Pflegegeld aus Alemania: Fiskus bittet ehemalige Gastarbeiter zur Kasse
Sozialisten in Galicien schlagen Alarm – Gastarbeiter mit Steuerbescheiden für deutsches Pflegegeld
Santiago de Compostela – sk. Sein Ruf der Entrüstung verhallt ungehört. Der verantwortliche der PSOE für Emigration in Ourense, Luis Gulin Iglesias, stellte fest, dass der Fiskus ehemaligen spanischen Gastarbeitern, die in Deutschland tätig waren, beim Pflegegeld zur Kasse bittet. Und zwar nicht zu knapp. Was niemanden sonderlich interessierte, denn eine starke Lobby haben die Betroffenen nicht. Daraufhin wandete er sich an die Costa Nachrichten mit einem pfiffigen Dreh: Ob auch Deutsche entsprechende Steuerbescheide in ihren Briefkasten fanden und eine Beschwerde beim Finanzamt einreichen möchten?
Pflegegeld in Spanien wie in Deutschland ist grundsätzlich steuerfrei – im jeweiligen Land jedenfalls. Bislang kam der spanische Fiskus nicht auf die Idee zu prüfen, ob der ehemalige Gastarbeiter seinen Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung bei der Einkommenssteuer angegeben hat beziehungsweise angeben muss. „Es gibt inzwischen Fälle in Palencia, Vigo, La Coruña, Almería und Málaga, da hat das Finanzamt Steuernachzahlungen gefordert“, sagt Luis Gulin Iglesias.
Der PSOE-Politiker führt auch einen Härtefall einer Frau an, bei der die Steuerrückzahlung über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren die Finanzierung ihres Platzes in einer Seniorenresidenz gefährdet. Besagte Witwe beziehe eine Rente von rund 700 Euro und finanziere ihren Platz in einer Seniorenresidenz mit Hilfe der Rente und des Pflegegelds von 900 Euro aus der deutschen Pflegeversicherung. Nun fordere das Finanzamt Einkommenssteuernachzahlungen in Höhe von 4.380 Euro bei ihr an, weil es das Pflegegeld wie eine zweites Einkommen berechnet und die Betroffene mit beiden Bezügen über den Steuerfreibetrag kommt.
Viele Gastarbeiter haben geringe Renten, mit dem Pflegegeld kämen sie über den Freibetrag
Ein Knackpunkt für viele Rückkehrer, die aufgrund ihrer Berufsjahre in Deutschland eigentlich einen Anspruch auf Pflegegeld erworben haben. Meistens handelt es sich um Menschen mit geringem Einkommen und bescheidenen Renten, die von der Steuer befreit sind. „Aus Furcht vor Steuerbelastung beantragen sie kein Pflegegeld, obwohl einige jahrzehntelang eingezahlt haben und von ihrer Rente monatlich elf Prozent abgezogen werden“, sagte Luis Gulin Iglesias. Dabei würde dieses Pflegegeld vielen Familien helfen, eine Pflegekraft oder einen Platz in einer Seniorenresidenz zu finanzieren.
Das deutsche Honorarkonsulat in Alicante hat keine Kenntnis von Residenten, die ihr Pflegegeld in Spanien versteuern mussten. Auch dem deutschen Finanzamt ist die Thematik bislang nicht vertraut.
Besteuerung rechtlich möglich
„Unter dem Hinweis, dass wir keine verbindliche Auskunft in Steuersachen erteilen können, kann ich jedoch allgemein ausführen, dass sich aus dem deutsch-spanischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nichts ergibt, das eine Besteuerung von Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung, die an in Spanien Ansässige gezahlt werden, verbieten würde“, meinte Honorarkonsulin Dorothea von Drahosch.