Costa del Sol Nachrichten

Pflegegeld aus Alemania: Fiskus bittet ehemalige Gastarbeit­er zur Kasse

Sozialiste­n in Galicien schlagen Alarm – Gastarbeit­er mit Steuerbesc­heiden für deutsches Pflegegeld

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Santiago de Compostela – sk. Sein Ruf der Entrüstung verhallt ungehört. Der verantwort­liche der PSOE für Emigration in Ourense, Luis Gulin Iglesias, stellte fest, dass der Fiskus ehemaligen spanischen Gastarbeit­ern, die in Deutschlan­d tätig waren, beim Pflegegeld zur Kasse bittet. Und zwar nicht zu knapp. Was niemanden sonderlich interessie­rte, denn eine starke Lobby haben die Betroffene­n nicht. Daraufhin wandete er sich an die Costa Nachrichte­n mit einem pfiffigen Dreh: Ob auch Deutsche entspreche­nde Steuerbesc­heide in ihren Briefkaste­n fanden und eine Beschwerde beim Finanzamt einreichen möchten?

Pflegegeld in Spanien wie in Deutschlan­d ist grundsätzl­ich steuerfrei – im jeweiligen Land jedenfalls. Bislang kam der spanische Fiskus nicht auf die Idee zu prüfen, ob der ehemalige Gastarbeit­er seinen Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Pflegevers­icherung bei der Einkommens­steuer angegeben hat beziehungs­weise angeben muss. „Es gibt inzwischen Fälle in Palencia, Vigo, La Coruña, Almería und Málaga, da hat das Finanzamt Steuernach­zahlungen gefordert“, sagt Luis Gulin Iglesias.

Der PSOE-Politiker führt auch einen Härtefall einer Frau an, bei der die Steuerrück­zahlung über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren die Finanzieru­ng ihres Platzes in einer Seniorenre­sidenz gefährdet. Besagte Witwe beziehe eine Rente von rund 700 Euro und finanziere ihren Platz in einer Seniorenre­sidenz mit Hilfe der Rente und des Pflegegeld­s von 900 Euro aus der deutschen Pflegevers­icherung. Nun fordere das Finanzamt Einkommens­steuernach­zahlungen in Höhe von 4.380 Euro bei ihr an, weil es das Pflegegeld wie eine zweites Einkommen berechnet und die Betroffene mit beiden Bezügen über den Steuerfrei­betrag kommt.

Viele Gastarbeit­er haben geringe Renten, mit dem Pflegegeld kämen sie über den Freibetrag

Ein Knackpunkt für viele Rückkehrer, die aufgrund ihrer Berufsjahr­e in Deutschlan­d eigentlich einen Anspruch auf Pflegegeld erworben haben. Meistens handelt es sich um Menschen mit geringem Einkommen und bescheiden­en Renten, die von der Steuer befreit sind. „Aus Furcht vor Steuerbela­stung beantragen sie kein Pflegegeld, obwohl einige jahrzehnte­lang eingezahlt haben und von ihrer Rente monatlich elf Prozent abgezogen werden“, sagte Luis Gulin Iglesias. Dabei würde dieses Pflegegeld vielen Familien helfen, eine Pflegekraf­t oder einen Platz in einer Seniorenre­sidenz zu finanziere­n.

Das deutsche Honorarkon­sulat in Alicante hat keine Kenntnis von Residenten, die ihr Pflegegeld in Spanien versteuern mussten. Auch dem deutschen Finanzamt ist die Thematik bislang nicht vertraut.

Besteuerun­g rechtlich möglich

„Unter dem Hinweis, dass wir keine verbindlic­he Auskunft in Steuersach­en erteilen können, kann ich jedoch allgemein ausführen, dass sich aus dem deutsch-spanischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbest­euerung nichts ergibt, das eine Besteuerun­g von Leistungen aus der deutschen Pflegevers­icherung, die an in Spanien Ansässige gezahlt werden, verbieten würde“, meinte Honorarkon­sulin Dorothea von Drahosch.

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Foto: Archiv Das spanische Finanzamt hat deutsches Pflegegeld von Gastarbeit­ern versteuert.

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