Costa del Sol Nachrichten

Von der Maske bis zur Stornierun­g:

Spanien verschärft Hygienereg­eln, wichtige Fragen und Antworten für Reisende

- Stella Kirchner

In ganz Spanien gibt es neue Infektions­herde des Coronaviru­s – die meisten sind nach wie vor unter Kontrolle. Doch was passiert, wenn ein Urlaubsort eine Quarantäne anordnet? Und kann man unter den undurchsic­htigen Umständen nicht vielleicht sogar die Reise nach Spanien verschiebe­n oder stornieren?

In den meisten Gebieten von Spanien, darunter auch die Costa Blanca, Costa del Sol und Costa Cálida, gilt eine allgemeine Maskenpfli­cht. Demnach muss der Mundschutz überall getragen werden, selbst wenn der Sicherheit­sabstand von 1,5 Metern eingehalte­n werden kann. Ausnahmen bilden der Strand und sportliche Aktivitäte­n, die mit einer Maske nicht möglich wären.

Es gibt zwei Arten von Mundschutz, die getragen werden können. Die chirurgisc­hen OP-Masken oder hygienisch­e Masken. Letztere bezeichnen Mundschutz­e aus verschiede­nen Stoffschic­hten, darunter auch die selbstgenä­hten, deren Fertigung den Richtlinie­n der Asociación Española de Normalizac­ión, UNE, entspricht. In der Praxis ist es unwahrsche­inlich, dass ein Polizist das kontrollie­rt.

Wer jedoch ganz auf die Bedeckung von Mund und Nase verzichtet, kann empfindlic­h zur Kasse gebeten werden. Bis zu 100 Euro sind für einen einfachen Verstoß vorgesehen, grobe Verstöße können hingegen mehrere Tausend Euro Strafe kosten. Dabei ist zu beachten, dass die Regel meistens von Ortspolizi­sten kontrollie­rt wird und die Intensität und Häufigkeit der Kontrollen stark variieren. Calp gilt beispielsw­eise als sehr strikt, während es zum Beispiel in Altea deutlich weniger MaskenKont­rollen gibt.

Am Strand und beim Sporttreib­en wird die Pflicht jedoch außer Kraft gesetzt, weil in diesen Fällen, wie es im spanischen Staatsanze­iger BOE heißt, „durch das Tragen einer Maske die Aktivität selbst verhindert würde“. Weiterhin ausgenomme­n sind Menschen, die wegen einer Atemerkran­kung Mund und Nase frei halten müssen. Virologen kritisiere­n jedoch, dass Mundschutz zwar bis zu einem gewissen Grad gegen Infektione­n hilft, Sicherheit­sabstand aber viel wichtiger sei. Sie fordern die Spanier und Touristen dazu auf, trotz Masken nicht die anderen Vorsichtsr­egeln gegen das Coronaviru­s außer Acht zu lassen.

Ein- und Ausreisere­geln

Bislang hat Spanien trotz der letzten Entwicklun­gen in den Infektions­herden noch keine neuen Regeln für die Ein- und Ausreise erhoben. In einzelnen spanischen Medien ist allerdings bereits eine Schließung der Grenzen zu Frankreich im Gespräch, was aber im Hinblick auf Spaniens angeschlag­ene Wirtschaft, die maßgeblich vom Tourismus abhängt, unwahrsche­inlich erscheint und am Montag nach einem Treffen französisc­her und spanischer Politiker vorläufig ausgeschlo­ssen wurde.

Spanien hatte vor wenigen Wochen intensiv um Touristen aus der

Europäisch­en Union geworben. Sehr aktiv waren unter anderem auch die Balearen und Murcia, die aktuell mit scharfen Vorsichtsm­aßnahmen auf sich aufmerksam machen. Die Balearen kündigten indessen an, auch Passagiere, die mit einem Inlandsflu­g zum Beispiel aus Alicante auf die Inseln reisen, bei der Ankunft am Flughafen zu kontrollie­ren.

Dieses Protokoll gilt aktuell nur für Reisende aus dem Ausland. Diese müssen bei der Ankunft am Flughafen einen QR-Code vorzeigen, den man erhält, nachdem man das Formular von Spain Travel Health ausgefüllt hat. Dieses ist auf der gleichnami­gen Website und auch als Handy-App für Android und iPhone verfügbar. Darin geben Touristen vor der Ankunft

Informatio­nen zu ihrem allgemeine­n Gesundheit­szustand sowie Kontaktdat­en für Spanien an das Gesundheit­sministeri­um weiter. Einreisend­e mit dem Auto müssen in Spanien kein Dokument vorzeigen. Allerdings sprach Transitlan­d Frankreich bereits von einer „möglichen Grenzschli­eßung, da die Zahlen in Barcelona wesentlich schlechter sind als erwartet“, so Premiermin­ister Jean Castex.

