Anfragen an den Anwalt
ILAGOSON-Rechtsanwaltskanzlei beantwortet Fragen unserer Leser.
Ich wohne zur Miete in einem Apartment. Ca. 8 Wochen lang wurden in der Nachbarwohnung umfangreiche Umbauarbeiten durchgeführt. Von morgens 9.00 bis abends 19.00 Uhr. Mit Unterbrechung an Sonn-und Feiertagen musste ich Stemmarbeiten, Krach und Schmutz ertragen. Besteht die Möglichkeit der Mietminderung?
Nein. Im Prinzip können Sie keine Mietminderung verlangen, da Ihr Vermieter an dieser Situation keine Schuld trägt, da die Bauarbeiten bei Ihrem Nachbarn stattfinden. Unabhängig davon muss der Nachbar selbstverständlich die Lärmregelung der Gemeinde einhalten. Der erste Schritt ist zu überprüfen, ob Ihr Nachbar eine Baulizenz hat für die Renovierungsarbeiten. Wenn der Nachbar diese Lizenz nicht vorweisen kann oder nicht auf die Beschwerden der Lärmbelästigung eingeht, könnten wir eine Anzeige bei der Lokalpolizei erstatten.
Ich habe großes Interesse am Erwerb eines Hauses und müsste dafür eine Hypothek aufnehmen. Allerdings ist die Immobilie nicht im Grundbuchamt eingetragen. Könnte es da Probleme hinsichtlich der Hypothek geben?
Ja, denn Vorraussetzung für die Bestellung einer Hypothek ist die Eintragung der Immobilie im Grundbuchamt. Aufgrund dessen wird keine Bank ihre Zustimmung für eine Hypothek auf jene Immobilie bis zu ihrer Eintragung erteilen. Deswegen würde es sich anbieten, mit dem Verkäufer alsbald diese Situation zu erläutern, damit noch vor dem Verkauf das Haus rechtmäßig ins Grundbuchamt eintragen werden kann.
Mein Vater hat zwar noch nicht ein so hohes Alter erreicht, dennoch leidet er bereits an Alzheimer und ist deswegen auch nicht mehr in der Lage, irgendwelche Geschäfte abzuschließen. Was können wir diesbezüglich unternehmen?
Die Entmündigung könnte veranlasst bzw. eine rechtliche Betreuung könnte von dem Vormundschaftsgericht bestellt werden. Dennoch ist dies zunächst von dem Ehepartner, seiner Kinder oder Geschwister zu beantragen, obschon dieses gerichtliche Verfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden kann. Die Geschäftsfähigkeit des Bevormundeten ist entweder ganz oder nur teilweise zu beschränken.