Diese neuen Corona-Regeln gelten
Umfassende Maßnahmen von Rauchverbot bis eingeschränkte Zeiten für Bars beschlossen
fin. Auf die steigenden Fallzahlen reagiert Spanien mit elf neuen Maßnahmen, die im ganzen Land zunächst 21 Tage lang umgesetzt werden. Allerdings treten die Regeln nicht in allen Regionen gleichzeitig in Kraft. In Valencia gelten die neun Vorschriften seit Dienstag, 18. August. Auch Andalusien und Murcia haben die Neuerungen aus Madrid schon umgesetzt. Zu den neuen Regeln zählen unter anderem folgende:
Rauchverbot
Das Rauchen im Freien ist immer dort verboten, wo der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann. Unter das Rauchverbot fallen neben Zigaretten und Zigarren auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten.
Diskotheken geschlossen
Nach den zahlreichen neuen Ausbrüchen, die auf das Nachtleben zurückzuführen sind, haben die Länder beschlossen, alle Diskotheken zu schließen. Dasselbe gilt für Bars und Pubs, die ausschließlich Getränke verkaufen.
Restaurants schließen eher
Restaurants und Bars, in denen auch Speisen serviert werden, dürfen öffnen. Allerdings ist um 1 Uhr Zapfenstreich, ab 24 Uhr dürfen die Lokale keine neuen Gäste mehr einlassen. Außerdem müssen eineinhalb Meter Abstand zwischen den Tischen – drinnen wie draußen – gewährleistet sein, an einem Tisch dürfen maximal zehn Personen sitzen. Getränke dürfen nicht außerhalb des Lokals konsumiert werden.
Botellones verboten
Verboten ist das Gruppen-Trinken auf der Straße, die sogenannten botellones, schon länger. Jetzt wird stärker kontrolliert.
Private Treffen
Bei privaten Treffen empfehlen die Behörden maximal zehn Teilnehmer. In der Region Murcia sind Treffen mit mehr als sechs Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, verboten. In manchen Orten müssen private Veranstaltungen beim Rathaus angemeldet werden.
Größere Veranstaltungen
Bei einer erwarteten Teilnehmerzahl
ab 400 Personen braucht eine Veranstaltung die Genehmigung des Gesundheitsamts.
In der Region Murcia darf sowohl in öffentlichen wie auch in privaten Verkehrsmitteln nur die Hälfte der verfügbaren Plätze besetzt sein. Allgemein und überall gilt bei Autofahrten: Maskenpflicht, wenn nicht alle Mitfahrer im selben Haushalt leben.