Neuer Nackenschlag für Banken
EuG bürdet Kreditinstituten Hypothekenkosten auf – Acht Millionen Kunden betroffen
Madrid/Luxemburg – tl. Nach der Bauchlandung mit dem Mindestzinssatz (cláusula suelo) haben Spaniens Bank in Sachen Hypotheken jetzt einen Nackenschlag erhalten. Wie das Gericht der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg urteilte, müssen Bankkunden in Zusammenhang mit einer abgeschlossenen Hypothek sämtliche Kosten zurückerhalten, die auf einer missbräuchlichen Klausel beruhen. Es sei denn, dass die nationale Rechtssprechung einen Teil dieser Kosten den Kunden aufbürdet. Konkret geht es um die Gebühren für die Aufnahme einer Hypothek oder bei deren Kündigung. Zwar müssen Kunden nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs die Kosten für die Beurkundungen übernehmen, die übrigen Kosten auf der Rechnung für die Aufnahme eines Hypothekendarlehens muss die Bank nach EuGH-Urteil erstatten.
Auch die Hypotheken-Eröffnungsgebühr war Gegenstand des Urteils. Sollte diese Gebühr nicht transparent oder mit ihr keine konkrete Leistung verbunden gewesen sein, wäre sie nach EuGH-Auffassung missbräuchlich. Das zu entscheiden bleibe im Einzelfall spanischen Gerichten überlassen.
Wie die Vereinigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen (Asufin) mitteilte, könnten rund acht Millionen Bankkunden vom EuGH-Urteil betroffen sein. Die Luxemburger Richter setzten mit ihrer Entscheidung einen Schlusspunkt unter eine mehr als fünfjährige juristische Auseinandersetzung.