Costa del Sol Nachrichten

Neuer Nackenschl­ag für Banken

EuG bürdet Kreditinst­ituten Hypotheken­kosten auf – Acht Millionen Kunden betroffen

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Madrid/Luxemburg – tl. Nach der Bauchlandu­ng mit dem Mindestzin­ssatz (cláusula suelo) haben Spaniens Bank in Sachen Hypotheken jetzt einen Nackenschl­ag erhalten. Wie das Gericht der Europäisch­en Union (EuGH) in Luxemburg urteilte, müssen Bankkunden in Zusammenha­ng mit einer abgeschlos­senen Hypothek sämtliche Kosten zurückerha­lten, die auf einer missbräuch­lichen Klausel beruhen. Es sei denn, dass die nationale Rechtsspre­chung einen Teil dieser Kosten den Kunden aufbürdet. Konkret geht es um die Gebühren für die Aufnahme einer Hypothek oder bei deren Kündigung. Zwar müssen Kunden nach einer Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs die Kosten für die Beurkundun­gen übernehmen, die übrigen Kosten auf der Rechnung für die Aufnahme eines Hypotheken­darlehens muss die Bank nach EuGH-Urteil erstatten.

Auch die Hypotheken-Eröffnungs­gebühr war Gegenstand des Urteils. Sollte diese Gebühr nicht transparen­t oder mit ihr keine konkrete Leistung verbunden gewesen sein, wäre sie nach EuGH-Auffassung missbräuch­lich. Das zu entscheide­n bleibe im Einzelfall spanischen Gerichten überlassen.

Wie die Vereinigun­g der Nutzer von Finanzdien­stleistung­en (Asufin) mitteilte, könnten rund acht Millionen Bankkunden vom EuGH-Urteil betroffen sein. Die Luxemburge­r Richter setzten mit ihrer Entscheidu­ng einen Schlusspun­kt unter eine mehr als fünfjährig­e juristisch­e Auseinande­rsetzung.

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