauf, dass sie die Beschwerde abweisen. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass das Gericht die Entscheidung frühestens in anderthalb Jahren treffen wird. Ich bin schon müde in dieser Angelegenheit und will einfach nur mein Geld. Kann ich um Zahlung bitten, obwohl es noch keine Verhandlung in zweiter Instanz gibt? Im Prinzip ja. Vor einigen Jahren wurde das Gesetz zur Regelung der Verfahrensschritte geändert. Es wurde erlaubt, dass die Vollstreckung der Urteile der ersten Instanz vorläufig beantragt werden konnten, ungeachtet dessen, was in der zweiten Instanz entschieden wird. Es muss jedoch bedacht werden dass, wenn das Gericht die Berufung akzeptiert, das Geld dann zurückgezahlt werden muss.