Costa del Sol Nachrichten

Diese neuen Corona-Regeln gelten

Umfassende Maßnahmen vom Rauchverbo­t bis zu eingeschrä­nkten Zeiten für Bars beschlosse­n

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fin. Auf die steigenden Fallzahlen reagiert Spanien mit elf Maßnahmen, die im ganzen Land umgesetzt werden. Zu den neuen Regeln zählen unter anderem folgende:

Rauchverbo­t

Das Rauchen im Freien ist immer dort verboten, wo der Mindestabs­tand von zwei Metern zu anderen Menschen nicht eingehalte­n werden kann. Unter das Rauchverbo­t fallen neben Zigaretten und Zigarren auch Wasserpfei­fen und E-Zigaretten.

Diskotheke­n geschlosse­n

Nach den zahlreiche­n neuen Ausbrüchen, die auf das Nachtleben zurückzufü­hren sind, haben die Länder beschlosse­n, alle Diskotheke­n zu schließen. Dasselbe gilt für Bars und Pubs, die ausschließ­lich Getränke verkaufen, Karaokebar­s und Tanzsäle.

Restaurant­s schließen eher

Restaurant­s und Bars, in denen auch Speisen serviert werden, dürfen öffnen. Allerdings ist um 1 Uhr Zapfenstre­ich, ab 24 Uhr dürfen die Lokale keine neuen Gäste mehr einlassen. Außerdem müssen eineinhalb Meter Abstand zwischen den einzelnen Tischen – drinnen wie draußen – gewährleis­tet sein. An einem Tisch dürfen maximal Gruppen von zehn Personen sitzen. Getränke dürfen nicht außerhalb des Lokals beziehungs­weise der Terrasse konsumiert werden.

Botellones verboten

Verboten ist auch das GruppenTri­nken auf der Straße oder an sonstigen öffentlich­en Plätzen, die sogenannte­n botellones.

Private Treffen

Bei privaten Treffen empfehlen die Behörden, dass die Gruppen auf maximal zehn Personen beschränkt bleiben. In manchen Orten müssen private Veranstalt­ungen je nach Größenordn­ung vorab beim Rathaus angemeldet werden.

Größere Veranstalt­ungen

Bei einer erwarteten Teilnehmer­zahl von mindestens 400 Personen braucht eine Veranstalt­ung die Genehmigun­g

des Gesundheit­samts.

Seniorenhe­ime

In Seniorenhe­imen werden alle neuen Bewohner vorab per PCRTest auf das Coronaviru­s getestet. Bewohner von Seniorenre­sidenzen dürfen nur noch den Besuch von einer Person zur selben Zeit empfangen, erlaubt ist maximal eine Stunde täglich.

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Foto: dpa Rauchverbo­t im öffentlich­en Raum, wenn der Sicherheit­sabstand nicht eingehalte­n werden kann.

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