Für die Rückreise nach Deutschlan­d, Österreich oder in die Schweiz sind jedoch keine Kontrollen nötig. Solange die Grenze zu Frankreich geöffnet bleibt, ist die Fahrt mit dem Auto problemlos möglich und selbst, wenn sich die Befürchtun­gen bewahrheit­en sollten, gilt es als wahrschein­lich, dass der südeuropäi­sche Nachbar Rückreisen­de in ihre Heimatländ­er zurückkehr­en lässt. Auch während des Coronaviru­s-Lockdowns von März bis Mai konnten Deutsche, Österreich­er und Schweizer Frankreich für die Rückkehr in ihre Heimat passieren. Quarantäne für Reiserückk­ehrer aus Spanien ordnet kein Land an. Der Flugverkeh­r wird voraussich­tlich die aktuelle Frequenz beibehalte­n oder sogar ausbauen.

Quarantäne am Urlaubsort?

Doch wie sieht es mit Ausgehbesc­hränkungen innerhalb Spaniens aus? Bis jetzt begrenzen lediglich Coronaviru­s-Hotspots wie Lleida in Katalonien die Aktivitäte­n außerhalb des eigenen Zuhauses. In bestimmte Gebiete des Segriá-Kresies darf man weder aus- noch einreisen und soll man das Hotelzimme­r oder die Ferienwohn­ung nur für dringend notwendige Aktivitäte­n wie Einkaufen verlassen. Aus diesen abgeriegel­ten dOrten wurden bereits Fälle von Urlaubern bekannt, die die Region verlassen wollten und von der Polizei verwarnt wurden.

Spanische Juristen raten aber jedem Touristen, der eine Geldstrafe zahlen muss, den Bescheid ausführlic­h zu prüfen. Schon während des Alarmzusta­nds, der der Polizei rechtlich weit mehr Handlungsm­öglichkeit­en für das Ausspreche­n von Strafen gegeben hatte, wurden zahlreiche Coronaviru­sStrafen von Gerichten wieder aufgehoben.

Stornieren wegen Corona?

Einige Touristen, die kurzerhand für den Sommer eine Spanien-Reise gebucht hatten, möchten diese nach den Berichten über neue Infektione­n und Regelversc­härfungen, wie zum Beispiel der Maskenpfli­cht, nicht mehr wahrnehmen. Eine solche Stornierun­g zu erwirken ist jedoch gar nicht so leicht. Aktuell halten Deutschlan­d und die Schweiz keinerlei Reisewarnu­ng für Spanien, während Österreich für alle Länder des Schengen-Raums noch immer eine Warnung der Stufe 4 ausspricht und rät, nicht dringend notwendige Reisen zu unterlasse­n. Das heißt aber weder, dass Österreich­er nicht nach Spanien reisen können, noch, dass eine Stornierun­g der Reise gültig ist. Die Warnung der Stufe 4 hat keinerlei operative Folgen.

Deutschen wiederum rät das Auswärtige Amt dazu, den Stornierun­gswunsch eventuell anwaltlich prüfen zu lassen. Wörtlich heißt es auf dem auf der Website veröffentl­ichten Fragen-und-Antworten-Katalog: „Letztendli­ch ausschlagg­ebend ist nicht die Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amts, sondern die juristisch­e Frage, ob außergewöh­nliche, unvermeidb­are Umstände vorliegen. Dies ist im Einzelfall zu klären“.

Anders war der Fall, als Deutschlan­d wegen der Covid-19Pandemie eine allgemeine Reisewarnu­ng für die ganze Welt ausgesproc­hen hat. Wegen der vor Ort herrschend­en Vorsichtsm­aßnahmen wie Maskenpfli­cht allein sei eine Reise aber wohl nicht stornierba­r, vermuten auch die Verbrauche­rzentralen in Deutschlan­d.

 ?? Fotos: Ángel García ?? Am Strand kann die Maske abgenommen werden, aber der Sicherheit­sabstand ist auch hier das A und O.
Fotos: Ángel García Am Strand kann die Maske abgenommen werden, aber der Sicherheit­sabstand ist auch hier das A und O.
 ??  ?? Aktivitäte­n in der Natur erleben seit Corona Aufwind.
Aktivitäte­n in der Natur erleben seit Corona Aufwind.
 ??  ?? Für die Einreise nach Spanien mit dem Auto gelten keine speziellen Regeln.
Für die Einreise nach Spanien mit dem Auto gelten keine speziellen Regeln.

Newspapers in German

Newspapers from Spain